Achtung Artenschutz: Augen auf beim Gitarrenkauf

Sascha´s Strat schrieb:
frankpaush schrieb:
Sascha´s Strat schrieb:
- ab in den Schredder mit der Gitarre?
ohohnein, denn es sollte sich so ein Aufkleber mit durchgestrichener Mülltonne auf deinem Instrument befinden, das darf nicht einfach geschreddert in den Müll ... :cool:

DEN und den unsäglichen CE-Aufkleber zuppel ich immer sofort ab. Stört mich im Gesamtbild.

Bin ich kriminell??? :shock:

Klar ist genauso kriminell, wie den Tuev Siegel vom Kennzeichen zu kratzen :lol: Man wie gut das ich am Nördlichsten Rand der EU lebe wo direkt nebenan ein Nicht EU Land ist :cool:

Und nunmal Spass bei Seite. Ihr macht euch ueber Dinge gedanken, wo im Leben die Chance von 1millionen zu 1 besteht, das irgendwer bei euch zu Hause vorbei kommt und beschlagnamt. Mal ehrlich muss sowas?
 
Bitches Brew schrieb:
Thrasher schrieb:
Mal ehrlich muss sowas?

Nein, ist ja auch kein Riesenproblem, man muss ja nur das pöse Griffbrett runterbügeln und ein neues aus gebackenem Ahorn draufkleben und die Sache ist erledigt.

Naja ich glaube das ist ja nochmals eine andere Geschichte. Wobei unter gleichem Hintergrund aber von den US Behörden aus. :cool:
 
Regelungen, gleich welcher Art, müssen vom Empfänger auch befolgt werden KÖNNEN.
Kann ein Verbraucher ein Java Ebenholz von einem Afrikanischen Ebenholz unterscheiden? Nein. (Gleiches gilt für etliche Hölzer!)
Kann man ihn dafür bestrafen, dass er es nicht kann? Auch Nein. Muss er künftig ein Material Spezialist werden, bevor er sich ein Instrument kaufen darf?
Das ist alles purer Unsinn! :aluhut:
 
Bjoern schrieb:
W°° schrieb:
Kann man ihn dafür bestrafen, dass er es nicht kann?

Prinzipiell natürlich, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!


Denken beim Schenken! ;-)

Wenn der Richter einen Gutachter braucht, weil er die botanische Art nicht zu bestimmen vermag (was er in nahezu allen Fällen nicht mit Sicherheit kann!!) , dann kann er wohl kaum einen Konsumenten dafür bestrafen, dass auch der es beim Kauf nicht konnte.

Das alles ist mit Elefenbein, Schildpatt oder Schlangenhaut erst dann zu vergleichen, wenn der Handel mit Holz IMMER ALLGEMEIN UND GENERELL nur mit Zertifikat geschehen darf.

"Hast du Holz gekauft ohne Papiere?! Oh-oh..." :patsch:
 
W°° schrieb:
Wenn der Richter (...)

Mit diesem Argument verhindert man also, dass Zoll/Umweltbehörde/usw. eine betroffene Gitarre einziehen?

Meine Meinung: angesichts der hier vorgestellten Entwicklung ist es auch für den "unwissenden" Verbraucher höchst kritisch, Instrumente mit geschützten Hölzern als solche zu verkaufen oder mit diesen die Landesgrenze zu passieren.

Gruß
Björn
 
Bjoern schrieb:
W°° schrieb:
Wenn der Richter (...)

Mit diesem Argument verhindert man also, dass Zoll/Umweltbehörde/usw. eine betroffene Gitarre einziehen?

Nein, Blörn,
das kann man damit nicht verhindern. Die Einziehung ist kein Bestandteil einer Strafe. Es ist eine Nebenfolge einer Tat, die auch dann eintreten kann, wenn die Tat an sich unbestraft bleiben muss.
Bestrafung ein ganz anderes Paar Schuhe.

Walter hat schon recht, er argumentiert mit logischem Menschenverstand, nicht rechtlich.
Soweit ich das kurz nachgelesen habe, sind Verstöße gegen den Artenschutz nur bei vorsätzlichen Handlungen strafbar.
Wer aber Holz nicht beurteilen kann, z.B. weil es ihm an Erfahrung fehlt oder er blind ist, handelt nicht vorsätzlich. Ohne Vorsatz keine Strafe.
Aber: Ich habe nur kurz nachgelesen, kann sein, dass ich was überlesen habe.

Bjoern schrieb:
Meine Meinung: angesichts der hier vorgestellten Entwicklung ist es auch für den "unwissenden" Verbraucher höchst kritisch, Instrumente mit geschützten Hölzern als solche zu verkaufen oder mit diesen die Landesgrenze zu passieren.
Ich finde "höchst kritisch" übertrieben, weil eine Strafe mangels Vorsatz ausfallen dürfte. Andererseits, wer im Ausland viel Geld für eine tolle, aber "artengeschütze" Gitarre ausgegeben hat, beim importieren auffällt, wird betrachtet den Einzug der Gitarre wohlmöglich als Strafe.

