Röhrenprobleme ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung?

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Anonymous

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Moinsen,

habe mir vor kurzem im Süden einen Cornell Romany Plus bestellt.

Seit Ende März spiele ich das Teil nun in meinem Wohnzimmer bei Zimmerlautstärke, lasse die Röhren jedesmal 3-4 Minuten vorglühen, damit's keinen Stress gibt.

Nach 3-4 Monaten Betrieb nun fängt der Amp auf einmal an zu Rauschen und zwar nur, wenn ich spiele. Dämpfe ich die Saiten ab, ist er sofort wieder mucksmäuschenstill. Cornell eben. Ausserdem ändert er die Lautstärke, als ob man einen Booster an und aus schaltet.

Ich den Händler angeschrieben und meine Verwunderung geäussert.

Mal ehrlich, so etwas darf doch in der Preisklasse nicht passieren, oder? Zumindest nicht nach 3-4 Monaten.

Naja, es wären wohl die Röhren, meint der Händler. Schön.

Da ich aus dem Norden komme und der Händler in Süddeutschland sitzt, hatte ich das Angebot gemacht, das Teil auf dem Weg in den Italienurlaub vorbeizubringen, der Meinung, das Probleme mit den Röhren würde er im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung beheben. Pustekuchen.

Röhren würden nicht unter die Gesetzliche Gewährleistung fallen. Und wenn beim Auto nach 5000 km die Bremsen defekt sind, fällt das auch nicht unter die Gewährleistung?

Was soll ich jetzt davon halten? Bin neu hier und würde mich über objektive Hilfe freuen!
 
schnupp":zu8ajjxw schrieb:
Moinsen,

habe mir vor kurzem im Süden einen Cornell Romany Plus bestellt.

Seit Ende März spiele ich das Teil nun in meinem Wohnzimmer bei Zimmerlautstärke, lasse die Röhren jedesmal 3-4 Minuten vorglühen, damit's keinen Stress gibt.

Nach 3-4 Monaten Betrieb nun fängt der Amp auf einmal an zu Rauschen und zwar nur, wenn ich spiele. Dämpfe ich die Saiten ab, ist er sofort wieder mucksmäuschenstill. Cornell eben. Ausserdem ändert er die Lautstärke, als ob man einen Booster an und aus schaltet.

Ich den Händler angeschrieben und meine Verwunderung geäussert.

Mal ehrlich, so etwas darf doch in der Preisklasse nicht passieren, oder? Zumindest nicht nach 3-4 Monaten.

Naja, es wären wohl die Röhren, meint der Händler. Schön.

Da ich aus dem Norden komme und der Händler in Süddeutschland sitzt, hatte ich das Angebot gemacht, das Teil auf dem Weg in den Italienurlaub vorbeizubringen, der Meinung, das Probleme mit den Röhren würde er im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung beheben. Pustekuchen.

Röhren würden nicht unter die Gesetzliche Gewährleistung fallen. Und wenn beim Auto nach 5000 km die Bremsen defekt sind, fällt das auch nicht unter die Gewährleistung?

Was soll ich jetzt davon halten? Bin neu hier und würde mich über objektive Hilfe freuen!

Röhren gehen nunmal kaputt und fallen nicht unter die Gewährleistung. Sooo teuer ist der Austausch nun nicht... villeicht redest du mit ihm und ihr einigt euch irgendwie.
 
Röhren sind Verschleißteile, daher hinkt der Vergleich mit den Bremsen etwas... Du würdest ja auch selbst mit einer 3000 Euro Gibson nicht zum Händler zurück gehen, wenn nach 2 Wochen eine Saite gerissen ist ;-)
 
Mehr als eine kulante Reaktion kannst Du vom Händler leider nicht erwarten.

Vielleicht kannst Du die Röhren beisteuern und den Händler fragen ob er die Service-Stunden übernimmt - also den Austausch und BIAS-Abgleich (letzteres falls nötig) vornimmt. Mehr als das wird wohl kaum drin sein, sorry...

Das ist leider eher vergleichbar mit Glühbirnen kaufen...
 
Hallo,

ich hatte ähnliche Symptome schon an mehreren Amps, sogar mal an einem gerade neu gelieferten Koch.
Was bisher immer geholfen hat, war ein vorsichtiges Behandeln der Röhrenpins mit Kontakt-Reiniger. Ich habe hier Deoxit, es gibt aber auch andere spezielle Mittelchen dafür. Man sollte jedenfalls kein WD40 oder Caramba nehmen.

An Deiner Stelle würde ich das zuerst probieren.

Gruß
Dave
 
WaveMaster":1dphiki7 schrieb:
Mehr als eine kulante Reaktion kannst Du vom Händler leider nicht erwarten.

Vielleicht kannst Du die Röhren beisteuern und den Händler fragen ob er die Service-Stunden übernimmt - also den Austausch und BIAS-Abgleich (letzteres falls nötig) vornimmt. Mehr als das wird wohl kaum drin sein, sorry...

