Großes Problem mit meiner Paula

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Anonymous

Guest
Hallo Leute!
Ist ne Weile her, seit ich das letzte Mal was gepostet habe, aber jetzt komm ich nicht drum rum und hab auch endlich mal Zeit.
Also, ich habe ein Problem mit meiner Epiphone Les Paul Standard.
Und zwar gibt der hintere Tonabnehmer "nichts" mehr von sich. Das heißt, er ist erst immer leiser geworden und jetzt so leise, dass ich bei meiner Peavey 15 Watt Transe im Gain Kanal auf Volume 10 nur ganz leise einen verstärkten Ton bekomme, der aber mangels Signalstärke Clean ist.
Der vordere Tonabnehmer funktioniert ohne Probleme.
Auf die Gitarre ist noch ein Jahr Garantie, also zu Musik Aktiv gefahren und reparieren lassen.
Ein Kabel hatte sich vom Volume Poti gelöst und musste neu angelötet werden. Die Gitarre funktionierte wieder und alles war gut (für eine Woche).
Dann wieder dasselbe Problem, nur dass das Kabel diesmal noch dran war. Also nochmal neu angelötet. Dann hat es wieder eine Weile funktioniert und ging nach nichtmal einer Woche auch nicht mehr. Wieder dasselbe Problem.
Das ganze nochmal angelötet und diesmal ging es etwa eine Minute und dann nicht mehr.
Alle Lötstellen sind gecheckt und in Ordnung (zumindest die an den Potis für den hinteren Tonabnehmern), aber es funktioniert trotzdem nur unmittelbar nach dem neu verlöten der Kabel. Das letzte Mal hat es schon gereicht die Gitarre umzudrehen und sie ging nicht mehr.
Jetzt vermute ich, dass evntl. das Poti oder der Tonabnehmer kaputt ist, weil der Ton halt noch da ist aber extremst leise.
Woran könnte es sonst liegen?
Hoffe, ihr könnt mir helfen, woran es liegen könnte und wie man es behebt. Vielleicht hatte einer von euch ja schonmal ein ähnliches Problem.
Vielen Dank schonmal im Voraus!

KrisRoe
 
Hi KrisRoe,

ich hatte zwar das Problem noch nie, kenne es aber von Epiphone-Modellen (zumindest von den neueren)...
Meine Idee wäre, dass nach der ganzen Löterei die Lötstelle "abgenutzt" ist, das heißt, den Kontakt nicht mehr richtig herstellen kann, da vielleicht zu viel daran "herumgebastelt" wurde.
Ist leider nur eine Spekulation, denn bei den Fällen, die ich in Sachen Epiphone und Lötstellen erlebt habe, ging es nach der Reparatur wieder, aber das wäre meine Idee...

lg,
Felix
 
Hi KrisRoe,

ich hatte mal das selbe Problem:

Nicht erklährbare Aussetzer --> nachgelötetj --> funktionierte wieder, aber nur für einige zeit!

Daraufhin habe ich die billigen Potis (wollte mal wieder am falschen Ende Geld sparen!) gegen Höherwertige ausgetauscht und seit dem trat das Problem nicht mehr auf.

Ich würde mal sagen, daß der Tonabnehmer nicht kaputt ist. Kannst ja mal testen, indem Du
diesen direkt an die Buchse lötest.

Viel Glück!

Gruß
Christian
 
Hi Kris,

nein, nicht selbst herumlöten, dann geht die Garantie flöten. Und dann hast Du ein richtiges Problem.

Im Augenblick betrachte ich das Problem - abgesehen vom Frust - als gering. Der Händler hatte mehrere Male Gelegenheit zur Nachbesserung. Weil das keine dauerhafte Besserung brachte, besteht nunmehr die Möglichkeit der Wandlung, d.h. er tauscht die alte gegen eine neue Gitarre.

Oft wollen sich die Händler in diesen Fällen herausreden und sagen, sie müssten erst einmal Epi fragen ect.
Das ist völlig egal, den Kaufvertrag hast Du mit dem Händler und nicht mit Epi.

