nasse Lieferung

  • Ersteller Ersteller Anonymous
  • Erstellt am Erstellt am
A

Anonymous

Guest
Hey GW,

hab gestern 2 neue Gitarren geliefert bekommen. An und fürsich war die Beiden echt super verpackt. Als ich dann endlich fertig war, mit Pakete zerreisen, habe ich ziemlich schnell feststellen müssen das die Instrumente eiskalt waren (kein Wunder) und extrem feucht waren. (Das hat mich schon gewundert)

Es handelt sich um eine Egitarre im LesPaul style und um eine Konzertgitarre.

Hab die beiden dann "trocken" gewischt und einfach stehen lassen, bis sie sich an die Raumtemperatur gewohnt hatten.

Da ich mir jetzt zum ersten mal instrument hab liefern lassen, wollt ich mal nachfragen, ob sich aus den kalten und vor allem sehr feuchten Lieferzustand schwere Folgen entstehen können?

Wie sich jeder denken kann waren die Instrumente total verstimmt.

Ich mache mir halt sorgen, nicht das die Oberflächen aufquillen oder ähnliches

Hatte jemand schon mal das selbe problem?
 
Wenn die eiskalt waren, war das vermutlich einfach Kondenswasser aus der Raumluft. Abwischen, ein paar Tage lang kritisch beäugen und wenn sich keine mittelfristigen Schäden einstellen, einfach abhaken...
 
Hallo!

Paul18":2eg53mtd schrieb:
Als ich dann endlich fertig war, mit Pakete zerreisen...

Sehr unklug. Vielleicht willst du von einem Rückgaberecht Gebrauch machen oder das Instrument in Kürze bei ebay einstellen.

Merke: Niemals Gitarrenkartons zerreißen!

Gruß

e.
 
Paul18":2excyvjo schrieb:
Hatte jemand schon mal das selbe problem?

Das hat grundsätzlich jeder, der ein eiskaltes Paket (mit welchem Inhalt auch immer) in die Bude holt. (Stichwort Kondensfeuchtigkeit, wie oben schon erwähnt).

Ob in der Firma oder privat lassen wir oder lass ich das Paket erst mal ein Stündchen oder länger zum akklimatisieren liegen. Speziell mit elektronischen Geräten hatten wir schon ein paar lustige Geschichten.

Gruß,
Don Mauzo
 
Moin,

woher kamen die denn? Falls das Importe aus fernen Ländern waren, kann es sein, das die Luftfeuchte und die Temperatur ungünstig zusammengespielt haben. Je nach Verarbeitungsqualität sollte das aber kein Problem sein.

Falls das aus D oder Europa kam, würde ich mir weniger Sorgen machen.

Wie Thorgeir schon schrob, abwarten und beobachten.

Ciao
Monkey
 
Ja ja, das Wetter spielt uns lustige Streiche... :shock:

Hier schneits momentan wie Sau. Ich finds geil. :cool:

Gruß Peter
 
Hallo,

da fast alle Gitarren irgendwann mal interkontinental transportiert wurden scheint dieses Problem ja durchaus lösbar...

Kondensationsflüssigkeit ist nicht zu vermeiden.

Seeweg: 4-6 Wochen aufm Schiff, einmal quer durch alle Klimazonen dieser Erde, dazu salzhaltige Luft.

Luftfracht: Bodentemperatur 20 Grad, auf 10000 Meter Höhe -40, danach wieder runter. Und die Laderäume sind nicht geheizt.

Eigene Anwendungen: Geheizter Proberaum, ab ins kalte Auto, 1 Stunde zum Gig fahren, aufbauen, Gitarre zum Schluss nach 3-4 Stunden rausnehmen aus der Kälte, in die warme location, nachts wieder zurück...

Also egal wie, irgendwann steht ein Instrument immer vor dem Kondenswasserproblem.

