Hallo Armin,
das ist so nicht in allen Punkten ganz richtig.
ArminH":ffo2r4sz schrieb:
Das mit dem Transportschaden geht so:
Du darfst auf keinen Fall das defekte Teil einfach zurücksenden - dann kann der Verkäufer die Reparaturkosten von Deinem Kaufpreis abziehen. Weil Du Deiner Pflicht der Schadensmeldung nicht nachgekommen bist.
Bzw. kann später behaupten, dass bei der Rüclsendung ein noch größerer Schaden entstanden ist.
Zum einen hat er dem Absender bereits den Transportschaden gemeldet, insoweit seiner Benachrichtigungspflicht nachgekommen.
Da der Absender seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag (Lieferung ordnungsgemässer Ware) nicht nachgekommen ist (zwar nicht durch ihn selbst verschuldet, aber wohl durch seinen Erfüllungsgehilfen DHL) muss er Gelegenheit zur Nachbesserung bekommen (i.d.R. Reparatur oder eben Neuversand).
Im vorliegenden Falle ist es sicherlich von Vorteil wenn der Schaden, so wie er ankam, mit Bildern zu dokumentieren; aber selbst wenn nicht, kann der Absender ihn nicht für eventuelle höhere Reparaturkosten haftbar halten, da auch der Rückversand in seiner Verantwortung liegt.
Insofern ist richtig was du sagst, einfach zurückschicken ist nicht (das geht nur bei kompletter Annahmeverweigerung bei Anlieferung), man muss dem Absender den Schaden anzeigen und fragen wie er denn den Rücktransport zu organisieren gedenkt. Im Allgemeinen und der Einfachheit halber nimmt der anliefernde Spediteur die Ware wieder mit, aber Auftraggeber ist in dem Fall der Verkäufer und trägt damit auch das neuerliche Transportrisiko.
ArminH":ffo2r4sz schrieb:
Das defekte Teil muss bei DHL als Transportschaden abgegeben werden - die füllen dann mit Dir zusammen einen Schadensbericht aus (das müssen die machen).
Die Fristen sind:
24 Stunden nach Empfang der Sendung bei offensichtlichen Transportschäden (z.B. Verpackung eingerissen).
7 Tage bei verdeckten Transportschäden (Verpackung heile - Inhalt defekt).
Du muss umbedingt angeben, dass die Ware nach der Prüfung dem Absender (das ist Dein Verkäufer) zugesendet wird. Den Schadensbericht gut aufheben - das ist Dein Nachweis das Du die Ware abgesendet hast.
S.o. - eben nicht das defekte Teil einfach bei DHL abgeben, sondern nur auf entsprechende Weisung / Verfügung des Verkäufers.
Schadenbericht mit DHL ist ebenfalls in seinem Fall hinfällig, da er mit DHL überhaupt keine Vertragsbeziehung hat (siehe meinen Beitrag weiter oben, er ist "Begünstigter aus dem Frachtvertrag zw. Verkäufer und Spediteur") Der Verkäufer muss den Schadenbericht mit dem Spediteur verkaspern.
Wohlgemerkt: hier liegt ein Frei-Haus-Versand vor. Was du schreibst (auch die Fristenregelungen) ist dann richtig wenn er als Käufer Ab Werk gekauft hat und selbst die Abholung dort organisiert und bezahlt hätte.
Seine Pflichten beim FH-Versand ist das Kontrollieren der ordnungsgemässen Lieferung und Dokumentieren bei Abweichungen ("Ware beschädigt" o.ä. auf der Rollkarte oder Handheld-PDA oder welches Quittungsinstrument auch immer der Fahrer benutzt). Ebenfalls muss er bei Beschädigungen seinen Verkäufer unverzüglich darüber informieren und die weitere Vorgehensweise (Zurück mit DHL?) abstimmen.
Könnte ja auch sein dass der Verkäufer sagt "nie wieder DHL, jetzt holt TNT ab" oder so. Das kann er als Käufer als Nichtfrachtzahler gar nicht entscheiden!
ArminH":ffo2r4sz schrieb:
Du muss umbedingt angeben, dass die Ware nach der Prüfung dem Absender (das ist Dein Verkäufer) zugesendet wird. Den Schadensbericht gut aufheben - das ist Dein Nachweis das Du die Ware abgesendet hast.
Den Verkäufer über die Rücksendung schriftlich per Einschreiben informieren und auffordern, das Geld innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zu überweisen.
Der Verkäufer bekommt dann die Ware und den Schadensbericht von DHL.
Nachdem das Teil beim Verkäufer angekommen ist hat wie gesagt 30Tage Zeit Dir die Kohle zurück zu überweisen.
Der Verkäufer muss sich mit DHL streiten ob es ein Verpackungsfehler oder ein Transportschaden ist und ob die Versicherung den Schaden (teilweise) übernimmt - das kann Dir völlig egal sein.
Anhand der Sendungsverfolgunsnummer kannst Du bei DHL nachsehen ob das Teil inzwischen beim Verkäufer angekommen ist.
Manchmal "verschwinden" solche Rücksendungen bei DHL, landen bei einer falschen Adresse, oder werden weil der Empfänger "unbekannt verzogen" ist bei DHL gelagert - ein Jahr lang - dann werden die Teile von DHL versteigert.
Wenn also so etwas vorkommt - bei DHL anrufen - auf dem Schadenberichts ist eine spezielle Telefonnummer angegeben - dort nicht abwimmeln lassen. Und - wenn nötig - nochmal die richtige Adresse des Verkäufers dort angeben - auf jeden Fall bei DHL immer den Namen der Person aufschreiben und die Reklamationsnummer geben lassen und aufschreiben.
Wenn das Geld nach den 30Tagen nicht bei Dir ist - den Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten muss der Verkäufer später bezahlen - wenn er nicht inzwischen Pleite ist (dann bleibst Du auf alle Kosten sitzen).
Wichtig die erste Mahnung solltest Du schreiben - und nicht der Anwalt - die muss sonst der Verkäufer nicht zahlen.
Das alles ist eigentlich völlig unnötig; gibt er auf Weisung des Verkäufers die Ware wieder an DHL (Quittung geben lassen!), dann wars das für ihn erstmal.
Geld zurück kann er nicht ohne weiters fordern da der Verkäufer erstmal das recht auf Nachbesserung (sprich neuer Versuch) hat.
Ob und wann und wie die Ware zurück zum Verkäufer gelangt kann ihm schnuppe sein...Kaufvertrag ist seitens des Verkäufers noch nicht erfüllt und der Transportweg obliegt Verantwortung des Verkäufers. Also einfach ordnungsgemässe Ware reklamieren und warten. Entweder wird die kaputte Ware fachgerecht repariert oder gegen Neuware ausgetauscht.
Alles was mti Geld zurück usw danach kommen könnte sind Belange aus der Nichterfüllung des kaufvertrages udn hat mit dem Transportschadenabwicklung für den Käufer nix zu tun.
Ich denke du hast die Vorgehensweise bei Frei-Haus und Ab-Werk-Versand bzw. Rechte und Pflichten von Absender/Empfänger ein wenig gemischt ;-)
Viele Grüsse aus dem Hotel nach einem langen Tag auf der Münchner Transport und Logistikmesse
Juergen2