Denk mal drüber nach.
 
frank":2r49xca9 schrieb:
Hi Kris,

nein, nicht selbst herumlöten, dann geht die Garantie flöten. Und dann hast Du ein richtiges Problem.

Im Augenblick betrachte ich das Problem - abgesehen vom Frust - als gering. Der Händler hatte mehrere Male Gelegenheit zur Nachbesserung. Weil das keine dauerhafte Besserung brachte, besteht nunmehr die Möglichkeit der Wandlung, d.h. er tauscht die alte gegen eine neue Gitarre.

Oft wollen sich die Händler in diesen Fällen herausreden und sagen, sie müssten erst einmal Epi fragen ect.
Das ist völlig egal, den Kaufvertrag hast Du mit dem Händler und nicht mit Epi.

Denk mal drüber nach.

Hallo!
Also erstmal danke für die Antworten.
Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, könnte ich jetzt zum Händler gehen und einfach eine neue, baugleiche Les Paul verlangen im Tausch gegen die Alte?
Dachte erst, dass die Gitarre eingeschickt werden müsste bzw. einfach ein Teil ausgewechselt würde. Die erste Alternative wäre natürlich auch gut.

Gruß, der Kris
 
KrisRoe":2yfmju8n schrieb:
Hallo!
Also erstmal danke für die Antworten.
Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, könnte ich jetzt zum Händler gehen und einfach eine neue, baugleiche Les Paul verlangen im Tausch gegen die Alte?
Dachte erst, dass die Gitarre eingeschickt werden müsste bzw. einfach ein Teil ausgewechselt würde. Die erste Alternative wäre natürlich auch gut.

Gruß, der Kris

Hi,

Nö, das haste falsch verstanden... Der Händler hat ein Recht auf Mängelbeseitigung. Du musst ihm also die Gitarre zur Reparatur bringen. Das Recht auf Wandlung (da bekommst Du eine neue Gitarre, oder dein Geld zurück) hast Du erst, wenn entweder eine Mängelbeseitigung mehrere Male fehlschlägt oder eine Reparatur nicht möglich ist oder für den Händler aus Kostengründen unwirtschaftlich wäre, so das eine Neue Gitarre billiger wäre, als die Alte zu reparieren...

Gruß
VVolverine
 
Hi Kris,

grundsätzlich gilt: Bei mängelbehafteten Gegenständen hat der Käufer während der Garantiezeit Rechtsansprüche in dieser Reihenfolge:
1. Nachbesserung, sprich Reparatur,
2. bleibt die Reparatur mehrfach erfolglos und ist eine dauerhafte Behebung des Schadens nicht zu erwarten, kann der Gegenstand gegen ein gleiches Modell getauscht werden,
3. letztlich käme noch die Rückgabe gegen Rückzahlung des Kaufpreises in Betracht. Ob der volle Kaufpreis zurückgezahlt wird, hängt von vielen Faktoren ab.

Lt. Vertragsrecht ist es so, dass Du ausschließlich einen Kaufvertrag mit dem Händler hast, nicht mit Epi. Deshalb ist der Händler Dein Ansprechpartner; denn er ist für die gesamte Gewährleistung verantwortlich, also auch für Reparaturen oder Wandlung pp. Sollte er dadurch einen Verlust erleiden, dann muss er sich mit Epi auseinandersetzen. Du hast damit nichts zu tun.

Wie der Händler seine Pflichten wahrnimmt, bleibt ihm überlassen. Er kann die Gitarre durchaus zum Hersteller zur Reparatur einschicken. Sollte die Reparaturdauer einen gewissen Zeitraum überschreiten, könntest Du einen angemessenen Ersatz verlangen, d.h. eine Leihgitarre für die Dauer der Reparatur.

Händler wollen Verluste vermeiden und versuchen deshalb gern, die Rechtslage ein wenig zu ihren Gunsten "zurecht zu biegen". Lass Dich also nicht bluffen.

