Rio-Palisander und der Wahnsinn mit Zoll und Bundesumweltamt

Ich habe die ganzen 13 Seiten mit Interesse verfolgt. Mir drÀngt sich dabei die Frage auf ob dies wirklich nur die Behörden in Deutschland so streng verfolgen.

So werden in in anderen EU LĂ€ndern wie z.B. UK oder Italien nach wie vor Rio-Palisander Gitarren auf Ebay und bei diversen großen HĂ€ndlern angeboten. Kann mir das jemand erklĂ€ren?
 
pop schrieb:
So werden in in anderen EU LĂ€ndern wie z.B. UK oder Italien nach wie vor Rio-Palisander Gitarren auf Ebay und bei diversen großen HĂ€ndlern angeboten. Kann mir das jemand erklĂ€ren?
Nach der ursprĂŒnglichen EG-Richtlinie zur Artenschutz von 1991 sind alle damaligen EG- und heutigen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet worden, dieser Richtlinie zum Artenschutz per eigenem Gesetz beizutreten. Diese Richtlinie ist im Lauf der Zeit fortgeschrieben und erweitert worden. Aber diese ursprĂŒngliche Richtlinie lĂ€sst von ihr abweichende Ausnahmen zu.
Entweder existieren solche Ausnahmen in diesen LĂ€ndern und die HĂ€ndler nutzen sie oder aber - und das halte ich fĂŒr wahrscheinlicher - die Instrumente sind bei der Einfuhr durch die auslĂ€ndischen Umweltbehörden zertifiziert worden.
 
frank schrieb:
pop schrieb:
So werden in in anderen EU LĂ€ndern wie z.B. UK oder Italien nach wie vor Rio-Palisander Gitarren auf Ebay und bei diversen großen HĂ€ndlern angeboten. Kann mir das jemand erklĂ€ren?
Nach der ursprĂŒnglichen EG-Richtlinie zur Artenschutz von 1991 sind alle damaligen EG- und heutigen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet worden, dieser Richtlinie zum Artenschutz per eigenem Gesetz beizutreten. Diese Richtlinie ist im Lauf der Zeit fortgeschrieben und erweitert worden. Aber diese ursprĂŒngliche Richtlinie lĂ€sst von ihr abweichende Ausnahmen zu.
Entweder existieren solche Ausnahmen in diesen LĂ€ndern und die HĂ€ndler nutzen sie oder aber - und das halte ich fĂŒr wahrscheinlicher - die Instrumente sind bei der Einfuhr durch die auslĂ€ndischen Umweltbehörden zertifiziert worden.
Sorry, aber da geht jetzt einiges durcheinander.
Der Artenschutz wird in der EU seit den frĂŒhen 80er Jahren durch Verordnungen geregelt, nicht Richtlinien. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien wirken EU-Verordnungen nach Beschlussfassung wie Gesetze in allen EU-LĂ€ndern, d.h. sie mĂŒssen nicht von den einzelnen LĂ€ndern in nationale Gesetzte gefasst werden. Sie können von den MitgliedslĂ€ndern auch nicht durch eigene Gesetze wieder aufgeweicht werden. Die MitgliedslĂ€nder dĂŒrfen im gewissen Rahmen noch schĂ€rfere Artenschutz-Gesetze verabschieden. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt weitestgehend lediglich ZustĂ€ndigkeiten, Verfahren und Strafmaße. Den eigentlichen Artenschutz-Katalog mit allen Verboten ĂŒbernimmt es 1:1 aus der EU-Verordnung.

Über die Einhaltung von Gesetzen und EU-Richtlinien gibt es in den einzelnen EU-LĂ€ndern unterschiedliche Vorstellungen. Traurig-berĂŒhmte Beispiele sind die Steuergesetze in Griechenland und Italien. Arbeitnehmer in Griechenland mĂŒssen selbstĂ€ndig die Lohnsteuer vom Bruttolohn bezahlen, und vergessen das bei 10 von 12 MonatsgehĂ€ltern. In Italien hat die Steuerfahndung heraus gefunden, das der durchschnittliche Yacht-Besitzer ein Jahreseinkommen von EUR 18.000 - in Worten: achtzehntausend - hat, zumindest nach seinen SteuererklĂ€rungen.

