Was zum An-den-Kopf-fassen

juergen2

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Hallo,

in einem Lastenheft (Teilebeschaffenheit, Logistikkonzept usw) zu einer Ausschreibung unseres Lieblingskunden (namhafter Automobilhersteller aus dem südl. Teil unserer Republik) kommt folgender Passus vor:

1.1.1 Sprachgebrauch
Der Gebrauch der Wörter ”muߔ, ”kann” und ”soll” innerhalb des Lastenheftes ist wie folgt geregelt:·
Das Wort ”muߔ bezeichnet eine obligatorische Anforderung des Lastenheftes. Die Abweichung einer solchen Anforderung ohne die Übereinkunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist nicht zulässig. Die Wortkombinaionen ”darf nicht”, ”sind zu” und ”hat zu” sind gleichbedeutend wie ”muߔ.·

Der Ausdruck ”kann” bezeichnet eine erlaubte Handlung. Es umschreibt keine Anforderung des Lastenheftes.·

Das Wort ”soll” bezeichnet eine Empfehlung für die Implementation einer Anforderung des Lastenheftes. Der Auftraggeber erwartet die Erfüllung solcher Empfehlungen, wenn nicht plausible Gründe vorgebracht werden können, die dem entgegenstehen.
Das Wort „ist“ bezeichnet eine Anforderung, welche die Definition „muߓ einschließt, und mit Beachtungscharakter versehen ist. Abweichung ist nur nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zulässig.


Habt ihr auch solche Kracher? Bin heute fast gestorben beim Lesen...

Gruss an die Allgemeinheit

Juergen2
 
juergen2":32gdgl0d schrieb:
Die Wortkombinaionen ”darf nicht”,[…] sind gleichbedeutend wie ”muß”.·

Hmm, ich würde behaupten, da hat jemand nun ein echtes Problem :lol: :lol:


Scheiße, ist das doof :!:

Viele Grüße,
Woody
 
juergen2":1e2igiwh schrieb:
1.1.1 Sprachgebrauch
Der Gebrauch der Wörter ”muß”, ”kann” und ”soll” innerhalb des Lastenheftes ist wie folgt geregelt:·

Anmerkung: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes etc. gibt es auch dergleichen Vorgaben, welche Leistungen zu erbringen sind und welche im Ermessen stehen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen - z.B. zugeteilter Haushaltsmittel gewährt werden.

Dennoch wird immer wieder versucht, "kann" und "soll"-Lesitungen gerichtlich zu erstreiten.

@Woody: Ergänzen Sie sinngemäß: Ohne Flei kein Prei. :lol:
 
Hallo Juergen2,

diese "muss, soll"-Geschichte kommt aus der modernen Kunst der Anforderungsanalyse und ist zumindest in der Software-Entwicklung recht weit verbreitet.

Sinn dieser Sprachregelung ist es, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Eigenschaften eines zu entwickelnden Produkts im Vorfeld so zu definieren, dass das Vorhandensein dieser Eigenschaften beim fertigen Produkt direkt überprüft werden können - und diese bei Nichtvorhandensein juristisch einklagen zu können. Daher kommt auch das für Laien nicht nachvollziehbare Geschwafel über "darf nicht", "hat zu" usw.
Man muss dabei bedenken, dass Anforderungsanalysen, Lastenhefte etc. oft Teil eines Vertrages sind, welcher von beiden Seiten erfüllt werden muss. Würde eine solche Begriffsdefinition weglassen, wäre folgendes Szenario denkbar:
In einem Lastenheft steht die Formulierung "... das Produkt ... hat zu ...". Nun ist das Produkt vom Auftragnehmer fertiggestellt und diese "hat zu"-Eigenschaft fehlt. Jetzt wird der Auftraggeber sagen "Diese Eigenschaft ist eine MUSS-Eigenschaft und fehlt im Produkt. Damit ist der Vertrag nicht erfüllt. Also fordern wir Nachbesserung - natürlich auf Kosten des Auftragnehmers - oder Schadensersatz etc." Darauf wird der Auftragnehmer sagen "Die Eigenschaft wurde mit 'hat zu' beschrieben und es steht nirgendwo im Vertrag, dass diese Eigenschaft vorhanden sein muss. Daher haben wir den Vertrag erfüllt! - Für einen angemessenen Obolus können Sie aber diese Eigenschaft nachbeauftragen."
Das Ende kommt dann meistens vor Gericht.

Aber wo wir schon dabei sind - kurz bevor ich mein Abi machte, kam an unseren Gumminasium ein Erlass heraus:

"Schüler sind anderen Schülern gegenüber grußberechtigt aber nicht grußpflichtig.
Schüler der Sekundarstufen I und II sind Lehrern gegen grußpflichtig."
usw. usf.

MfG

JerryCan
 
JerryCan":h6hcvwm8 schrieb:
Aber wo wir schon dabei sind - kurz bevor ich mein Abi machte, kam an unseren Gumminasium ein Erlass heraus:

"Schüler sind anderen Schülern gegenüber grußberechtigt aber nicht grußpflichtig.
Schüler der Sekundarstufen I und II sind Lehrern gegen grußpflichtig."

Wie geil ist das denn?
Wann und wo hast du Abi gemacht? China während der Kulturrevolution?

Gibbet da noch mehr so sahnige Abschnitte? Unbedingt schicken, auch gerne per PN. Mit sowas bin ich in unserem Laden der Star beim nächsten "Blick über den Tellerrand."

Gruesze
Ralf
 

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