Transportschaden - Wie bekomme ich Recht ?

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Anonymous

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Hallo,ich bräuchte Hilfe,sicher hatten schon einige von euch nen Transportschaden.
In besagtem Fall handelt es sich um eine Orville BG,gekauft bei Mark von Japanguitars.mark sitzt in Frankreich und hat das Paket mit Colissimo geschickt,der französischen Post.In Grenznähe hat dann DHL übernommen und zugestellt.Ich hatte den Fahrer genötigt beim Öffnen dabei zu sein,das allein war schon ein Drama.Hat sich gewunden wie ein Aal,der Sack...ich mach also auf,im Packet der extra für sicheren Transport gekaufte Formkoffer,Hartschale gepolstert,ohne Macken.Innendrin die Paula mit angeknackstem Hals unterhalb der Kopfplatte.Nach Meldung bei DHL musste ich das Packet zur Post bringen,von da ging´s nach Speyer zum Packetcheck.Auf dem Schadensformular wurde vermerkt "Hals angebrochen"
Eben dann steht DHL vor der Tür,bringt das Paket zurück,anbei nur ein Zettel,ohne Ansprechpartner oder Nummer mit dem Ergebnis.Der Koffer wurde beschädigt,der Koffer war nicht ausreichend gepolstert.Ich hab jetzt bei der Hotline reklamiert.Eigentlich dachte ich die Deutschen und Franzosen geben sich gegenseitig die Schuld.Aber so ist es einfacher.Verpackung entspricht nicht den AGB,Sie haben leider verschissen...wie komme ich zu meinem Recht und was kann ich jetzt machen.Im Prinzip sollte ich meine Kohle von Mark bekommen und dann hat er das Problem und nicht ich.Aber es kann doch nicht sein,das man mir die Gitarre im gepolsterten koffer demoliert und ich bleib auf dem Schaden sitzen.Hat jemand ne Idee ?

Gruß,Timo
 
So sah es aus als die Sendung ankam.Mittlerweiler,zurück von der "Überprüfung" aus Speyer ist der Bruch jetzt wesentlich ausgeprägter,d.h. die ganze Kopfplatte wackelt.Hat sich echt gelohnt aber sowas liesse sich ja reparieren





 
ach du shice.

ich habe bislang zwei Komplettbausätze, einen einzelnen Hals und eine komplette Gitarre IN PAPPKARTONS bekommen, zweimal aus USA, zweimal aus D, und nie war was dran.

wenn man sowas sieht, vergeht einem echt die Lust am Onlinekauf.

tut mir leid, dir nichts raten zu können.
 
,sicher hatten schon einige von euch nen Transportschaden.

Hallo Timo,

ich selber hatte noch nie nen Transportschaden, einige meiner Sendungen allerdings schon ;-)

Meine Erfahrung: Noch nie hat ein Transportunternehmen, und ich habe den "Spass" schon bei bei mehreren großen Unternehmen mitmachen dürfen, freiwillig und auf Anhieb die Schadensregulierung übernommen. Es ist, wie bei Versicherungen, deren Taktik, allen mögliche Tricks anzuwenden, um sich vor der Verantwortung zu drücken.
Ich kann Dir nur sagen: Ich habe bis jetzt noch jeden Schaden bezahlt bekommen, auch wenn das manchmal ne Menge Bürokratie und Ärger war.
Du hast Dich richtig verhalten, bleib dran, bestehe auf die Schadensregulierung, notfalls mit Anwalt drohen (aber nicht direkt, spar Dir dieses Ass für später). Am Ende geben die immer nach, das istr meine Erfahrung.

Gruss, Dirk.
 
Mich wundert´s nicht.Ich fliege öfter von Berufswegen und geniesse es immer,am Flughafen mitzuerleben,wie der Rekord im Gepäckstück- und Paketweitwerfen immer noch höher geschraubt wird.Aber mal im ernst-aus dem Grund versendet Mark nur im Koffer und deswegen hab ich auch gern den Aufpreis für den Koffer bezahlt.
Hab gerade mit ihm gesprochen,wir warten ja parallel auch noch auf Reaktion von Colissimo,dem französischen Zusteller,bei dem er reklamiert hat.
Nur schade um die Gitarre
 
Danke Dirk,
so hab ich es vor.Und dann sehen ob ich den hals beim Gitarrenbauer instandsetzen lasse oder sie geht zurück zum Absender.
Aber wenn die Reparatur 150-200 kostet und die Paula hinterher so gut ist wie sie vorher war werde ich sie behalten
 
Hallo, ich hatte schon das gleiche Problem mit einer Gibson Les Paul die ich aus den USA habe kommen lassen. Ich weiß jetzt nicht so recht was das bei Dir für ein Deal war, aber ich kann Dir folgende Tipps geben:

Wenn Du die Gitarre in Frankreich von einem Händler gekauft hast, dann muss der Dir das Geld ohne Gedöns zurückerstatten und die Sache mit seiner Versicherung regeln - das wäre für Dich also recht einfach.