Und so interessiert(e) es in Italien, Niederlande und England keine Sau was fĂŒr Holzprodukte importiert und weiterverkauft wurden. Bezogen auf die Rio-Palisander-Gitarren: Legal importiert wurde da nichts.

Deutschland treibt seit einem Jahr das Thema illegale Holzimporte in der EU-Kommission voran und pocht auf eine bloße Einhaltung der EU-Verordnung. Offiziell wurden so gut wie gar keine Rio-Palisander-Produkte fĂŒr kommerzielle Zwecke in die EU importiert. Im Moment sichtet der BrĂŒsseler Apparat Daten.

Gruß,
 
frank schrieb:
therealmf schrieb:
...und von was trÀumst du NACHTS? (scnr)

Ich trÀume vom Guten im Menschen. Nur darum rede ich ja auch mit Dir! :lol:

;-)
Dann will ich dich mal nicht enttÀuschen und meinen satirisch formulierten Kommentar konstruktiv umbauen:
Ich glaube nicht daß die HĂ€ndler die derzeit Gitarren mit Rio-Palisander anbieten, die entsprechenden Zertifikate haben. Von wenigen renommierten Vintage-Spezialisten vielleicht mal abgesehen.
Meine Erfahrung mit diversen, auch bekannten HĂ€ndlern in dieser Frage ist, daß die allermeisten davon nix wussten, die wenigen, die es wussten, sich darum (noch?) nicht gekĂŒmmert haben oder dem eher ignorant gegenĂŒberstehen. Und die wenigen, die wissen, was Sache ist, halten entweder die FĂŒĂŸe still und haben Hinweise auf Rio-Palisander gelöscht.
Ich kenne den Betreiber von vintageandrare.com (eine Art GBase fĂŒr den Rest der Welt) und der sieht das auch so.
Übrigens sind da deutsche HĂ€ndler meiner Erfahrung nach nicht informierter/aktiver/interessierter als italienische.
 
Na ja, there,

gegen Deine Auffassung spricht die Rechtslage. Importiert werden die Teile nicht vom HÀndler direkt, jedenfalls nicht, wenn sie von Gibson oder anderen namhaften Herstellern kommen. Die beliefern nÀmlich nur den Generalimporteur.
Und genau der muss sich um die Einfuhr- und Vermarktungserlaubnis kĂŒmmern. Dem EinzelhĂ€ndler muss nicht mal eine Kopie von diesen Unterlagen durchgereicht werden.
Warum also sollte sich ein EinzelhĂ€ndler tiefgreifend mit diesem Thema befassen? Er darf dem Importeur korrekte GeschĂ€ftsgebaren unterstellen. Und davon ganz abgesehen, auch dem Zoll, der die Einhaltung Vorschriftenlage bei der Einfuhr zu ĂŒberwachen hat.

Aber ganz davon abgesehen, ich habe Deinen Post schon richtig verstanden. Meine BlauÀugigkeit hÀlt sich durch in Grenzen. :lol:
 
sunburst schrieb:
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Sorry, aber da geht jetzt einiges durcheinander.
Der Artenschutz wird in der EU seit den frĂŒhen 80er Jahren durch Verordnungen geregelt, nicht Richtlinien. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien wirken EU-Verordnungen nach Beschlussfassung wie Gesetze in allen EU-LĂ€ndern, d.h. sie mĂŒssen nicht von den einzelnen LĂ€ndern in nationale Gesetzte gefasst werden. Sie können von den MitgliedslĂ€ndern auch nicht durch eigene Gesetze wieder aufgeweicht werden. ...

