Ugorr
Power-User
- 21 Juni 2003
-
- 851
- 2
- 8
- Westerrönfeld
Moin.
@Ernie: Für die Schweiz sollte man sowieso Unterlagen für die Instrumente dabei haben. Und im Urlaub/Tour habe ich Fotos von Ausweis und Co in der Cloud bzw auf dem Telefon. Da kommt ein Scan von einer Rechnug mit dazu. Und bei einer Ordnungswidrigkeit wird das Objekt sicher nicht sofort eingezogen und entsorgt. Das wird zwar nervig, aber ist sicherlich im Nachhinein zu klären. Und ich habe noch keinen Vollzugsbeamten kennengelernt, der nicht ein paar vernünftigen Argumenten zugänglich war.
Gruß
Ugorr
@Ernie: Für die Schweiz sollte man sowieso Unterlagen für die Instrumente dabei haben. Und im Urlaub/Tour habe ich Fotos von Ausweis und Co in der Cloud bzw auf dem Telefon. Da kommt ein Scan von einer Rechnug mit dazu. Und bei einer Ordnungswidrigkeit wird das Objekt sicher nicht sofort eingezogen und entsorgt. Das wird zwar nervig, aber ist sicherlich im Nachhinein zu klären. Und ich habe noch keinen Vollzugsbeamten kennengelernt, der nicht ein paar vernünftigen Argumenten zugänglich war.
Gruß
Ugorr

) von der Bundesbehörde in Bonn. Dazu muss man sich DANN vorher an die regionale Untere Naturschtzbehörde wenden. Für Instrumente ab 2017 (Baujahr) einfach die Rechnung aufbewahren - gut is.