Wenn es ein privater Deal war, musst Du zusammen mit dem Verkäufer hartnäckig bei DHL dranbleiben! Die Diagnose der DHL-Inspektoren bei dem Halsbruch meiner Gitarre lautete in etwa "war vorher schon kaputt/geleimt und wurde so versendet" ;-). Diese Antwort hättest Du dann wahrscheinlich bekommen wenn 2 Papierknäuel mehr in der Box gewesen wären. Hast Du mal gesehen wie die Epiphones von Thomann versendet werden? Lass Dich hier also mal nicht verschaukeln - ein Koffer allein ist schon vollkommen ausreichend. Übrigens, die 2TEuro Les Paul hatte DHL nach der Inspektion dann einfach in dem für Jedermann zugänglichen Eingangsbereich unseres anonymen 12-Mieteinheiten-Großstadthauses abgelegt - kotz!!! Sorry, zurück zum Thema... Obligatorisch lehnt DHL jeden ersten Antrag auf eine Inanspruchnahme der Versandversicherung ab. Dann muss man schriftlich (per Einschreiben) 1-2mal Widerspruch einlegen und die Sache läuft normalerweise. Da das Geld immer an den Absender zurückgeht und insbesondere er beim "Rausmelken" der Versicherungssumme gefragt ist (z.B. in Deinem Fall mit einer schriftlichen Stellungnahme dass in üblicher OVP versendet wurde o.Ä.), solltest Du den Versender von Anfang an mit in die Pflicht nehmen. So habe ich mit viel Geduld mein Geld zurückbekommen, wenn auch die Kosten des Überseeversands futsch waren.

Im Worst-Case: Den Halsbruch kann Dir ein guter Gitarrenbauer für ca. 200 Euronen reparieren. Andre Waldemaier (Staufer Guitars) ist hierfür eine hevorragende Adresse. Der hat sich mit der Reparatur von Halsbrüchen von Les Pauls regelrecht einen Namen gemacht. Du musst allerdings wissen, dass mit dem Bruch der Wiederverkaufswert der Gitarre ca. halbiert wurde. Deshalb solltest Du m.E. den Schaden nicht allzuschnell auf die eigene Kappe nehmen. Vielleicht bezahlt ja in diesem Fall wenigstens der Versender die Hälfte der Reparaturkosten...

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen - viel Erfolg!
 
Hi Dscho,

Dhl hätte sich meiner Meinung nach mit dem französischen Zusteller in Verbindung setzen müssen.Die haben rein gar nichts unternommen.Dabei ist nicht mal die Schuld zugewiesen.Meiner Ansicht nach ist das Packet eher am Flughafen von Toulouse demoliert als auf den letzten 50km die DHL befördert hat.
Mit dem Absender gibt es kein Problem,Marks Ruf ist tadellos und wir haben regelmässig Kontakt.Er meint ja,die französische Post erstattet in jedem Fall die Kosten.Zum Preis : sagen wir mal sie hat 1500 gekostet,1000 bekomme ich von der Versicherung zurück,dazu die Reparaturkosten und ich hätte 700 bezahlt.Dafür kann man sie behalten oder ? Zumal wenn nach der Reparatur keine Beeinträchtigung auftritt.
 
Na klar, wenn sie Dir gefällt und Du finanziell gut rauskommst, behalte Sie. So ein Bruch ist, von einem Könner repariert, kein Ding. Bespielbarkeit und Stimmstabilität werden - meiner persönlichen Erfahrung nach - nicht beeinträchtigt. Aber das könntest Du ja im Vorfeld recherchieren indem Du den Bruch mal anschauen lässt. Ich hab hier ne schöne Paula Standard Premium+ mit einem reparierten Halsbruch (deshalb habe ich sie sehr günstig für 900 Euro bekommen) und hatte noch nie Probleme mit ihr. Für die Gitarre, die mir beim Versand beschädigt wurde, habe ich aber einfach zuviel bezahlt.