Hi Sunburst,
Du irrst. Grundlage ist tatsĂ€chlich die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natĂŒrlichen LebensrĂ€ume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
1992 gab es noch keine EU. Und es wurde auch nicht durch BeschlĂŒsse der EGW bzw. dessen Rates in den MitgliedslĂ€ndern nationales Recht gesetzt.
Das gibt es erst seit der GrĂŒndung der EU.

Wenn Du genaueres darĂŒber wissen möchtest, dann befasse Dich mal mit den 3 SĂ€ulen der EU.
 
frank schrieb:
sunburst schrieb:
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Sorry, aber da geht jetzt einiges durcheinander.
Der Artenschutz wird in der EU seit den frĂŒhen 80er Jahren durch Verordnungen geregelt, nicht Richtlinien. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien wirken EU-Verordnungen nach Beschlussfassung wie Gesetze in allen EU-LĂ€ndern, d.h. sie mĂŒssen nicht von den einzelnen LĂ€ndern in nationale Gesetzte gefasst werden. Sie können von den MitgliedslĂ€ndern auch nicht durch eigene Gesetze wieder aufgeweicht werden. ...

Hi Sunburst,
Du irrst. Grundlage ist tatsĂ€chlich die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natĂŒrlichen LebensrĂ€ume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
1992 gab es noch keine EU. Und es wurde auch nicht durch BeschlĂŒsse der EGW bzw. dessen Rates in den MitgliedslĂ€ndern nationales Recht gesetzt.
Das gibt es erst seit der GrĂŒndung der EU.

Wenn Du genaueres darĂŒber wissen möchtest, dann befasse Dich mal mit den 3 SĂ€ulen der EU.
Tja frank,

die von Dir genannte Richtlinie hat mit dem hier diskutierten Thema nichts zu tun. Diese Richtlinie zielt auf die Erhaltung der natürlichen LebensrĂ€ume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europĂ€ischen Gebiet der Mitgliedstaaten.

Der Artenschutz gemĂ€ĂŸ Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen (=CITES) wird in der EU-Verordnung 338/97 regelt.

Wie ein EU-Verordnung funktioniert kannst Du hier nach lesen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29
...und mir dann erneut freundlich aufzeigen, welche Defizite ich im EU-Staatsrecht noch haben sollte. ;-)

Gruß,
 
Wie auch immer, Sun,

es besteht doch Eingkeit darĂŒber, dass der Import "artengeschĂŒtzter Waren" seit 1992 gesetzlich reglementiert ist. Demnach ist ist die illegale Einfuhr solcher Waren, der Handel u.s.w. strafbewehrt.

DafĂŒr kann eine 97er EU-Verordnung nicht die Grundlage sein, nicht fĂŒr dieses '92er Gesetz.
Übrigens wird auf der HP des BfN diese Verordnung nicht als Rechtsgrundlage aufgefĂŒhrt.

Dass das deutsche Naturschutzrecht nach Inkrafttreten der von Dir angegebenen EU-Verordnung in Teilen angepasst werden musste, ist richtig.

Wobei eben diese Verordnung auch nur der kleinste gemeinsame Nenner der Ratsmitglieder ist.
So wird z.B. lediglich "verordnet, dass VerstĂ¶ĂŸe gegen den Artenschutz sanktioniert werden mĂŒssen. Wie die Sanktion auszukleiden ist, wird nicht gesagt. Das bleibt den Staaten ĂŒberlassen. WĂ€hrend in Deutschland u.a. Haftstrafen angedroht erden, könnte das in anderen Staaten z.B. mit Geldstrafen o.Ă€. geringfĂŒgig sanktioniert werden.

Ob das nun dem Artenschutz wirklich dienlich ist?

Wobei mir die Regelungen anderer Staaten zunĂ€chst mal egal sind. Ich lebe hier, und das ist fĂŒr mich maßgeblich.
 