Was macht man dagegen? Päckchen Reis und/ oder Salzbeutel und einen vernünftig schliessenden Instrumentenkoffer.
Das schützt zwar nicht vor der Kälte, aber immerhin ist die Luftfeuchtigkeit reduziert und somit entsteht weniger Kondenswasser.

Gruss

Juergen2
 
Paul18":rbnh8jgd schrieb:
... wollt ich mal nachfragen, ob sich aus den kalten und vor allem sehr feuchten Lieferzustand schwere Folgen entstehen können?

Oh ja, sie können sich erkältet haben. Gerade bei Gitarren mit ihren langen Hälsen ist damit nicht zu spaßen.

Ich würde einen schönen heißen Grog drüber schütten. Das hilft gegen Erkältung. :lol:
 
frank":3enr6we7 schrieb:
Ich würde einen schönen heißen Grog drüber schütten.

Pipperlapupp... den Grog (oder noch zwei, drei mehr) schüttet man in de Gitarristen, lässt ihn dann selig schlafen und wenn er wider aufwacht ist die Gitarre trocken.

Gruß,
Don Mauzo
 
Don_Mauzo":2626h8y2 schrieb:
frank":2626h8y2 schrieb:
Ich würde einen schönen heißen Grog drüber schütten.

Pipperlapupp... den Grog (oder noch zwei, drei mehr) schüttet man in de Gitarristen, lässt ihn dann selig schlafen und wenn er wider aufwacht ist die Gitarre trocken.

Gruß,
Don Mauzo

Hallo Paul18,

die Empfehlungen mit dem Grog sind vielleicht nett gemeint, liegen aber u.U. im vorherigen Bierkonsum begründet.

Du solltest die lieber Gedanken darüber machen, ob Du bereit bist, Dich eventuell jahrelang über die Gitarren zu ärgern, wenn die bleibende Schäden erleiden. Was vielleicht nicht passiert. Aber dafür werden die Grogkonsumenten bestimmt nicht die Hand ins Feuer legen, oder doch?

Reklamiere den Zustand beim Lieferanten oder besser umgehend (und zuvor) Widerspruch erklären, da ja wahrscheinlich FernabsatzG einschlägig ist. Dann halt nochmal bestellen oder persönlich abholen. Macht einmal mehr Arbeit, ist aber besser als ärgern.

Bluesige Grüße

W.
 
b blues ks":qjdqswiu schrieb:
Du solltest die lieber Gedanken darüber machen, ob Du bereit bist, Dich eventuell jahrelang über die Gitarren zu ärgern, wenn die bleibende Schäden erleiden. Was vielleicht nicht passiert. Aber dafür werden die Grogkonsumenten bestimmt nicht die Hand ins Feuer legen, oder doch?

Bitte, was soll den da kaputt sein? Wie schon beschrieben, ist Kondensflüssigkeit ein alltägliches Problem, das kein Problem darstellt.

Aber, na gut, soll er den Lieferanten anschreiben. Die Antwort ist zwar vorhersehbar. Aber wenn's beruhigt, warum nicht?

Und Du, möchtest Du vielleicht zusätzlich zum Gürtel noch ein paar Hosenträger tragen? Ich meine, sicher ist sicher, oder? :lol:
 
b blues ks":3hzyxzf5 schrieb:
Reklamiere den Zustand beim Lieferanten oder besser umgehend (und zuvor) Widerspruch erklären, da ja wahrscheinlich FernabsatzG einschlägig ist.

Was dem Lieferanten nicht mehr als ein müdes Lächeln entlocken wird... Soll er seine Luftfeuchtigkeit im Raum und die niedrigen Temperaturen aussen reklamieren?

Kann er (Paul18) nachweisen, dass die Ware nass ankam und nicht durch kondensierende Luftfeuchtigkeit an den kalten Instrumenten feucht wurde?

Für mich stellt sich auch noch die Frage was er unter "extrem feucht" versteht und ob es sich um E-Gitarren oder akustische Gitarren handelt.

