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Power-User
Moin Kollegen,
eben erreicht mich eine Abmahnung, weil ich als Gewerbe treibender keine Widerrufs-Belehrung in das private Angebot eines Boss Loopers geschrieben habe.
Jetzt werden viele denken:"Das geht mich nicht an, ich bin Privatperson..."
Mit Nichten und allen Anverwandten! Ein Gewerbe liegt auch dann vor, wenn der Verkäufer im gewerblichen Stil (also in größeren Umfang) verkauft. In dem Fall tritt sogar anschließend noch das Finanzamt auf den Plan und verlangt, die Nebeneinkünfte zu versteuern.
Wer regelmäßig e-bayt, sollte seinen Angeboten also besser eine gewerbliche Widerrufs-Klausel beifügen, als sich von einem Abmahn-Anwalt für 650 Tacken den Finger in den **** stecken zu lassen.
Was mich betrifft - ich hatte seit 2001 32 Verkäufe - drei in den letzten 12 Monaten. Da wird wohl niemand ernsthaft einen Handel drin sehen wollen...
eben erreicht mich eine Abmahnung, weil ich als Gewerbe treibender keine Widerrufs-Belehrung in das private Angebot eines Boss Loopers geschrieben habe.
Jetzt werden viele denken:"Das geht mich nicht an, ich bin Privatperson..."
Mit Nichten und allen Anverwandten! Ein Gewerbe liegt auch dann vor, wenn der Verkäufer im gewerblichen Stil (also in größeren Umfang) verkauft. In dem Fall tritt sogar anschließend noch das Finanzamt auf den Plan und verlangt, die Nebeneinkünfte zu versteuern.
Wer regelmäßig e-bayt, sollte seinen Angeboten also besser eine gewerbliche Widerrufs-Klausel beifügen, als sich von einem Abmahn-Anwalt für 650 Tacken den Finger in den **** stecken zu lassen.
Was mich betrifft - ich hatte seit 2001 32 Verkäufe - drei in den letzten 12 Monaten. Da wird wohl niemand ernsthaft einen Handel drin sehen wollen...