Übrigens, die Regelung ist bei diesen internationalen Postkooperationen so, dass die Schadensabwicklung immer dort abläuft, wo das Paket das erste mal geöffnet wurde und wo der Schaden dann aufgefallen ist. Dein Geld solltest Du deshalb eigentlich von DHL bekommen. Aber nimm es woher Du es kriegst ;-)
 
Hi Timo,
das ist ja ne üble Sache und schade um die Gitarre. Ich hoffe, du bekommst alles zu deinem Vorteil geregelt und hältst uns hier auf dem Laufenden.

Viel Glück ;-)
 
Heute habe ich mit einem Anwalt der Verbraucherzentrale telefoniert,der mir die weiteren Schritte vorgegeben hat,die in einem solchen Fall notwendig sind :
Innerhalb von 10 Tagen ist gegen das Ergebnis der DHL Begutachtung Widerspruch schriftlich einzulegen.Und zwar per Einschreiben mit Rückmeldung der Zustellung
Beizufügen sind Kopien der Schadensanzeige und des Prüfungsergebnisses
Eine Frist von 10 Tagen ist vorzugeben.In diesem Zeitraum muss DHL reagieren und eine Stellungnahme abgeben
Und natürlich ein paar Worte dazu schreiben und die Zusammenhänge nochmal darlegen
Darum kümmer ich mich morgen und ich hab das Gefühl als würde mir mehr,als nur ein paar Worte einfallen :evil:

Ein Kumpel,der Packete für DHL fährt hat mir übrigens gesagt,in Haftung wird der genommen,wo das Paket aufgegeben wurde,also bei der französischen Post.Bin gespannt,aber ich denke mal,der Anwalt kennt sich mit solchen Sachen dann doch besser auf.
Wahrscheinlich klappt die Kommunikation zwischen DHL und Colissimo so perfekt,das am Ende beide den Betrag überweisen :lol:
 
Guten Morgen,

wichtig bei einem Transportschaden ist zum einen das unverzügliche Reklamieren ("ohne schuldhafte Verzögerung" im amtsdeutsch), hast Du ja gemacht.

Entscheidend ist hierbei wer den Transport bezahlt und beauftragt ( in dem Fall wohl Japanguitars), also frei Haus Lieferung.

Hier hast du als Käufer ausschliesslich ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer (Kaufvertrag).
Dieser wiederum hat einen Speditions/Frachtvertrag mit dem Transportdienstleister.
Du als Käufer hast in diesem Fall KEIN Vertragsverhältnis mit dem Transporteur, bist nur der sogenannte "Begünstigte aus dem Frachtvertrag", sprich Empfänger.

Insofern ist es logisch dass Du Dich im Schadensfall nicht an den zustellenden Transporteur wendest, sondern an den Verkäufer.
Er hat dafür zu sorgen dass die Ware ordnungsgemäss bei Dir ankommt.
Sprich, Verpackung und Auswahl eines geeigneten Transporteurs.

DHL wird dir schreiben dass kein Vertragsverhältnis mit dir vorliegt, insofern hat Dein Kumpel recht.

Anders sähe es aus wenn die Ware ab Werk geliefert wird; d.h. wenn du einem Spediteur selbst den Auftrag gibst dort was abzuholen und ihn auch direkt bezahlst. Dann ist es Dein eigenes Bier.

So kannst du dich zwar verärgert, aber halbwegs entspannt zurücklegen und beim Verkäufer eine ordnungsgemässe Ware einfordern.

Gruss

Juergen2
 
Hallo Jürgen,

hört sich logisch an.Dann frag ich mich nur,was der Anwalt verzapft hat...die Beratung hat 5 Euro gekostet :mrgreen:
Ärgerlich ist in dem Fall dann doch,das DHL nicht das schreibt,was Du geschrieben hast,sondern jeglichen Kommentar ohne Angabe einer Ansprechperson einspart und mir ein Blatt Papier schickt,das nix aussagt.
Auf Empfehlung von Mäggy hab ich gastern mit Walter Kraushaar telefoniert und ihm ein Foto gemailt.Laut ihm ist es ein Faserabriss,der Reparaturaufwand ist sehr hoch,der Wertverlust wohl auch,sodaß ich dann doch davon Abstand nehmen werde,die Gitarre zu behalten
 
t.olsen":2jeenv64 schrieb:
Auf Empfehlung von Mäggy hab ich gastern mit Walter Kraushaar telefoniert und ihm ein Foto gemailt.Laut ihm ist es ein Faserabriss,der Reparaturaufwand ist sehr hoch,der Wertverlust wohl auch,so daß ich dann doch davon Abstand nehmen werde,die Gitarre zu behalten

Schei.. - ärgerlich, aber du wirst ne Neue finden. Wichtig aber erst mal, dass du dein Geld wieder bekommst.
 