Bei E-Gitarren würde ich das Thema abhaken, die können das ab, bei akutischen Gitarren langsam trocknen lassen (also nicht in den Heizungsraum oder föhnen) und feddisch.

Vielleicht kann unser Gitarrenschnitzer Walter was dazu sagen.

Gruß,
Don Mauzo (auf dem Weg zum Grog nachfassen)
 
Don_Mauzo":3u6b9zpm schrieb:
b blues ks":3u6b9zpm schrieb:
Reklamiere den Zustand beim Lieferanten oder besser umgehend (und zuvor) Widerspruch erklären, da ja wahrscheinlich FernabsatzG einschlägig ist.

Was dem Lieferanten nicht mehr als ein müdes Lächeln entlocken wird... Soll er seine Luftfeuchtigkeit im Raum und die niedrigen Temperaturen aussen reklamieren?

Kann er (Paul18) nachweisen, dass die Ware nass ankam und nicht durch kondensierende Luftfeuchtigkeit an den kalten Instrumenten feucht wurde?

Für mich stellt sich auch noch die Frage was er unter "extrem feucht" versteht und ob es sich um E-Gitarren oder akustische Gitarren handelt.

Bei E-Gitarren würde ich das Thema abhaken, die können das ab, bei akutischen Gitarren langsam trocknen lassen (also nicht in den Heizungsraum oder föhnen) und feddisch.

Vielleicht kann unser Gitarrenschnitzer Walter was dazu sagen.

Gruß,
Don Mauzo (auf dem Weg zum Grog nachfassen)

Prost, und fast richtig.

Die Egalität des Lieferanten ist nur beim Reklamieren zwecks Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beachtlich. Und selbst dann müßte der Lieferant sich u.U. das Unterlassen von entsprechenden Warnhinweisen zurechnen lassen. Sowas nennt man vertragliche Schutz- und Nebenleistungspflichten.

Beim Rücktritt gemäß FernabsatzG ist es aber vollkommen egal, was der Lieferant davon hält. Da bestehen keine Voraussetzungen, ausschließlich einer Bestellung per Telefon, Fax oder Internet.

Viel Spaß mit dem Grog

(was aber eigentlich für den Witzbold galt, der ihn über die Gitarren schütten wollte :clap: )

W.
 
b blues ks":373pionh schrieb:
Die Egalität des Lieferanten ist nur beim Reklamieren zwecks Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beachtlich. Und selbst dann müßte der Lieferant sich u.U. das Unterlassen von entsprechenden Warnhinweisen zurechnen lassen. Sowas nennt man vertragliche Schutz- und Nebenleistungspflichten.

Ein Gewährleistungsanspruch liegt doch im eigentlichen Sinne noch garnicht vor? Ist denn ein Schaden an der Ware? (Ich glaube das hier auszudiskutieren macht nicht wirklich Sinn =) )

b blues ks":373pionh schrieb:
Beim Rücktritt gemäß FernabsatzG ist es aber vollkommen egal, was der Lieferant davon hält. Da bestehen keine Voraussetzungen, ausschließlich einer Bestellung per Telefon, Fax oder Internet.

Das ist das schlagende Argument, wenn es ihm nicht koscher vorkommt soll er den Kram zurück schicken. Wobei ich mir nahezu sicher bin, dass das der Gerätschaft nichts ausmacht.

b blues ks":373pionh schrieb:
Viel Spaß mit dem Grog

(was aber eigentlich für den Witzbold galt, der ihn über die Gitarren schütten wollte :clap: )

Jetzt bin ich schon auf den Geschmack gekommen. Gleich noch einen :sauf: und zum Feierabend dann :barf2:

Gruß,
Don Mauzo
 
Sommer 2004 Hamburger Hafen...

... Container aufgemacht ... die Maschinen haben ausgeschaut als wenn einer vor 20 Sekunden mit dem Dampfstrahler drauf gegangen ist.