Das ist leider eher vergleichbar mit Glühbirnen kaufen...

Genau so wie Kollege Wavemaster sehe ich das auch. Es gibt viele Händler die auch außerhalb der Garantiezeit einen zufriedenen Kundenstamm haben und diesen auch pflegen. Mal freundlich dort nachfragen - vielleicht bekommst du die Tubes zum fairen Kurs und der Einbau ist auch für lau ;-)

Ach ja, ich würde dir empfehlen keinen Eingriff und Selbstversuche an dem Amp selbst vorzunehmen - ACHTUNG HOCHSPANNUNG! - das ist nur was für Spezis!
 
Hallo!

Rat Tomago":nyt2dk1b schrieb:
Röhren sind Verschleißteile, daher hinkt der Vergleich mit den Bremsen etwas...

Wenn wir beim Auto bleiben, bieten sich die Reifen als Verschleißteile an.

Und siehe da, das Beispiel wird gerne verwendet, um die Situation zu erklären: Dass Reifen sich abnutzen ist normal und grundsätzlich kein Fall für die Gewährleistung. Stattet aber der Hersteller seine Autos mit Reifen mit fehlerhafter Gummimischung aus, ist das durchaus ein Gewährleistungsfall.

Die Haltbarkeit der Röhren fand ich jetzt extrem kurz und mein Gefühl sagt mir, dass das unter Gewährleistung fällt. Mein Gefühl ist dabei aber völlig egal, das ist nämlich eine handfeste juristische Frage.

Bevor man aber Juristen einschaltet, sollte man sich immer überlegen, ob man diesen Streit will. Dazu ist eine Sache natürlich wichtig: Was kostet so ein Satz Röhren und der Einbau für diese Kiste?

Wenn das ein Betrag ist, den man verschmerzen kann, würde ich das Kulanzverhalten im Hinterkopf vermerken und mir einen Techniker vor Ort suchen. Den braucht man eh.

Gruß

e.
 
Alles richtig.
Bei neuen Röhren in neuen Amps haben sich aber 6 Monate sozusagen eingebürgert.
TAD,TT usw. handhaben das so.
R.G.
 
Moin,

wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Amp noch Garantie. Da Du m.E. nicht sicher sein kannst, ob die Röhren überhaupt die Ursache sind, würde ich den Amp auf jeden Fall als Garantiefall zum Händler zurückbringen.
Sollten sich die Röhren als Übeltäter erweisen, kann immer noch verhandelt werden.
Von irgendwelchen "Selbstfummeleien" würde ich dringend abraten.
 
tommy":2jju7o5j schrieb:
Moin,

wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Amp noch Garantie. Da Du m.E. nicht sicher sein kannst, ob die Röhren überhaupt die Ursache sind, würde ich den Amp auf jeden Fall als Garantiefall zum Händler zurückbringen.
Sollten sich die Röhren als Übeltäter erweisen, kann immer noch verhandelt werden.
Von irgendwelchen "Selbstfummeleien" würde ich dringend abraten.

Jetzt wo du es sagst... Ein guter Vorschlag. Würde ich auch so machen.

Und Röhren in einem neuen Amp unterliegen auch meiner Meinung einer gewissen Gewährleistung, sofern diese nicht auf Verschleiß zurückzuführen ist.

Viel Erfolg!

Ciao
Monkey
 
Rat Tomago":357kiwt1 schrieb:
Röhren sind Verschleißteile

Alles ist ein Verschleißteil.. auch ein Klotz aus Eisen, nur das der zugegebenermaßen eher langsamer verschleisst.

Da alles dem Verschleiß unterliegt, gibt es auch keine rechtliche Unterscheidung zwischen Verschleißteilen und Nichtverschleißteilen.

Die Gewährleistung hat den Zweck sicherzustellen, dass die Ware bei Gefahrübergang mangelfrei war. Was danach passiert ist egal.

Die Frage ist demnach nur, ob Röhren von Anfang an einen Hau weg hatten, oder ob hier normaler Verschleiß vorliegt. Nach kurzer Nutzungsdauer un ur Heimgebraucht fände ich letzteres nicht wahrscheinlich.

RoteGitarren":357kiwt1 schrieb:
Alles richtig.
Bei neuen Röhren in neuen Amps haben sich aber 6 Monate sozusagen eingebürgert.

im Endeffekt meines Erachtens eine Notwendigkeit. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass die Sache nicht mangelbehaftet war. Dies kann er in der Regel nicht, bzw. nur mit erheblichen Kosten, also wird innerhalb der ersten 6 Monate alles "großzügig" ersetzt.
 
Mister Rechenmaschine":2jxnqhpp schrieb:
Nicht sechs Monate, 90 Tage....

6 Monate stimmt schon...

...So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Gäbe es diese Norm nicht, müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, da er sich auf diese Tatsache als Anspruchsvoraussetzung beruft. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast bezüglich des Mangels weiterhin der Käufer trägt. Er muss beweisen, dass die Sache mangelhaft ist. Die Vermutung in § 476 ist nur eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht...
 

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