Danke fĂŒr euren Input. Aber ich habe nach wie vor noch nicht wirklich verstanden weshalb bzw. ob ich meine BRW Gitarren in England oder Italien zum Kauf anbieten kann.
 
frank schrieb:
Wie auch immer, Sun,

es besteht doch Eingkeit darĂŒber, dass der Import "artengeschĂŒtzter Waren" seit 1992 gesetzlich reglementiert ist. Demnach ist ist die illegale Einfuhr solcher Waren, der Handel u.s.w. strafbewehrt.

DafĂŒr kann eine 97er EU-Verordnung nicht die Grundlage sein, nicht fĂŒr dieses '92er Gesetz.
Übrigens wird auf der HP des BfN diese Verordnung nicht als Rechtsgrundlage aufgefĂŒhrt.

Dass das deutsche Naturschutzrecht nach Inkrafttreten der von Dir angegebenen EU-Verordnung in Teilen angepasst werden musste, ist richtig.

Wobei eben diese Verordnung auch nur der kleinste gemeinsame Nenner der Ratsmitglieder ist.
So wird z.B. lediglich "verordnet, dass VerstĂ¶ĂŸe gegen den Artenschutz sanktioniert werden mĂŒssen. Wie die Sanktion auszukleiden ist, wird nicht gesagt. Das bleibt den Staaten ĂŒberlassen. WĂ€hrend in Deutschland u.a. Haftstrafen angedroht erden, könnte das in anderen Staaten z.B. mit Geldstrafen o.Ă€. geringfĂŒgig sanktioniert werden.

Ob das nun dem Artenschutz wirklich dienlich ist?

Wobei mir die Regelungen anderer Staaten zunĂ€chst mal egal sind. Ich lebe hier, und das ist fĂŒr mich maßgeblich.
Frank,

- der Import von Tieren und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen, ist nicht erst seit 1992 gesetzlich geregelt, sondern viel frĂŒher. 1976 ist Deutschland dem Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen beigetreten
- die EU-Verordnung 338/97 ist die aktuell gĂŒltige, sie ersetzte die EWG-Verordnung 3626/82 aus dem Jahre 1982
- 1992 wurde Rio-Palisander unter die höchste Schutzstufe gestellt, und seitdem fallen einige Musikinstrumente unter diese Gesetze/Verordnungen/Abkommen

http://www.bfn.de/0305_rechtsgrundlagen.html

@ pop: Besorge Dir eine Vermarktungsgenehmigung, die gilt EU-weit. Ist das nicht möglich, muss die Antwort nein sein. Alles andere wÀre die Aufforderung zu einer Straftat.

Gruß,
 
@Sunburst: Danke. Allerdings wird das mit der Vermarktungsgenehmigung in meinem Fall ein Problem, da es konkret um eine 2003er PRS geht. FĂŒr Gitarren die nach 1992 importiert oder gebaut wurden gibt es meines VerstĂ€ndnisses nach keine Chance auf eine Vermarktungsgenehmigung. Ein Witz dass solche Gitarren nach 1992 von renomierten Herstellern ĂŒberhaupt noch gebaut und an unwissende Konsumenten in Europa verkauft werden durften.
 
Keef schrieb:
Korrigiert mich - aber ich habe gehört, dass PRS Klampfen in D eh ohne Rio-Palisander verkauft wurden


Keef

Es stimmt, dass eine solche ErklÀrung eilig seitens des Vertriebes herausgegeben wurde.
Es stimmt auch, dass diverse HÀndler ganz schnell Produktbeschreibungen auf ihrer Homepage geÀndert haben.