...das ist nicht gut gelaufen bei dir...schick dir Ware sofort zurück!
 
szczur":1c4jzukz schrieb:
..schick dir Ware sofort zurück!

Na, lass mal die Kirche im Dorf. 2 Wochen Zeit hat man laut Fernhandelsabsatzgesetz, um die Ware kommentarlos zurückzusenden. Das wird ja wohl reichen, um einen Feuchtigkeitsschaden festzustellen. Die kann man ruhig, mit einem kleinen Gläschen Grog in den Händen abwarten. Den Schaden braucht man überhaupt nicht nachzuweisen, also ruhig Blut!

Will man ganz sicher gehen, kann man die Feuchtigkeit dem Händler schon mal kommunizieren, dann hat man hinterher genug in der Hand, sollte sich da jemand querstellen.
 
Dieser Thread ist ein trauriges Beispiel dafür, wie man in einem Forum anstelle von Hilfestellung nur weitere Verunsicherung erfährt.

Wenn die Kartons an sich trocken waren, dann kommt die Feuchtigkeit an den Instrumenten nur bei Dir aus der Raumluft und ist an den kalten Instrumenten (das lässt sich in dieser Jahreszeit nur schwer vermeiden) kondensiert. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang und Thema dürfte sich dann mittlerweile erledigt haben.

Waren die Kartons selbst patschenass, dann ist da wohl wirklich etwas draufgesuppt. Nachdem diese aber zerrissen worden sind, fallen die als Beweismittel flach. Ich denke aber, das wäre Paul auch direkt aufgefallen.

Es ist übrigens vollkommen normal, dass die Gitarren nach dem Transport verstimmt sind - wenn sie vorher überhaupt gestimmt waren. ;-)
 
Thorgeir":3u3qbq93 schrieb:
szczur":3u3qbq93 schrieb:
..schick dir Ware sofort zurück!

Na, lass mal die Kirche im Dorf. 2 Wochen Zeit hat man laut Fernhandelsabsatzgesetz, um die Ware kommentarlos zurückzusenden. Das wird ja wohl reichen, um einen Feuchtigkeitsschaden festzustellen. Die kann man ruhig, mit einem kleinen Gläschen Grog in den Händen abwarten. Den Schaden braucht man überhaupt nicht nachzuweisen, also ruhig Blut!

Will man ganz sicher gehen, kann man die Feuchtigkeit dem Händler schon mal kommunizieren, dann hat man hinterher genug in der Hand, sollte sich da jemand querstellen.

:prof:

Zwei Wochen Zeit? Stimmt, aber wann fangen die an zu laufen?

Ab der Bestellung! Also es gibt da wohl nix abzuwarten. Frist verpennen wäre tödlich.

Und in Ruhe mit dem Lieferanten kann man dann immer noch kommunizieren. Wir sind schließlich freundlich und nett. Und ziemlich entspannt. Und man brauch dann nicht auf sinnloses Zeug wie Kulanz hoffen.
 
Banger":jy8kkxh0 schrieb:
Dieser Thread ist ein trauriges Beispiel dafür, wie man in einem Forum anstelle von Hilfestellung nur weitere Verunsicherung erfährt.

Wenn die Kartons an sich trocken waren, dann kommt die Feuchtigkeit an den Instrumenten nur bei Dir aus der Raumluft und ist an den kalten Instrumenten (das lässt sich in dieser Jahreszeit nur schwer vermeiden) kondensiert. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang und Thema dürfte sich dann mittlerweile erledigt haben.

Waren die Kartons selbst patschenass, dann ist da wohl wirklich etwas draufgesuppt. Nachdem diese aber zerrissen worden sind, fallen die als Beweismittel flach. Ich denke aber, das wäre Paul auch direkt aufgefallen.

Es ist übrigens vollkommen normal, dass die Gitarren nach dem Transport verstimmt sind - wenn sie vorher überhaupt gestimmt waren. ;-)

Wer ist Paul??
 