Mein Tipp ist: Fang keinen Streit mit dem Händler an, auch wenn Du ärgelich sein solltest, bleibe höflich, bleibe cool, drohe nicht mit Rechtsanwalt. In letzter Konsequenz führt das zu einem handfesten Rechtsstreit. Wolltest Du wirklich als Kläger richtig viel Geld für einen Rechtsanwalt pp. ausgeben, um irgendwann einen Prozess zu gewinnen - wenn Du denn vor Gericht überhaupt den erforderlichen Beweis antreten kannst? Bis dahin bliebe Deine Gitarre auf jeden Fall im heutigen Zustand.

Meistens führen stets geschickt geführte Verhandlungen, in denen man die eigene Kenntnis der Rechtslage durchblicken lässt zum raschen Erfolg. Mein Verhandlungsziel wäre, die alte Gitarre gegen ein gleichartiges Modell zu tauschen. Solltest Du etwas Geld übrig haben, könntest Du dem Händler die Sache schmackhaft machen, indem Du anbietest, ein höherwertiges Modell gegen Zuzahlung der Preisdifferenz zu erwerben. Sollte das alles nicht funktionieren, käme alternativ auch der Tausch des defekten PU in Frage (und wäre wohl ebenfalls angemessen).

Viel Glück!
 
Moin,

Es ist prima, wenn man so präzise Rechtsberatung erhält.
Das Beste ist, wenn man sich freundlich einigt und niemand auf "Rechte" pochen muss. Frank schrieb es an - cool bleiben!
Vermutlich habe die Kollegen das Poti verschmort.

Um Es kurz zu machen:
Der Händler soll den Pickup vom Poti löten.
Dann soll er das Poti vom Rest der Elektrik ablöten.
Er soll den Pickup messen (etwa 8 K Ohm)
Er soll das Poti messen (0-500 K Ohm - regelbar)
Eines der Bauteile ist defekt.

Er soll es austauschen.
Er soll sich nett bei Dir bedanken und Dir für Deine Geduld einen Satz Saiten schenken.
Fertig.
 
Hi,

den letzten beiden Beiträgen gibt es nichts hinzuzufügen.

Eines vielleicht noch. Seit dem SchuldRModG ;-) gibt es den Begriff "Wandlung" nicht mehr, jedenfalls nicht mehr amtlich im Gesetzestext.

Das schöne seitdem: das Schuldrecht ist sehr verbraucherfreundlich geworden. Was früher der 6-monatige Gewährleistungsanspruch war, ist heute auf zwei Jahre Mängelfreiheit ab Vertragsdatum ausgeweitet --> und der Händler muß dem Verbraucher auch noch den Beweis erbringen, daß die Ware frei von Mängeln war. Kann er es nicht, muß er nachbesern etc.

Ansonsten sollten wir das hier alles als allgemein dargestellte Information und/ oder Meinungsäußerung stehen lassen, aber nicht als Rechtsberatung (ein Blick ins RechtsBerG deckt die Hintergründe auf). Wir wollen schließlich keinen Ärger oder gar eine Forums-Abmahnung, das kostet nur unnötig Geld.

Liebe Grüße
burke
 
Keine Panik wg. Rechtsberatungsgesetz. Das gilt, wenn überhaupt, nur für Dienstleistungen, die auch bezahlt werden. Selbstverständlich dürfen in Foren Rechtstipps gegeben werden.
Zwar wollen Rechtsanwälte so viel Kohle wie nur möglich abgreifen und sind deshalb an der Verbreitung des Märchens, dass Rechtsberatung nur durch Anwälte erfolgen dürfe, äußerst interessiert, aber es bleibt dennoch Unfug, in Foren deswegen "keine Rechtsberatung" geben zu wollen. Also - immer her mit juristischen Tipps, die für uns von Interesse sind!
 
Hallo Reling,

ich glaube nicht, daß Du vollständig richtig liegst. §1 RBerG legt ausdrücklich fest, daß es auf ein Entgelt nicht ankommt. Es genügt die "geschäftsmäßige" Rechtsbesorgung; diese darf "nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist." Das kann man weiter auslegen, als nach Deiner (und der allgemeinen) Ansicht; es gibt (prozessierte) Fälle, in denen bereits eine einmalige, unentgeltliche Rechtsbesorgung als geschäftmäßig ausgelegt wurde. Im übrigen ist es erst mal stressig, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert--> zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt ein Unterschied, und Streitigkeiten in solchen Angelegenheiten sind teuer, zeitaufwendig und sehr ärgerlich.