Nicht Àndern kann man im Nachhinein allerdings diverse Testberichte (G&B, ...) :-D :-D :-D :-D
 
partscaster schrieb:
Bjoern schrieb:
Nicht Àndern kann man im Nachhinein allerdings diverse Testberichte (G&B, ...) :-D :-D :-D :-D

Haste da mal nachgeschaut? Ich muss die erst rauskramen... wÀre ja wieder lustig! :-D

Klar habe ich stichprobenartig nachgeschaut. Eindeutig wurden hier die edlen Hölzer (Rio) lobend erwÀhnt.
Zeitschriften wie G&B haben ja nun ohnehin ein GlaubwĂŒrdigkeitsproblem. Jahrelang wurde Rio als das Non-Plus-Ultra dargestellt. Pipper hat in seiner Kolumne mit blumigen Worten "empfohlen", bei Jaeger&Co. Rio-Griffbretter nachrĂŒsten zu lassen. Ich könnte mich nicht erinnern, jemals die fĂŒnf Buchstaben "CITES" in diesem Zusammenhang gelesen zu haben :roll: Von einer Information der potentiellen KĂ€ufer, welche Konsequenzen der Kauf der gerade eben getesteten Gitarre haben könnte, ganz zu schweigen. Wenn man die Vorschriften streng auslegt, hĂ€tten Gitarren ohne Rio-Papiere ĂŒberhaupt nicht abgelichtet werden dĂŒrfen (öffentliche AuffĂŒhrung)!

Gruß
Björn
 
pop schrieb:
@Sunburst: Danke. Allerdings wird das mit der Vermarktungsgenehmigung in meinem Fall ein Problem, da es konkret um eine 2003er PRS geht. FĂŒr Gitarren die nach 1992 importiert oder gebaut wurden gibt es meines VerstĂ€ndnisses nach keine Chance auf eine Vermarktungsgenehmigung.

Ach, pop
SelbstverstĂ€ndlich durften 2003 "artengeschĂŒtzte Gitarren" von renommierten HĂ€ndlern beworben, angeboten und verkauft werden. Das ist auch heute noch zulĂ€ssig.

Einzige Voraussetzung: Es muss eine Einfuhrgenehmigung und Vermarktungserlaubnis vor dem Import von Importeur beantragt werden.

Damit ist es fĂŒr den Generalimporteur möglich die Gitarre an einen HĂ€ndler zu verkaufen, der sie nun seinerseits weiterverkaufen darf. Und das darf dann auch der x-te Besitzer dieser Gitarre.
Übrigens werden diese Papiere in aller Regel nicht an den EinzelhĂ€ndler durchgereicht. Der kauft die Gitarre in gutem Glauben. Und was der darf, darfst Du auch. Man muss sich immer vor Augen halten: HĂ€ndler sind die Profis, Kunden sind Laien und mĂŒssen sich auf das rechtlich einwandfreie Verhalten der HĂ€ndler verlassen können. Tut der HĂ€ndler das nicht, dann kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

Wenn Du Deine Klampfe bei einem renommierten HĂ€ndler gekauft hast, darfst Du davon ausgehen, dass diese Urkunden existent sind. Lass Dir doch eine Kopie davon ĂŒber diesen HĂ€ndler vom Generalimporteur besorgen. Und dann ist das Thema durch.

In die Röhre schaust Du nur, wenn die Gitarre illegal importiert worden ist. Dann gibt's keine Einfuhrgenehmigung, keine Vermarktungserlaubnis, der Besitz ist verboten, ebenso wie Vermarktung und obendrein kann die Gitarre eingezogen werden.
 
frank schrieb:
Wenn Du Deine Klampfe bei einem renommierten HĂ€ndler gekauft hast, darfst Du davon ausgehen, dass diese Urkunden existent sind. Lass Dir doch eine Kopie davon ĂŒber diesen HĂ€ndler vom Generalimporteur besorgen. Und dann ist das Thema durch.

In die Röhre schaust Du nur, wenn die Gitarre illegal importiert worden ist. Dann gibt's keine Einfuhrgenehmigung, keine Vermarktungserlaubnis, der Besitz ist verboten, ebenso wie Vermarktung und obendrein kann die Gitarre eingezogen werden.

Alles richtig, was du schreibst.
Aber welcher Hersteller (bzw. Importeur) will/kann entsprechende Papiere liefern?
Gibson weigert sich laut Info auf deren Homepage, PRS hat auf einmal niemals Rio fĂŒr deutsche Gitarren verbaut (lachhaft!), usw...