Laut Mark ist das sebstverständlich.Glaub ich ihm auch,sein Ruf ist erstklassig und den wird er sich nicht ruinieren wollen.Zumal wir ja davon ausgehen,das die Franzosen zahlen
 
Hi,

was Dein Anwalt geschrieben hat ist die Vorgehensweise wenn du Frachtzahler und Auftraggeber für den Transportdienstleister bist. Wie ich das aber einfach mal unterstelle (weil so üblich bei online-Kauf) hast du zwar eienne Frachtpauschale an den Verkäufer gezahlt, aber er hat den Transport organsiert, beauftragt und bezahlt.
Damit hat er den Ball.

Er kann allerdings bei seinem Transporteur reklamieren, und wenn er nachweisen kann dass die Verpackung geeignet ist zum Transport haftet die Versicherung des Transporteurs.
Im Falle Gitarrenkoffer wirds schwierig; wenn die Gitarre im Koffer noch Spiel hat bzw. der Hals hohl liegt (nur am Headstock aufliegt) läuft es wohl für ihn auf "mangelhafte Verpackung " zurück.
Aber probieren würde ich es an seiner Stelle mal.

Gruss

Juergen2
 
Hat er getan.Ich bekomme in jedem Fall den Kaufpreis zurück.Er hingegen kann nur seinen Schaden mindern wenn er Entschädigung bekommz.
Ich weiß nur,das ich im Wiederholungsfall im Auto sitze und lieber 1000 km fahre für die Abholung.Ich hab ein Firmenauto,da ist es egal und das hätte ich schon beim letzten Mal tun sollen !
 
Mann oh Mann !
Muss der Werbebanner von DHL denn genau hier sein ? :mrgreen:

Morgen geht die Gitarre zurück.das düstere kapitel dürfte damit erledigt sein.Eben hab ich die Ereignisse meinem Gitarrenlehrer erzählt.
Antwort :ich hab noch meine 80er oder 81er Standard.Die spiel ich live nicht mehr,wegen dem Gewicht...

Es könnte ein gutes Ende nehmen :top:
 
Das mit dem Transportschaden geht so:

Du darfst auf keinen Fall das defekte Teil einfach zurücksenden - dann kann der Verkäufer die Reparaturkosten von Deinem Kaufpreis abziehen. Weil Du Deiner Pflicht der Schadensmeldung nicht nachgekommen bist.
Bzw. kann später behaupten, dass bei der Rüclsendung ein noch größerer Schaden entstanden ist.

Das defekte Teil muss bei DHL als Transportschaden abgegeben werden - die füllen dann mit Dir zusammen einen Schadensbericht aus (das müssen die machen).
Die Fristen sind:
24 Stunden nach Empfang der Sendung bei offensichtlichen Transportschäden (z.B. Verpackung eingerissen).
7 Tage bei verdeckten Transportschäden (Verpackung heile - Inhalt defekt).

Du muss umbedingt angeben, dass die Ware nach der Prüfung dem Absender (das ist Dein Verkäufer) zugesendet wird. Den Schadensbericht gut aufheben - das ist Dein Nachweis das Du die Ware abgesendet hast.

Den Verkäufer über die Rücksendung schriftlich per Einschreiben informieren und auffordern, das Geld innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zu überweisen.

Der Verkäufer bekommt dann die Ware und den Schadensbericht von DHL.

Der Verkäufer muss 30 Tage nach Ankündigung der Rücksendung - und tatsächlichem Eintreffen der Ware wieder beim Verkäufer - Dir die Kohle zurück überweisen.

Der Verkäufer muss sich mit DHL streiten ob es ein Verpackungsfehler oder ein Transportschaden ist und ob die Versicherung den Schaden (teilweise) übernimmt - das kann Dir völlig egal sein.

Anhand der Sendungsverfolgunsnummer kannst Du bei DHL nachsehen ob das Teil inzwischen beim Verkäufer angekommen ist.