Die Grenzziehung ist nicht ganz deutlich und im Wandel - in NJW 2002, S.1190 kannst Du nachlesen:

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Erlaubnisvorbehalt für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG verfassungsgemäß ist. Das Rechtsberatungsgesetz dient dem Schutz des Rechtsuchenden sowie der geordneten Rechtspflege. Zur Erreichung dieser Zwecke ist es erforderlich und angemessen (vgl. BVerfGE 41, 378 <390>; 75, 246 <267, 275 f.>; 97, 12 <26 f.>; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 -, NJW 2000, S. 1251; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99.

Meiner Meinung nach sollte schlicht eine gewisse Sensibilität für das Thema entwickelt werden - Dein "Also - immer her mit juristischen Tipps, die für uns von Interesse sind!" halte ich in diesem Zusammenhang nicht für den optimalen Weg. Weiterhin bin ich der Meinung, daß die sich im Wandel befindliche Einengung der tatbestandlichen Merkmale des RBerG auf dem richtigen Weg ist. Aber so lange Zweifelsfragen mit Verfassungsbeschwerden (siehe Fundstelle) entgegnet werden muß (der Beschwerdeführer war ein promovierter, pensionierter Richter und dürfte über genug Zeit, Geld, Fachkenntnis, Erfahrung und Nerven verfügt haben, sonst hätte er keine Selbstanzeige eingereicht), sollte man in einem Gitarrenforum die erwähnte Zurückhaltung wahren.

Gruß
burke
P.S.: Ich bin Gegenmeinungen durchaus nicht verschlossen, das Problem ist aber die Praxis, die außerhalb der Diskussion für gehörigen (finanziellen) Ärger sorgen kann.
 
Da haben wir zwei wohl unterschiedliche Auffassungen.
Dies hier auszudiskutieren dürfte sicher eher weniger im Interesse des Boards liegen.
Möge der Gitarrengott (welcher auch immer) den Besitzern dieses Boards genug Weisheit schenken, in dieser Sache mit Klugheit zu moderieren.
Merke: Problem ist erkannt, es gibt unterschiedliche Ansichten, der Rest ist Sache der Boardregeln hier - und die bestimmt kein übereifriger Rechtsanwalt, sondern die bestimmen die Admins hier.
Danke für das Verständnis.
:isso!:
 
mal ungeachtet der Rechtslage: ( ich habe selber 25 Jahre im Kundendienst gewerkelt ) wie oft will der Techniker denn noch versuchen, die Macke weg zu bügeln ? Spätestens beim selben, dritten Fehler war es mir damals zu blöd, noch einmal die selben Macken auszumerzen! Will sagen: ich hätte alles verdächtige ausgebaut, unter Licht mit Lupe und Ohmmeter angesehen, den Fehler gefunden, repariert und Ruhe ist !
Ist konzentrierte, LOGISCHE Fehlersuche heute kein Thema mehr ?
 
@polli:
tja, rechne mal durch: wie lange dauert eine ordentliche Reparatur inklusive korrekter Fehlersuche? In fünf Minuten ist das nicht erledigt.
Da kommen fix mal zwei Stunden zusammen.
Nun vergleiche das mit dem Preis so einer Gitarre - ist doch klar, wieso der normale "Service" an sowas nur halbherzig ran geht. Ein Neukauf ist kaum teurer und für den Verkäufer sehr viel lohnender.
Aus dem Grunde gehe ich mehr und mehr dazu über, meine Gitarren selber zu stricken. Da weiß ich was ich habe. (so nach dem Motto: man nehme nen Hals von jenem Schrott, nen Body von diesem kaputten Dings oder aus nem alten Eichentisch, PUs sammeln sich eh im Laufe der Jahre so an, usw usf...) .
 
Reling":j1dae9q7 schrieb:
und die bestimmt kein übereifriger Rechtsanwalt, sondern die bestimmen die Admins hier.