Und: wenn der HĂ€ndler wirklich im guten Glauben handelt - wieso kann man ihn dann schadensersatzpflichtig machen?

Gruß
Björn
 
Das geht, weil es da eine Kette an Verantwortlichen gibt. Der Gitarrist könnte sich auf dem Rechtsweg den Kaufpreis vom HĂ€ndler wieder zurĂŒck holen. Der wĂŒrde sich dann das Geld vom Vertrieb holen und dieser schließlich vom Hersteller/Importeur. So entstĂŒnde keinem ein Schaden außer dem, der die Sache auch verbockt hat. Das funktioniert so Ă€hnlich, als wenn Dir ein richtiger HĂ€ndler ein gefĂ€lschtes Markenprodukt oder sogar Hehlerware angedreht hat.

Leider ist das alles nur Theorie, denn in der Praxis wird man höchstens eine Horde AnwÀlte fett machen. Und selbst wenn man sein Geld wieder bekommen sollte, wird trotzdem ein unschuldiges Musikinstrument in die Asservatenkammer gesperrt oder vielleicht sogar vernichtet.
 
Tja in dem Fall schau ich durch die Finger, da ich meine gebraucht ĂŒber Ebay gekauft habe. Und ich habe keine Ahnung ob der Vorbesitzer die Gitarre in der EU gekauft oder sie selbst aus den Staaten importiert hat.
 
frank schrieb:
pop schrieb:
@Sunburst: Danke. Allerdings wird das mit der Vermarktungsgenehmigung in meinem Fall ein Problem, da es konkret um eine 2003er PRS geht. FĂŒr Gitarren die nach 1992 importiert oder gebaut wurden gibt es meines VerstĂ€ndnisses nach keine Chance auf eine Vermarktungsgenehmigung.

Ach, pop
SelbstverstĂ€ndlich durften 2003 "artengeschĂŒtzte Gitarren" von renommierten HĂ€ndlern beworben, angeboten und verkauft werden. Das ist auch heute noch zulĂ€ssig.

Einzige Voraussetzung: Es muss eine Einfuhrgenehmigung und Vermarktungserlaubnis vor dem Import von Importeur beantragt werden.
...sofern sie vor 1992 gebaut und vor 1992 in der EU waren, oder nach 1992 in der EU mit legalem Rio-Palisander gebaut wurden.

Beispiele:
2003er Nik Huber mit Rio-Palisander mag fĂŒr eine Vermarktungsgenehmigung in Frage kommen, Hersteller muss bestĂ€tigen, dass es altes Rio-Palisander ist
2003er Gibson, Fender, PRS mit Rio-Palisander niemals, weil nicht in der EU gefertigt

frank schrieb:
Damit ist es fĂŒr den Generalimporteur möglich die Gitarre an einen HĂ€ndler zu verkaufen, der sie nun seinerseits weiterverkaufen darf. Und das darf dann auch der x-te Besitzer dieser Gitarre.
Vermarktungsgenehmigungen beziehen sich auf ein einzelnes Instrument und einen Berechtigten. Der KĂ€ufer muss sich eine neue Vermarktungsgenehmigung besorgen, wenn er die Gitarre weiterverkaufen will.

frank schrieb:
Übrigens werden diese Papiere in aller Regel nicht an den EinzelhĂ€ndler durchgereicht. Der kauft die Gitarre in gutem Glauben. Und was der darf, darfst Du auch. Man muss sich immer vor Augen halten: HĂ€ndler sind die Profis, Kunden sind Laien und mĂŒssen sich auf das rechtlich einwandfreie Verhalten der HĂ€ndler verlassen können. Tut der HĂ€ndler das nicht, dann kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

Wenn Du Deine Klampfe bei einem renommierten HĂ€ndler gekauft hast, darfst Du davon ausgehen, dass diese Urkunden existent sind. Lass Dir doch eine Kopie davon ĂŒber diesen HĂ€ndler vom Generalimporteur besorgen. Und dann ist das Thema durch.

