schlechte reperatur garantie

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Anonymous

Guest
:evil: hallo zusammen
bin auf der suche nach nem guten rat
und zwar folgendes
im august 2004 habe ich mir eine konzertgitarre,eine höfner millenium 88
gekauft .
nun vor etwa 5 wochen bemerkte ich einen riss in der decke entlang des halses .der riss war etwa 2-3 cm lang . dazu bemerkte ich noch dass
sich die einlagearbeiten,die um das schallloch gehen noch oben rausdrĂĽcken,so 1,5-2 cm .direckt unter dem riss in der decke.
so
nun bin ich in den gitarrenladen und hab ihm das gezeigt.
ja ok kein problem , die schicken wir ein .
nach zwei wochen habe ich ihn angerufen und gefragt wie es aussieht
und wie lange es noch dauert.
er meinte die mĂĽssen einen span einsetzen und neu lackieren.
das wird so gemacht dass ich hinterher nicht mehr kenne .
ok
gestern am mittwoch holte meine schwester sie fĂĽr nich ab .
alos ich dann von der arbeit nach hause kam und sie gleich begutachtet habe,erschrak ich gleich .
das ist echt ne frechheit,eingesetzt haben die da garnichts.
nur ein bisschen rumgeschmiergelt und die stelle einfach mit nem klarlack ĂĽberpinselt.
die gitarre ist eigentlich naturbelassen,denke mal die ist nur ein wenig eingewachst.
und dann haun die da klarlack oder ? ist es auch ne art leim drĂĽber
dass fällt natürlich sofort ins auge.
dazu kommt noch das der riss jetzt bis zur zarge geht etwa 6 cm.
dann haben sie am hals bei den bundstäbchen,wo noch so weisse lack oder klebereste waren das auch wegeschliffen wo ich eigentlich nicht reklamiert habe , natürlich ist an diesen stellen der lack etwas angescheuert,nicht schlimm, aber ich habe davon nichts bemängelt

nun zu meiner frage
habe ich anspruch auf eine garantie reperatur , so dass mann nichts mehr kennt oder muss ich mich damit zufrieden geben
ich finde nähmlich wenn ich eine garantie habe und es nicht mehr ordentlich zu reparieren ist oder der aufwand zu gross ist , dann muss ich doch anspruch auf einen ersatz oder mein geld haben.
angeblich hatte ich meine gitarre in einem zu warmen ort aufbewahrt.
das ist nicht meine erste gitarre und bei keiner ist jeh was gewesen .
und wenn es mein verschulden gewesen währe dann hätte er mir ja die garantie verweigern müssen . oder ?

na gut
ich setze hier einen link , dort habe ich ein paar fotos reingestellt.
leider ist die kamera die ich mir schnell geliehen habe nicht wirklich
zu gebrauchen . aber bei den ersten 3 fotos kann man den riss etwas erkennen .
es währe super wenn ihr euch die mal anseht .sie sind zwar nicht sonderlich gut, aber ? poste ich heute abend noch bessere,wenn ich ne ander kamera besorgt habe
hier der link [xxxxxxx]
ihr mĂĽsst dann auf mediacenter starten klicken

ok
das wars dann
bedanke mich schon mal vorweg
bis dann gruss stefan G.....

edit: Der Link funzte eh nicht und war zu breit, daher hab ich ihn mal rausgenommen... ;-)
Gruss Banger
 
Hi Stefan,

deinen Ärger kann ich gut verstehen, zumal ich da warscheinlich noch extremer reagieren würde (und das auch schon habe ;-) ). Da die Gitarre von August 2004 ist, wie Du schreibst, würde ich deinem Händler die Gitarre wieder vorbei bringen und erneut die Mängel beanstanden, da auf deiner Gitarre 2 Jahre Gewährleistung vorhanden sind. Ergo: Bis August 2006 hast Du dem Händler gegenüber den Anspruch auf eine Mängelbeseitigung.