Banger":2ui65pwl schrieb:
Dieser Thread ist ein trauriges Beispiel dafür, wie man in einem Forum anstelle von Hilfestellung nur weitere Verunsicherung erfährt.

Wenn die Kartons an sich trocken waren, dann kommt die Feuchtigkeit an den Instrumenten nur bei Dir aus der Raumluft und ist an den kalten Instrumenten (das lässt sich in dieser Jahreszeit nur schwer vermeiden) kondensiert. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang und Thema dürfte sich dann mittlerweile erledigt haben.

Waren die Kartons selbst patschenass, dann ist da wohl wirklich etwas draufgesuppt. Nachdem diese aber zerrissen worden sind, fallen die als Beweismittel flach. Ich denke aber, das wäre Paul auch direkt aufgefallen.

Es ist übrigens vollkommen normal, dass die Gitarren nach dem Transport verstimmt sind - wenn sie vorher überhaupt gestimmt waren. ;-)


Nun gut Andreas, nochmals ernsthaft.

Natürlich kann über Verunsicherung und Hilfestellung streiten. Aber jeder, der sich hier hinstellt und sagt, Trocken fönen und dann ist es wieder in Ordnung, sollte sich vielleicht auch mal fragen lassen, ob er dafür eintritt, wenn dieser Ratschlag sich als blödsinnig heraustellt, weil die Gitarren krumm und schief sind. Wahrscheinlich ja wohl eher nicht, oder?

Denn hinterher haben es vorher alle besser gewußt. Und sagen Paul, schade, Pech gehabt. Wird schon wieder. Nach Regen kommt wieder Sonne. (Noch mehr?)

Über den Zustand der Gitarren kann man durch Ferndiagnose leider nur schwer befinden. Aber wenn der gute Paul eben kein Risiko eingehen will (und ich werd ihm das auch nicht abnehmen) dann erklärt er eben schleunigst den Rücktritt vom Vertrag, bzw. k,orrekt gesagt, widerspricht dem Geschäft und ist damit dieser Sorge ledig. :!:
 
b blues ks":1eoe3qd6 schrieb:
Zwei Wochen Zeit? Stimmt, aber wann fangen die an zu laufen?

:gaehn:

§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
 
b blues ks":1ycwlwt0 schrieb:
Über den Zustand der Gitarren kann man durch Ferndiagnose leider nur schwer befinden.
Darum sollte man sich erst einmal bemühen, die Basics festzulegen. Wie Don Mauzo zuvor und ich oben schon schrieb: Gitarre feucht, aber Verpackung trocken: Nichts, was man reklamieren könnte, da ein völlig normaler Vorgang. Verpackung nass: Uh-oh.
Das weiß aber keiner genau, weil Paul sich seit seinem Eingangspost noch nicht weiter gemeldet hat. Eine denkbar schlechte Grundlage für finale Tipps, findest Du nicht?
b blues ks":1ycwlwt0 schrieb:
Aber wenn der gute Paul eben kein Risiko eingehen will (und ich werd ihm das auch nicht abnehmen) dann erklärt er eben schleunigst den Rücktritt vom Vertrag, bzw. k,orrekt gesagt, widerspricht dem Geschäft und ist damit dieser Sorge ledig. :!:
…und bei der nächsten Lieferung sind's draußen wieder 0°C und das Problem ist wieder das selbe. Für mein Empfinden eine fragwürdige Auffassung von logischer Vorgehensweise.
 
Thorgeir":2ns5lj51 schrieb:
b blues ks":2ns5lj51 schrieb:
Zwei Wochen Zeit? Stimmt, aber wann fangen die an zu laufen?

:gaehn:

§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

Stimmt, war ich etwas zu eilig. Der Rest meines Beitrags gilt aber fort.
 

Similar threads

B
Antworten
10
Aufrufe
999
Anonymous
A

Beliebte Themen

Zurück
Oben Unten