In die Röhre schaust Du nur, wenn die Gitarre illegal importiert worden ist. Dann gibt's keine Einfuhrgenehmigung, keine Vermarktungserlaubnis, der Besitz ist verboten, ebenso wie Vermarktung und obendrein kann die Gitarre eingezogen werden.
Die ganzen neueren Gibson, Fender, PRS mit Rio-Palisander wurden von den GroßhĂ€ndlern ohne Papiere importiert, weil es mit Papieren gar nicht geht (s.o.).

Abgeben muss so eine Gitarre nicht. Wo kein KlÀger, da kein Richter. Erst bei zufÀlliger Entdeckung (=die Ex zeigt einen an) wird es brenzlig.

Gruß,
 
pop schrieb:
Tja in dem Fall schau ich durch die Finger, da ich meine gebraucht ĂŒber Ebay gekauft habe. Und ich habe keine Ahnung ob der Vorbesitzer die Gitarre in der EU gekauft oder sie selbst aus den Staaten importiert hat.

Ist ja schon eine Zeitlang her, dass Du die Gitarre erworben hast. Aber ich sehe gute Chancen, die Herkunft zu klÀren.

1. Den VerkÀufer kannst Du ja in Deinem Ebay-Account wiederfinden. Ist er auch noch bei Ebay, kannst Du ihn dort kontaktieren und zur Herkunft befragen.

Alternativ oder auch gleichzeitig schicke

2. eine Mail an PRS und frage unter Angabe der Serien-Nr., an welchen (Groß-) HĂ€ndler die Gitarre ausgeliefert haben. wurde. Anschließend richte Deine Anfrage an den HĂ€ndler. Mit ein bisschen GlĂŒck ist das der Meinl, den Du anschließen kontaktieren kannst.

Bjoern schrieb:
Aber welcher Hersteller (bzw. Importeur) will/kann entsprechende Papiere liefern?
Das Können sollte nicht das Problem sein. Zumindest in Deutschland gibt es Aufbewahrungsfristen. Also sollten die Papiere vorliegen. Jetzt kÀme es also auf das Wollen an. Und das setze ich zunÀchst mal voraus.

Man muss solche Anfragen einfach mal stellen, dann weiß man mehr.
Wie sich die großen Hersteller und / oder Generalimporteure bei einer konkreten Anfrage verhalten, zeigt sich dann. Da wĂŒrde ich mich von die Verlautbarungen auf einer Homepage nicht abhalten lassen.

Bjoern"Und: wenn der HĂ€ndler wirklich im guten Glauben handelt - wieso kann man ihn dann schadensersatzpflichtig machen?[/quote schrieb:
Nun, Björn,
Handeln im guten Glauben schĂŒtzt nur vor strafrechtlicher Verfolgung, nicht jedoch vor dem Zivilrecht. Das wiederum besagt nur, dass, wer einen Schaden verursacht, zum Ersatz verpflichtet ist. Auf die weiteren UmstĂ€nde kommt es im Zivilrecht nicht an.
Und, wie oben schon geschrieben, könnte der schadensersatzpflichtige HÀndler nun den durch den Generalimporteur bzw. den Vertrieb verursachten Schaden an diesen durchreichen.
Und genau darin sehe ich einen wesentlichen Grund, weshalb kaum jemand ein solches Risiko eingehen sollte. Das kann nÀmlich die existenzgefÀhrdend sein.

Übrigens wird die Frage der Ein- und Ausfuhr von "artengeschĂŒtzten Waren" - also auch Gitarren - in den Vollzugshinweisen zum Artenschutzrecht erlĂ€utert. Man lese Ziff. 9 (Vermarktungsverbote, Ausnahmen und Befreiungen), und Ziff. 10 (Ein- und Ausfuhr). Dort kann sich ein jeder selbst schlau machen.
 

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