Tokai Les Paul - Kaufen in England?

Eine MWSt freie Rechnung im EU Binnenwarenverkehr wird nur von Unternehmen an Unternehmen mit UID (UmsatzsteuerID) ausgestellt.
An Private fällt die MWSt. im Ursprungsland (GB in diesem Falle) an.
Einzige Ausnehme meines Wissens sind NeuKFZs. Da ist die MWST immer im Empfängerland fällig.
 
auge":299g4j03 schrieb:
Eine MWSt freie Rechnung im EU Binnenwarenverkehr wird nur von Unternehmen an Unternehmen mit UID (UmsatzsteuerID) ausgestellt.

Nicht mal da, ausgewiesen wird die MWST auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, die Unternehmen können diese jedoch wieder als Vorsteuer durchlaufen lassen.

Ich hab hier grade nen ganzen Stapel solcher Rechnungen liegen... ;-)
 
lightmanager":3aw35pe8 schrieb:
auge":3aw35pe8 schrieb:
Eine MWSt freie Rechnung im EU Binnenwarenverkehr wird nur von Unternehmen an Unternehmen mit UID (UmsatzsteuerID) ausgestellt.

Nicht mal da, ausgewiesen wird die MWST auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, die Unternehmen können diese jedoch wieder als Vorsteuer durchlaufen lassen.

Ich hab hier grade nen ganzen Stapel solcher Rechnungen liegen... ;-)

sorry wenn ich dich korrigieren muss aber ich kann in Ă– keine UST aus D geltend machen drum muss die Rechnung gleich USTfrei ausgestellt werden.
Bestelle ich mein T was, kommt es USt frei.
Dazu muss natĂĽrlich vorher die UID ausgetauscht und verifiziert werden. Und die UID muss verher beim eigenen Finanzamt beantragt werden.
Ist das nicht der Fall wirds aufwendig und kompliziert drum gibts ja diese Regelung.

In der UST Novelle 2008 in Ă– wirds dann generell so, dass auch innerhalb Ă–s USTfrei zwischen Unternehmen fakturiert wird um UST Betrug zu verhindern. Erst der letzte in der Kette (der an den Endverbraucher fakturiert) fĂĽhrt dann die UST ab. Das tut aber nix zur Sache.

Betreffend diesem Fall (Privater kauft (kein KFZ) in GB) ist die UST in GB zu bezahlen und in D nix mehr.
 
Hallo,

@lightmanager:

Ja und nein.
Als Privatmann bezahle ich die Umsatzsteuer im Abgangsland, da hast du recht. Hier gilt Ursprungslandprinzip.

Als Gewerblicher kaufe ich netto im EU-Ausland und muss die EUST im Empfangsland abfĂĽhren (Bestimmungslandprinzip).
Wobei ich die, falls vorsteuerabzugsberechtigt, wieder geltend machen kann.
Deswegen auch der ganze Zirkus mit Umsatzsteuer-Identnummer und Intratstat, was auch Auge ja schon geschrieben hatte.

Ich gebe zu, im Kontext des Threads, wo es wohl um Privatkauf geht, wäre es cleverer von mir gewesen das genauer rauszustellen und zu unterscheiden.

Gruss

Juergen2
 
Hallo Forum,

Danke erstmal fĂĽr die vielen Meinungen, Danke little-feat fĂĽr den Link zur Tokai bei ebay.

Zur Steuer findet man:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... atzsteuer/

und dort dann:

Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes

Obwohl es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Abgabe handelt, unterliegt sie ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge.

Man kann sie sich also z.B.. von Richtonemusic bestellen und ĂĽberweist dann den dort angegebenen Preis plus 50 Pfund fĂĽr den Versand nach Deutschland. Das war's.

Aber soweit bin ich noch nicht.

GruĂź

Telly
 

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