So, nun ist diese "Mängelbeseitigung" ja nicht wirklich geglückt und somit hat der Händler wiederum das Recht auf erneute Nachbesserung. Solltest Du die Gitarre beim nächsten Mal wieder in diesem Zustand zurückbekommen, würde ich die Gitarre so auf keinen Fall abnehmen.

Du hast im August 2004 eine einwandfreie Gitarre gekauft und hast nun auch das Recht weiterhin eine einwandfreie Gitarre zu besitzen. Wenn ein wirklich so großer Schaden an der Gitarre vorhanden ist, verstehe ich nicht, warum der Händler das noch versucht zu richten? Ich kenne den Neupreis zwar nicht, aber bei einer Gitarre setze ich einen Riss in der Decke immer als Totalschaden an, den man zwar, wenn es fachgerecht gemacht wird, wieder reparieren kann, aber in meinen Augen bleibt das ein Schaden.

Ich würde dem Händler vorschlagen, das er Dir eine neue Gitarre des gleichen Modells besorgt und die alte, so wie sie ist zurücknimmt. Aber warscheinlich wirst Du nicht um einen weiteren Versuch der Mängelbeseitigung herumkommen... rechtlich gesehen.

GruĂź
Mirko
 
Hi Stefan,

und wenn der Hersteller bzw. der Händler die erneute Reparatur mit Hinweis auf Dein Verschulden (Du habest die Klampfe am falschen Ort aufbewahrt pp.) ablehnen sollten, erwidere, dass sie den dafür erfoderlichen Beweis antreten sollen. Bloße Vermutungen reichen nach der neuen Rechtslage nicht mehr aus.
 
nett das ihr euch so schnell gemeldet habt !!

habe gerade bei höfner angerufen.
leider war in der werkstatt keiner mehr da , aber der am telefon konnte
nichts finden dass die gitarre bei ihnen war .
die werden mich anfang der nächsten woche zurückrufen .
also fĂĽr mich sieht das so aus dass er die auf seine kosten repariert hat.
von höfner hatt er sie nicht bezogen .
? war es ne gebrauchte und da es ja ein 2000 baujahr ist ist da keine garantie mehr drauf die er beim hersteller geltent machen könnte .
und somit reparierte er sie selbst (denke ich mal)
werde in einer stunde mal zu ihm hin fahren.
(muss erst noch ein auto+fahrer organisieren)
bin mal gespannt was da rauskommt!!

und zum kaufpreis mit 1225 euro war sie ausgehängt und für 1100 euro
habe ich sie ihm dann abgekauft.

man muss schon wirklich aufpassen bei denen !!

ok !
bis dann und danke fĂĽr die schnelle (n) antworten
stefan
 
nun hab ich ihm die klampfe wieder hingebracht .

er stellt sich natĂĽrlich quer , so wie ich mir schon gedacht hab.
jetzt behauptet er , ich hab dir doch gesagt das man das schon sehen wird,
das da repariert wurde.
der lĂĽgt mir da voll ins gesicht , genau das gegenteil hat er mir versichert.
zufällig hat er gestern alle papiere weggeworfen .
ich wollte natĂĽrlich sehen , wer und wo er die reparieren hat lassen .
hat mir dann irgend so einen wisch gezeigt wo was mit garantie und höfner draufstand.
hab dann gesagt , man sieht ja eh nicht um welche gitarre es sich handelt und was er damit will .
dann ist er natĂĽrlich aufgegangen wie oscar..
und was ich damit sagen will.
da hatt er mir noch was von heitzperioden im winter erklären wollen und ihm sind auch zwei gitarren gerissen und die kann er auch nicht einfach zurückgeben.
er schickt sie jetzt noch mal ein , aber wenn die von höfner sich breit legen , er bezahlt sie mir nicht .
er dreht die sache jetzt so hin dass ich die schuld daran hab.
musst du dir mal vorstellen , was der da sagt .
dann dĂĽrfte ich immer damit rechnen das ne gitarre im winter kaputt geht.
bin jedenfalls dabei geblieben , das ich mir keiner schuld bewusst bin .
dasss ja auch so ist , hab klampfen die schon ĂĽber 15 jahre sind und da war nie irgendwas .
was hab ich den eigentlich dann noch fĂĽr moglichkeiten um an mein recht zu kommen . hilft einem der verbraucherschutz da eigentlich.
da fällt mir noch ein , wie er gesagt hat , er hat sie 1,5 jahre bei ihm im laden gehabt und da war nichts und ich habe sie von ihm einwandfrei bekommen . also sei es meine schuld , weil bei ihm war ja nichts.