Manchmal "verschwinden" solche Rücksendungen bei DHL, landen bei einer falschen Adresse, oder werden weil der Empfänger "unbekannt verzogen" ist bei DHL gelagert - ein Jahr lang - dann werden die Teile von DHL versteigert.

Wenn also so etwas vorkommt - bei DHL anrufen - auf dem Schadenberichts ist eine spezielle Telefonnummer angegeben - dort nicht abwimmeln lassen. Und - wenn nötig - nochmal die richtige Adresse des Verkäufers dort angeben - auf jeden Fall bei DHL immer den Namen der Person aufschreiben und die Reklamationsnummer geben lassen und aufschreiben.

Wenn das Geld nach den 30Tagen nicht bei Dir ist - den Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten muss der Verkäufer später bezahlen - wenn er nicht inzwischen Pleite ist (dann bleibst Du auf alle Kosten sitzen).
Wichtig die erste Mahnung solltest Du schreiben - und nicht der Anwalt - die muss sonst der Verkäufer nicht zahlen.
 
Hallo Armin,

das ist so nicht in allen Punkten ganz richtig.

ArminH":ffo2r4sz schrieb:
Das mit dem Transportschaden geht so:

Du darfst auf keinen Fall das defekte Teil einfach zurücksenden - dann kann der Verkäufer die Reparaturkosten von Deinem Kaufpreis abziehen. Weil Du Deiner Pflicht der Schadensmeldung nicht nachgekommen bist.
Bzw. kann später behaupten, dass bei der Rüclsendung ein noch größerer Schaden entstanden ist.

Zum einen hat er dem Absender bereits den Transportschaden gemeldet, insoweit seiner Benachrichtigungspflicht nachgekommen.
Da der Absender seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag (Lieferung ordnungsgemässer Ware) nicht nachgekommen ist (zwar nicht durch ihn selbst verschuldet, aber wohl durch seinen Erfüllungsgehilfen DHL) muss er Gelegenheit zur Nachbesserung bekommen (i.d.R. Reparatur oder eben Neuversand).
Im vorliegenden Falle ist es sicherlich von Vorteil wenn der Schaden, so wie er ankam, mit Bildern zu dokumentieren; aber selbst wenn nicht, kann der Absender ihn nicht für eventuelle höhere Reparaturkosten haftbar halten, da auch der Rückversand in seiner Verantwortung liegt.

Insofern ist richtig was du sagst, einfach zurückschicken ist nicht (das geht nur bei kompletter Annahmeverweigerung bei Anlieferung), man muss dem Absender den Schaden anzeigen und fragen wie er denn den Rücktransport zu organisieren gedenkt. Im Allgemeinen und der Einfachheit halber nimmt der anliefernde Spediteur die Ware wieder mit, aber Auftraggeber ist in dem Fall der Verkäufer und trägt damit auch das neuerliche Transportrisiko.


ArminH":ffo2r4sz schrieb:
Das defekte Teil muss bei DHL als Transportschaden abgegeben werden - die füllen dann mit Dir zusammen einen Schadensbericht aus (das müssen die machen).
Die Fristen sind:
24 Stunden nach Empfang der Sendung bei offensichtlichen Transportschäden (z.B. Verpackung eingerissen).
7 Tage bei verdeckten Transportschäden (Verpackung heile - Inhalt defekt).

Du muss umbedingt angeben, dass die Ware nach der Prüfung dem Absender (das ist Dein Verkäufer) zugesendet wird. Den Schadensbericht gut aufheben - das ist Dein Nachweis das Du die Ware abgesendet hast.

S.o. - eben nicht das defekte Teil einfach bei DHL abgeben, sondern nur auf entsprechende Weisung / Verfügung des Verkäufers.

Schadenbericht mit DHL ist ebenfalls in seinem Fall hinfällig, da er mit DHL überhaupt keine Vertragsbeziehung hat (siehe meinen Beitrag weiter oben, er ist "Begünstigter aus dem Frachtvertrag zw. Verkäufer und Spediteur") Der Verkäufer muss den Schadenbericht mit dem Spediteur verkaspern.
Wohlgemerkt: hier liegt ein Frei-Haus-Versand vor. Was du schreibst (auch die Fristenregelungen) ist dann richtig wenn er als Käufer Ab Werk gekauft hat und selbst die Abholung dort organisiert und bezahlt hätte.

