Django Telemaster schrieb:
... da Ebay ja ansich mal ein Online-Flohmarkt gewesen ist.
Der Verkäufer hat sich nur nicht an die Regeln gehalten, deswegen ist das Urteil korrekt.
Ich weiss nicht, wie das rechtlich aussieht, meiner Ansicht nach macht das durchaus Sinn, unter bestimmten Bedingungen eine Auktion abzubrechen. Ausnutzen sollte man das natürlich nicht.
Und die Bedingungen hat das Gericht in diesem Fall ja auch präzisiert.
Man muss immer sehen, vor Gericht landen Einzelfälle. Auch vor dem Bundesgerichtshof. Und die Umstände jedes Einzelfalles sind nicht eins zu eins übertragbar auf alle kommenden Ereignisse.
"Letzte Instanzen", wie der BGH, nutzen natürlich auch die Gunst der Stunde, ordnen Rechtsansichten ein, oder präzisieren Gesetze. Manchmal schließen sie auch Lücken, die der Gesetzgeber nicht bedacht hat.
In der Berichterstattung heißt es dann immer "Grundsatzurteil". Und viele "untere" Instanzen schauen natürlich "auf die da oben vom BGH."
Im aktuellen Fall ging es wohl darum, das jemand sein Auto für 1€ Startpreis eingestellt hatte, jemand diesen 1€ geboten hatte UND DANN hat der Anbieter die Auktion abgebrochen, weil er sein Auto abseits ebays verkauft hatte.
Das wäre, übertragen auf einen Gitarrenkauf: Du gehst an einem Geschäft vorbei, siehst eine Gitarre, die Du kaufen willst. Du zahlst
diese Gitarre an (nehmen wir den 1€), rennst zum Bankautomat, um das restliche Geld zu holen. Als Du zurückkommst, sagt der Verkäufer: "Habe sie verkauft, da hat mir jemand mehr geboten, hier Dein Euro".
Ich weiß, das Beispiel passt nicht 100%, aber es macht deutlich, wie das Gericht das betrachtet hat und weshalb es so entschieden hat.
guitman schrieb:
Wer ganz sicher gehen will, lässt ein oder zwei Bekannte neue Höchstgebote abgeben, so dass kein Risiko wie im o.g. Gerichtsurteil besteht
Das glaube ich nicht. Klar, machen (wir) alle so :roll: ;-) ; das mit den Bekannten. Wenn Du das vor Gericht zugeben würdest, dass Du ein oder zwei Bekannte hast hochbieten
lassen, wäre das auch ein Verstoß gegen die Auktionsregeln. Nur: es müsste natürlich jemand klagen usw..
Ralph