oh mann , so lange du denen geld reinträgst sind sie immer nett , aber wehe , wehe

? fällt ja noch jemanden was ein , was man da noch machen kann .
gruss stefan
 
HI Stefan,

wann hast Du die Gitarre denn gekauft? Mit dem Kauf startet die Gewährleistungsfrist. Wenn die abgelaufen sein sollte, hast Du keinen Garantieanspruch mehr. Dauert diese noch an, hat der Händler eine Gewährleistungspflicht. Es sei denn, er kann regelrecht beweisen, dass Du den Schaden verursacht hast, z.B. durch unangemessene Behandlung des Gegenstandes. Eine bloße Behauptung bzw. Vermutung stellt keinen ausreichenden Beweis dar.

Hier lag ein ähnliches Problem vor. Die Kenntnisnahme des Threads könnte Dir weiterhelfen.
http://www.guitarworld.de/forum/viewtopic.php?t=4905

Lehnt der Händler die während des Garantiezeitraumes Nachbesserung ab, die im übrigen natürlich sachgerecht ausgeführt sein muss, bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt.
Das sollte nur der letzte Ausweg sein; denn zum einen kostet dieser natĂĽrlich auch Geld, zum anderen ist es fraglich, ob Du wirklich Dein Recht bekommst.

Ich denke bei dergleichen immer an diese Geschichte:

Sagt ein Freund zum anderen:
Scheibenkleister, mein Nachbar hat mich verklagt.
Ja, warum denn?
Mein Hund bellt so laut.
Aber du hast doch gar keinen Hund?!
Ja, ich weiĂź das, Du weiĂźt das, aber ob der Richter das auch weiĂź?

Du merkst, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
 
hallo frank !!

die gitarre habe ich am 4 august 2004 gekauft.
ich glaube das problem liegt ganz einfach darin dass der fehler erst bei mir aufgetreten ist,sprich nach einem halben jahr.
denke das es nicht einfach sein wird da recht zu bekommen.

schönen dank frank (reim,,reim)

gruss stefan... ..
 
Hi Stefan,

ich verstehe Dich nicht!

Du hast 2 Jahre Garantie, diese ist noch nicht abgelaufen.

Wo also sollte das Problem sein :?:
 
Hallo Stefan,
die Garantie läuft ab dem Kaufdatum der Gitarre. Du hast offensichtlich ein etwas besseres Instrument gekauft, und 1100 € sind kein Pappenstiel.
Jetzt hoffe ich, du hast noch einen Beleg (Rechnung, Kassenbon, oder ähnliches) mit dem du das Kaufdatum nachweisen kannst.
Nimm den Zettel und zank dich mit dem Typ. :evil:
nach deiner Beschreibung handelt es sich um einen Materialfehler, und fĂĽr sowas ist die Garantie da.
Du kannst die Gitarre zur Not auch selbst zu Höfner schicken, unter Angabe des Händlers, und die werden die Reparatur schon fachgerecht durchführen. Die werden sich dann auch selbst mit dem Händler auseinandersetzten, wenns notwendig ist.
Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine fachgerechte Reparatur!
GruĂź
Peter
 

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