Seine Pflichten beim FH-Versand ist das Kontrollieren der ordnungsgemässen Lieferung und Dokumentieren bei Abweichungen ("Ware beschädigt" o.ä. auf der Rollkarte oder Handheld-PDA oder welches Quittungsinstrument auch immer der Fahrer benutzt). Ebenfalls muss er bei Beschädigungen seinen Verkäufer unverzüglich darüber informieren und die weitere Vorgehensweise (Zurück mit DHL?) abstimmen.
Könnte ja auch sein dass der Verkäufer sagt "nie wieder DHL, jetzt holt TNT ab" oder so. Das kann er als Käufer als Nichtfrachtzahler gar nicht entscheiden!

ArminH":ffo2r4sz schrieb:
Du muss umbedingt angeben, dass die Ware nach der Prüfung dem Absender (das ist Dein Verkäufer) zugesendet wird. Den Schadensbericht gut aufheben - das ist Dein Nachweis das Du die Ware abgesendet hast.

Den Verkäufer über die Rücksendung schriftlich per Einschreiben informieren und auffordern, das Geld innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zu überweisen.

Der Verkäufer bekommt dann die Ware und den Schadensbericht von DHL.

Nachdem das Teil beim Verkäufer angekommen ist hat wie gesagt 30Tage Zeit Dir die Kohle zurück zu überweisen.

Der Verkäufer muss sich mit DHL streiten ob es ein Verpackungsfehler oder ein Transportschaden ist und ob die Versicherung den Schaden (teilweise) übernimmt - das kann Dir völlig egal sein.

Anhand der Sendungsverfolgunsnummer kannst Du bei DHL nachsehen ob das Teil inzwischen beim Verkäufer angekommen ist.

Manchmal "verschwinden" solche Rücksendungen bei DHL, landen bei einer falschen Adresse, oder werden weil der Empfänger "unbekannt verzogen" ist bei DHL gelagert - ein Jahr lang - dann werden die Teile von DHL versteigert.

Wenn also so etwas vorkommt - bei DHL anrufen - auf dem Schadenberichts ist eine spezielle Telefonnummer angegeben - dort nicht abwimmeln lassen. Und - wenn nötig - nochmal die richtige Adresse des Verkäufers dort angeben - auf jeden Fall bei DHL immer den Namen der Person aufschreiben und die Reklamationsnummer geben lassen und aufschreiben.

Wenn das Geld nach den 30Tagen nicht bei Dir ist - den Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten muss der Verkäufer später bezahlen - wenn er nicht inzwischen Pleite ist (dann bleibst Du auf alle Kosten sitzen).
Wichtig die erste Mahnung solltest Du schreiben - und nicht der Anwalt - die muss sonst der Verkäufer nicht zahlen.

Das alles ist eigentlich völlig unnötig; gibt er auf Weisung des Verkäufers die Ware wieder an DHL (Quittung geben lassen!), dann wars das für ihn erstmal.
Geld zurück kann er nicht ohne weiters fordern da der Verkäufer erstmal das recht auf Nachbesserung (sprich neuer Versuch) hat.
Ob und wann und wie die Ware zurück zum Verkäufer gelangt kann ihm schnuppe sein...Kaufvertrag ist seitens des Verkäufers noch nicht erfüllt und der Transportweg obliegt Verantwortung des Verkäufers. Also einfach ordnungsgemässe Ware reklamieren und warten. Entweder wird die kaputte Ware fachgerecht repariert oder gegen Neuware ausgetauscht.

Alles was mti Geld zurück usw danach kommen könnte sind Belange aus der Nichterfüllung des kaufvertrages udn hat mit dem Transportschadenabwicklung für den Käufer nix zu tun.

Ich denke du hast die Vorgehensweise bei Frei-Haus und Ab-Werk-Versand bzw. Rechte und Pflichten von Absender/Empfänger ein wenig gemischt ;-)

Viele Grüsse aus dem Hotel nach einem langen Tag auf der Münchner Transport und Logistikmesse

Juergen2
 
Uff... das ist ja kein Bruch sondern ein abgerissener Hals! Hab mir das ehrlich gesagt etwas weniger heftig vorgestellt...
 
Hallo Jürgen,

ich habe den ganzen Salat schon n mal durch.

Einige Anmerkungen zu Deinen Anmerkungen ;-)

Bei einem offensichtlichen Transportschaden sollte IMMER die Annahme verweigert werden.