Na, der erste Teil des Satzes stimmt leider auch - man muss noch nicht mal paranoid sein, um vor dem allgegenwärtigen Abmahnwahn einen gewissen Respekt (nicht im Sinne von Hochschätzung) zu haben. Gerade wenn es um Rechtsberatung geht, klingelt bei Rechtsanwälten gerne die Kasse die Melodie des unlauteren Wettbewerbs, also bitte ich darum, nicht nur aus Rücksichtnahme vor Doc, sondern im Sinne aller dieses Thema einfach etwas rückhaltend, oder besser ausgedrückt: "normalmenschlich" zu behandeln.

Wo der gesunde Menschenverstand schon vor Schmerzen brüllt, haben andere Individuen leider noch einiges in petto.
 
Hi Burke & Reling,

na, da entwickelt sich ja eine spannende Diskussion.

Grundsätzlich stimme ich Burke zu: Eine regelrechte Rechtsberatung und-vertretung sollte denen vorbehalten bleiben, die sich in dieser überaus komplizierten Thematik auskennen und vor allen Dingen die laufenden Veränderungen in der Rechtssprechung registrieren. Dabei denke ich vor allem an das Schutzbedürfnis des Rechtssuchenden. Gar nicht auszudenken, was es für (finanzielle) Folgen haben könnte, wenn ein jeder Feld-, Wald- und Wiesen-Laie andere in Folge von Rechtsunkenntnis in aussichtslose Prozesse hetzen dürfte. Und das alles außerhalb jedes Berufsethos und natürlich auch jeder Verantwortung, die Rechtsanwälte üblicherweise bei der Berufsausübung zu tragen haben.

Im vorliegenden Fall sollten wir allerdings die Kirche im Dorf lassen. Letztlich haben VVolverine und ich lediglich einen Hinweis auf die allgemeine Rechtslage gegeben.
Derartiges ist alltäglich und dürfte keine (geschäftsmäßige) Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten darstellen, mit denen in irgendeiner Form das Interesse des Rechtssuchenden oder gar die geordnete Rechtspflege gefährdet worden ist.

Also, wie gesagt, lassen wir die Kirche doch im Dorf.
 
Guten Tag allerseits,

als Student der Rechte und als Mitglied diverser Foren, in denen das Problem schon des öfteren zur Sprache gekommen ist, schildere ich hier mal meine einfachen Erfahrungen mit Rechtsberatung im Internet:

Das Problem sind stets konkrete Einzelfälle (wie hier), zu denen Rechtsfragen gestellt wird - deren Beratung ist im Sinne des RBerG nicht gestattet. Das kann zu teuren Abmahnungen, wie oben angedeutet, führen. So etwas muss also dringend umgangen werden. Manchmal führt das zu überhastetem Schließen der Beiträge durch aufgebrachte Moderatoren oder eben zu einer internen Regelung, mit der geholfen werden kann und die nicht in den Problembereich des Gesetzes fällt.
Des Rätsels "Lösung" (die im eigentlichen Sinne keine ist,) ist eine Art "abstrakte Rechtsberatung". Heißt: es dürfen nur abstrakte Rechtsfragen gestellt werden - zu denen darf dann auch geantwortet werden. :cool:
Den Moderatoren ist dabei anzuraten, Beiträge, die einen konkreten Sachverhalt erkennen lassen, umgehend zu löschen - um Ärger zu vermeiden.

Das RBerG ist absolut nicht unumstritten aber nun einmal geltendes Recht - und damit müssen wir leben :|
 
Reling":7otvga2m schrieb:
@polli:
tja, rechne mal durch: wie lange dauert eine ordentliche Reparatur inklusive korrekter Fehlersuche? In fünf Minuten ist das nicht erledigt.
Da kommen fix mal zwei Stunden zusammen.
Nun vergleiche das mit dem Preis so einer Gitarre - ist doch klar, wieso der normale "Service" an sowas nur halbherzig ran geht. Ein Neukauf ist kaum teurer und für den Verkäufer sehr viel lohnender.
Aus dem Grunde gehe ich mehr und mehr dazu über, meine Gitarren selber zu stricken. Da weiß ich was ich habe. (so nach dem Motto: man nehme nen Hals von jenem Schrott, nen Body von diesem kaputten Dings oder aus nem alten Eichentisch, PUs sammeln sich eh im Laufe der Jahre so an, usw usf...) .
Hai Frank
ist schon klar, nur wenn ich´s recht verstanden habe, ist noch Garantie drauf, also muß das Brett ja wohl nachgebessert werden. Dann lieber einmal vernünftig, als jede Woche einmal fuschen.Und der Kund freut sich auch noch.
 