Im Grunde richtet sich die internationale Vereinbarung zum Artenschutz, der Deutschland schon in den 70ern beigetreten ist (ist also nix neues), und die darauf basierenden Bestimmungen auch nicht gegen Privatleute. Sie richten sich gegen sie Händler, Jäger und und und, die die Arten durch ihr Gewinnstreben bedrohen.
Mit der Einziehung an der Grenze werden die unbedarften Käufer derart abgefrühstückt, dass sie künftig vom Kauf solcher Waren Abstand nehmen oder sich z.B. beim Zoll über Einfuhrbestimmungen informieren. Das geht auch im Ausland. Ungeprüfte Quellen lassen verlauten, dass es dort auch Internet und Telefone geben soll.
 
frank schrieb:
Walter hat schon recht, er argumentiert mit logischem Menschenverstand, nicht rechtlich.

Das Eine geht hier mit dem Anderen einher.
Man stelle sich ein chemisches Element in einem alltäglichen Konsumartikel vor, dessen Ausfuhr verboten ist, seine Existenz in einem Gemenge aber nur durch einen fachkundigen Chemiker nachgewiesen werden kann.
Es ist vollkommen deppisch, hier über eine strafrechtliche Verfolgung des Verbrauchers zu lamentieren.

Dennoch wird, wie Frank schreibt, der Konsument mit dem Entzug der verbotenen Sache "bestraft" denn der Handel mit verbotenen Dingen macht den Eigentumsübergang an den ahnungslosen Endverbraucher ungültig.
 
Mittlerweile habe ich erste Antworten vom Großhandel, die sich sich logischerweise nur auf den offiziellen Vertrieb beziehen, nicht auf Privatverkäufe oder das Internet.

Cort z.B. bestätigt dem deutschen Importeur auf jeder Rechnung, daß es sich nicht um geschützte Hölzer handelt.
Ebenso strikt handbabt das Hagstrom, die ein ausgefeiltes internes Qualitätsmanagement und -monitoring haben.
Bei PRS achtet der deutsche Importeur Meinl darauf, nur Ware mit nachweislich einwandfreien Hölzern zu importieren.

Ich denke, daß wir für diese Marken eine Art „CITES-Konformitäts-Bescheinigung“ vom Händler bekommen können - sofern wir als Kunden aktiv danach fragen.
Für Hagstrom und Schecter wurde mir das schon konkret bestätigt.

Für Gibson ist das bekanntermaßen grundsätzlich leider nicht möglich (siehe FAQ Tonhölzer, http://www2.gibson.com/Support/FAQ-Tonewoods.aspx letzter Punkt).
Zitat: “Will Gibson provide paperwork declaring the wood origins (per Lacey Act) for Customs if I take this new guitar out of the country?
No. There is no known official form for a manufacturer to provide to a customer.“

Ansonsten herrscht noch Schweigen, auch von 2 bekannten deutschen Händlern, die ich konkret nach dieser Thematik fragte.
 
Moin,

wird eigentlich nur der betroffene Holzteil entzogen, oder die komplette Gitarre? Die Mechaniken sind ja eher nicht aus geschütztem Urwald gefertigt, aber z.Bsp. einen Hals kann man ja auch von einheimischen Handwerkern mit einwandfreien Hölzern nachbauen lassen.

Nur mal so am Rande gefragt...

Ciao
Monkey
 
Der Hamburger Händler schreibt auf seiner Webseite:

"Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen und die Einziehung der Instrumente."
 
Das Thema betrifft leider nicht nur Rio-Palisander. Es betrifft – möglicherweise – auch brandaktuelle Gitarren mit Granadillo als Griffbrettholz.

Dieses Holz taucht auf S. 4 in der „Liste der geschützten Holzarten“ des Bundesamtes für Naturschutz auf (http://bfn.de/0305_holz.html). Soweit ich weiß ist Granadillo – genauso wie Abachi oder afrikanisches Abachi (engl. Obeche) – kein FSC-zertifiziertes Holz. Ich will hier nicht auf das FSC eingehen, aber wenn das stimmt und selbst das FSC dieses Holz nicht zertifiziert hat, ist Achtsamkeit geboten.

Einer der größten deutschen Händler prüft derzeit noch, ob er solche Gitarren überhaupt ins Sortiment aufnimmt. Ich habe von ihm heute die Erlaubnis erhalten, folgendes Zitat aus unserem Schriftverkehr veröffentlichen zu dürfen: „Wir bieten solche Gitarren in Deutschland erst zum Verkauf an, nachdem die Frage des Griffbrettholzes abschließend geklärt ist.“

Das finde ich mal eine ordentliche Ansage. Wer weiß, von wem ich spreche, wird solche Gitarren des Modelljahrgangs 2012 (noch) nicht in dessen Webshop finden. Daran kann sich – unabhängig vom Ausgang der Prüfung – so manch anderer Händler, der sich solche Gedanken nicht macht, ein Beispiel daran nehmen.

Es gibt aber schon Händler, die Gitarren mit Granadillo- Griffbrettern in Deutschland anbieten. Wer solche Gitarren aktuell vor diesem Hintergrund kaufen möchte, ohne das Ergebnis der Prüfung abzuwarten, sollte sich zur eigenen Absicherung vom Händler schriftlich bestätigen lassen, daß Gitarren mit Granadillo-Holz problemlos in Deutschland verkauft werden dürfen. Im Fall der Fälle kann der Käufer so nachweisen, getäuscht worden zu sein. Und er kann nachweisen, seiner Käuferpflicht nachgekommen zu sein (siehe Eingangsposting). Und er kann im Fall der Fälle damit evtl. Schadenersatz geltend machen.

Falls sich Grandillo nach Abschluss dieser Prüfung als problemlos herausstellen sollte, umso besser. Dann können wir diese Gitarren guten Gewissens kaufen und spielen.
 

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