Bei verdeckten Transportschäden ist es am einfachsten denn ganzen Schrott zurück zu senden - keiner weiß ob das Zeug schon defekt versendet worden ist oder erst auf dem Weg zerstört worden ist .
Beim Zurücksenden kann man von seinem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen - als Grund kann z.B. 'Farbe gefällt nicht' angegeben werden - oder auch gar kein Grund.

Also einen (versteckten) Defekt zu melden kann schon der erste Fehler sein.

Wenn der Käufer dem Verkäufer meldet, das das Teil defekt ist haben wir einen anderen Fall - dann muss der Transportschaden gemeldet werden und es ist gefährlich Jemanden zu Raten er soll das Zeug 'mit eigener Briefmarke' oder mit 'Freeway-Aufkleber des Verkäufers' zurücksenden.
Der Verkäufer kann - wenn ein Transportschaden vorliegt und vom Kunden gemeldet worden ist - und nicht als Schaden bei DHL gemeldet worden ist - vom Kunden als 'Gebrauchswert' die Reparaturkosten abziehen.
Oder auf Schlau "Eine schuldhafte Verletzung dieser Nebenpflicht kann zum Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung führen":
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 9&ccheck=1

Das mit der Reparatur oder Neuversand stimmt auch nicht - das ist beim Kauf im Geschäft so (= Kein gesetzliches Rückgaberecht).
Beim Onlinekauf kann der (private !) Kunde vom Kauf des ganzen Zeugs innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten - auch natürlich auch bei defekten Teilen.

Wenn der Kunde dem Verkäufer gegenüber einen Tranportschaden meldet ist er auch verpflichtet diesen bei DHL anzuzeigen, das kann nur der Kunde nicht der Verkäufer machen.

Es ist richtig das nur der Verkäufer einen Vertrag mit DHL hat - habe ich auch gesagt - die ganze Klärung (Verpackungsfragen, Versicherung ...) hat der Verkäufer mit DHL abzukaspern.

Deshalb ist es auch wichtig das das Paket - nach der DHL Schadensprüfung - and den Verkäufer gesendet wird. DHL ist übrigens der Schanden der Ware egal - die wollen nur sehen ob alles richtig verpackt worden ist.

Natürlich kann der Käufer SOFORT Geld zurück verlangen - das mit der Nachbesserung gilt nicht für Onlinekäufe - genauer das gilt nicht für Onlinekäufe in den ersten 14 Tagen nach Erhalt der Ware (und der Belehrung darüber aber das ist ein anderes Thema).

Das Thema ist natürlich beliebig kompliziert und selbst die Anwälte streiten sich gern darüber:
http://www.xing.com/app/forum?op=showar ... id=8342056

Meine ursprüngliche kleine Ausführung war aus der Praxis - und hat sich bewährt.
 
Das Hauptproblem in diesem Fall ist nicht die ordnungsgemässe Abwicklung,sondern das Verhalten von DHL.Es wird absolut nichts getan,es gibt keinen Ansprechpartner,nur die Hotline,wo man sich das übliche Callcenter Gelaber anhören darf.Ich habe die Gitarre am Samstag zurückbekommen,mit der Bemerkung,die Verpackung sei nicht ausreichend.Dagegen habe ich sofort bei der Hotline widersprochen,mir wurde versichert,das sich ein Mitarbeiter mit mir in Verbindung setzt.Darauf warte ich bis heute ! Nach dem Telefonat habe ich das Kontaktformular auf der Seite von DHL ausgefüllt.Reaktion darauf - ebenfalls Fehlanzeige...Dabei wäre es so einfach gewesen.Wenn der Absender den Vertrag mit der französischen Post geschlossen hat und nur er reklamieren kann,muss doch das Personal von DHL/Post wissen und mitteilen,wie zu verfahren ist : gehen Sie damit zur Post,lassen Sie den Schaden dokumentieren,teilen Sie dem Verkäufer mit,das er reklamieren muss,entschädigt werden Sie von der französischen Post.Basta ! Stattdessen nur Bullshit,ein Schadensbericht ohne Ansprechpartner und ohne Aussage,was nunmehr zu tun ist.Wer am Wochenende nichts vorhat,soll die Begriffe"Beschwerde" + "DHL" googeln,da gibt es reichlich Lesestoff.Es ist immer die einundselbe Masche :Telefonnummern und Ansprechpartner gibt es keine,man weiß nicht an wen man sich wenden soll,Reklamationen werden als Verstoss gegen AGB abgewiesen.