Nochmal danke!
Habe es jetzt alles verstanden und werde dann in nächster Zeit mal ins Musikgeschäft stapfen, wo ich die Klampfe herhabe. Sollen die sich mal drum kümmern.

Der Kris
 
Hi Kris,

fein, dass Dir geholfen werden konnte. Sei so nett und gib Nachricht über den Ausgang der Sache.

Viel Erfolg!
 
Hi Leute!
Also, ich hab es zwar immer noch nicht geschafft die Gitarre reparieren zu lassen, aber darf gerade meinen ersten GAS Anfall erleben.
Und zwar spiele ich mit dem Gedanken, fall es den Stegtonabnehmer erwischt hat, der Gitarre einen komplett neuen zu verpassen. Also was von Seymor Duncan, Dimarzio, Gibbes oder sonstwem. Hab da leider nicht viel Ahnung von und habe auch schonmal die Suchfunktion bemüht, aber leider noch nichts gefunden.
Also ich suche einen Tonabnehmer für meine Epiphone Les Paul Standard in der auch noch die Standardhumbucker drin sind. Der Sound ist für mich zufriedenstellend, aber ich könnte für die Stegposition einfach mehr Power gebrauchen. Erste Frage ist jetzt, ob die Garantie bestehen bleibt, wenn ich den Tonabnehmer vom Gitarrenhändler austauschen lasse. Wenn sie verfällt warte ich mit der Sache noch ein Jahr. Dann ist die Garantie eh weg.
So nächste Frage ist jetzt: "Welcher Tonabnehmer?"
Also es sollte entweder ein Humbucker sein oder ein P90 (der natürlich im Humbucker Format sein sollte, damit er in die Paula passt).
Also meine angestrebten Musikrichtungen sind Punk Rock (Bodyjar, The Ataris, Green Day, Lagwagon, Ramones), Rock'N'Roll und vielleicht ein wenig Ska.
Der Tonabnehmer sollte also ordentlich Dampf haben, aber trotzdem nicht matschen und auch nicht in die Metal Richtung gehen.
Jetzt ist die nächste Frage P90 Single Coil oder Humbucker? Irgendwie hat es mir der brummige Single Coil Ton ja schon angetan (leider nur der von den Single Coils einer Strat von einem Freund), aber ich habe noch nie einen gehört. Würden die überhaupt zu meinen Musikrichtungen passen?
Gibt es vielleicht irgendwo Tonbeispiele der einzelnen Tonabnehmer oder sollte ich in den Gitarrenladen gehen und mal Gitarren antesten, die mit den jeweiligen Pickups ausgestattet sind.
Neugierig gemacht haben mich auch die Gibson Dirty Fingers Pickups. Hat die wer? Würde mich mal interessieren, wie die klingen, wenn einer ein Soundbeispiel hat.
Eine Sache noch am Rande. Bei Humbuckern wäre es schön, wenn diese mit Chromkappen ausgestattet sind. Der Optik wegen. Haben diese eigentlich einen Einfluss auf den Ton? Und wenn, inwiefern?
Der letzte Punkt wäre noch, dass die Dinger am besten nicht zu teuer sein sollen, da ich noch Schüler bin. Preislich angetan haben es mir die Humbucker und P90s von Duesenberg und Rockinger. Wären die was für meine Zwecke? Der Name ist ja schon oft im Forum gefallen.
So, dass wäre es wohl erstmal. Mir ist klar, dass ich ne eierlegende Wollmilchsau verlange, aber in Zeiten der Gentechnik sollte sowas ja möglich sein. :lol:
Danke schonmal im Voraus!
Der Kris
 

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