Hallo nochmal,
weiß jemand, wie ein Gitarren-Amp beim Zoll eingestuft wird ?
Hier ist die Mail zu dem Thema, die ich vom Zoll bekommen habe:
Gruß
Stefan
Sehr geehrter Herr physioblues,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klangeffektgeräte unterliegen einem Zollsatz von 3,7%.
Tonverstärker unterliegen einem Zollsatz von 2%
Tonfrequenzverstärker unterliegen einem Zollsatz von 4,5%.
Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 16%.
Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig.
Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt,
die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine
Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Sendung per
(Luft-)Post oder Kurier erhalten.
Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nach
Post-/Kurierversand folgende Berechnungsgrundlagen, für
a)-den Zoll:
der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten
(insbesondere Porto/Fracht) umgerechnet in Euro (=Zollwert);
b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert).
c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer
In diesen Fällen werden die Einfuhrabgaben also,
vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer
+ u.U. Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
(insbesondere Porto/Fracht)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe
ich nachfolgend für Sie skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W. ausschließlich
über das Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen in die Europäische
Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst regelmäßig
auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der
Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine
Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten,
Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Sendungen die in den USA über den United States Postal Service (USPS) befördert
werden,
werden in Deutschland durch die Deutsche Post AG oder die Firma General
Logistic Systems
zugestellt.
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt
oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre
Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen.
Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur am
Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die
Ausführungen auf unserer Internetseite
www.zoll-d.de
hinweisen, die zum Thema "Zoll" einige
Informationen bietet.
Diese Auskünfte können aus rechtlichen
Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rhein