Anderes Thema : ich habe beim Kauf dieser Gitarre bewusst japanguitars und Mark Fletcher ausgewählt,weil sein Ruf und seine Ehrlichkeit ausser Zweifel steht.Diese Aktion möchte ich nicht haben bei ner Auktion in der Bucht.Dann stünde ich jetzt schön blöd da.Ich maile und telefoniere fast täglich mit Mark,er nimmt die Gitarre zurück und ich darf mir aussuchen,ob ich mein Geld zurück möchte oder mir eine andere Gitarre aussuchen,mit entsprechendem Wertausgleich.Nur werde ich,wie bereits erwähnt das ganze mit einem langen Wochenende verbinden und selbst die eine Gitarre abholen und die andere dabei zurückbringen.Dann weiß ich wenigstens,das sie gut ankommt,es sei denn,mir fährt unterwegs ein DHL Kurier in die Karre
 
Dscho":2c5jryji schrieb:
Uff... das ist ja kein Bruch sondern ein abgerissener Hals! Hab mir das ehrlich gesagt etwas weniger heftig vorgestellt...

Ich dachte auch Kopf ab = Bruch.Aber Walter Kraushaar hat mir erklärt das die Fasern gerissen sind und das den größtmöglichen Aufwand darstellt.Mich bestätigt das darin,hier einen Transportschaden zu haben.Wenn die Gitarre runtergefallen oder umgefallen wäre,hätte man fast sicher einen Bruch,der dann irgendwie schräg verläuft.Ihr wisst alle,wie eine Gitarre im Koffer liegt,der Hals liegt in einer Mulde,der Kopf ist frei in der Luft.Wirft man jetzt so ein Paket aus grösserer Höhe ab,könnte ich mir vorstellen,das der Kopf nicht schnell und weit genug schwingen kann,um die Wucht abzufedern und dann brechen an dieser Stelle glatt die Fasern durch.Hier gibt es sicher genug Leute,die Unmengen Halsbrüche gesehen haben,ich lasse mich da gern belehren,wenn ich falsch liege.Für mich ist es das erste Mal,das ich sowas sehe.Vielleicht auch noch von Bedeutung : der Kopf der Orville hat nicht eine einzige Macke,Ding oder Dong,das daraufhin deutet,das er jemals irgendwo angestossen wurde,er ist absolut makellos.
 
Hallo zusammen,

ich habe einen anderen Fall, der halbwegs das gleiche Thema betrifft.

Habe eine Gitarre über die Bucht gekauft. Verkäufer sitzt in UK. Eigentlich ein sehr netter Typ, kommunikativ und über 150 positive Bewertungen.

Nach etwas verlängerter Wartezeit (er war angeblich auf Tour), hab ich dann endlich letzte Woche die Gitarre erhalten.

Er hat mir gesagt, er bringt die Gitarre noch vorher zu einem Laden in UK, damit sie die Gitarre nochmal perfekt einstellen usw., hat mir auch den Laden genannt. Habe da mal höflich angefragt, es hieß, sie müßten einen Pickup-Wahlschalter ersetzen. Gut, hatte trotzdem ein gutes Gefühl bei der Sache.

Nun, Gitarre angekommen, perfkt eingestellt, absoluter Topzustand, keine Kratzer, nichts und das obwohl es sich um ein gebrauchtes Instrument, von einem Privatmann handelt. Er ist scheinbar auch Sammler.

So, Gitarre angeschlossen und siehe da, der Halspickup funktioniert nicht!

Habe den Verkäufer sofort informiert und er sagt, die Gitarre war vor dem Verpacken absolut funktionstüchtig.

Hab sie zu meinem Techniker gebracht, er hat hier und da etwas rumgemessen und kam zu dem Ergebnis, dass der Pickup platt ist.

Kann das ein Transportschaden sein??? Die Gitarre war absolut spitze verpackt, kann mir nicht vorstellen dass da irgendwas drangekommen ist.

Was würdet ihr mir raten? Der Verkäufer verweigert bisher jegliche Übernahme der Reparaturkosten (ca. 125,-€), will jedoch mal mit dem Laden sprechen, die die Gitarre repariert haben, da mir im Inneren der Schaltung ein paar unschöne Lötstellen aufgefallen sind, dies habe ich ihm dann mit Hilfe ein paar Fotos belegt.

Hätte ich das als verdeckten Transportschaden bei GLS melden müssen?
 

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