Um die Gage betrogen...

  • Ersteller Ersteller Anonymous
  • Erstellt am Erstellt am
A

Anonymous

Guest
Ich muss mir mal meinem Ärger Luft machen...

Nach unserem Gig im Februar in Duisburg
http://www.guitarworld.de/forum/johnny- ... 23661.html
ist uns die Dame, die uns zu diesem Gig geholt hat bis heute die Gage schuldig geblieben. Hab gerade einen Termin beim RA gemacht... mittlerweile behauptet sie, die Veranstaltung hätte offiziell nie existiert!!!

Schab sonnn Halltz!!!!! :motz2:
 
Gibbets was in Schriftform, Vertrach?
Gehts euch um die Kohle oder ums Prinzip, wenn ihr juristischen Beistand sucht?
Könnten aus einem Rechtsstreit evtl. für euch negative Konsequenzen resultieren (Steuer, GEMA, etc.), wenn euch der gegnerische Anwalt einen Strick drehen möchte?
Lohnt sich ein juristischer Streit?
 
Es gibt jede Menge E-Mail Verkehr bezüglich Planung und Organisation, daraus kann man schon einen Vertragsbestand herleiten. Ansonsten gilt das BGB, wonach Vertäge nicht zwingend der Schriftform bedürfen. Für die GEMA sind wir nicht verantwortlich und als Hobbymusiker per Definition auch derzeit nicht steuerpflichtig, das lässt sich belegen.
Ob sich der Streit lohnt, wird mir der RA morgen sagen. De facto geht es um nur maximal 120 Euro. Damit also ums Prinzip. Ggf. sogar um den Straftatbestand des Betruges und der Unterschlagung. Die andere Band hat nämlich nachweislich Kohle bekommen.

Ich lass mich erst mal beraten.
 
Ohje, das ist ärgerlich, aber wenn ihr als "Hobby-Band" Erträge (Gage) erzielt, seid ihr sehrwohl steuerpflichtig. Ihr seid nämlich eine GbR (Gesellschaft bürgerl. Rechts) und damit bei Erträgen abgabepflchtig. Es sei denn, ihr habt schon ewig Steuern gezahlt und das FA stuft euch dann als "Hobbyband im Status der Liebhaberei" ein und verzichtet auf eine Steuererklärung. Das FA kann dann aber trotzdem immer noch rückwirkend prüfen (wenn die denn dazu Bock haben).
Und wenn ihr noch öffentlich auftretet und somit eine gewisse öffentl. Präsenz habt, habt ihr große Probleme nachzuweisen, das ihr für "Umme" gespielt habt. Ein Abgleich mit der Steuererklärung und den Veranstaltunghinweisen der örtlichen Presse ist bei den "Spezialisten des FA" nicht unüblich... (mein Alter war nämlich so einer!)

Wichtig ist, dass ihr für diesen Fall Zeugen habt, die den mdl. Verhandlungen beigewohnt haben.
Dann suchst du die nächste Polizeidiesntelle auf und machst eine Anzeige wg. Betruges (nicht Unterschlagung, trifft in diesem Fall nicht zu)! Und ganu das erzählst du der Gagen-Prellerin. Was die andere Band bekommen hat ist für euch soweit interessant, da sie ja nun auch eine vertragliche Abwicklung gehabt haben und somit die Begründng "es habe keine Veranstaltung gegeben" widerlegen kann. Allerdings ist der Streitwert von 120 € für den Anwalt (auch nur Ex-Jura-Studenten ;-) )kein Jubelfall, erwartet also nicht allzuviel von dem, als die Standard-Korrespondenz!
Entweder sie zahlt dann oder sie ist in dieser Hinsicht bereits bekannt und ein weiterer Betrug juckt mit dem Folgeverfahen die mehr oder weniger nicht!

Ich empfehle immer eine konsequente Vorgehensweise.
Diese Inkasso-Unternehmen kosten Geld und sind rechtl. auch nicht mehr befugt, wie der Privatmann - also nix mit Hausdurchsuchung, etc.. Wenn die nicht gewünscht sind, können die sich auch nicht über eine Hausverbot hinwegsetzen - also da ist mehr Hollywood-Flair als Realität bei den Leuten im Kopf vorhanden, von dem die Inkassos profitieren. "Moskau-Inkasso" ist auch so ein Kandidtät, die sich sehr werbewirksam im Fernsehen in Szene setzen. Alles Schaumschläger! Und für 120 € ist das etwas unverhältnismäßig.
Der Gerichtsvolzieher ist da schon wirkllich ernster zu nehmen.


Frizze :cool:
 
@frizze

da liegst du nicht ganz richtig. Ich bewege mich mit meiner Band als nebenberuflicher Hobby-Musiker im Bereich der Liebhaberei ohne konkrete Gewinnorientierung, erst dann wären wir eine GbR. Dazu kommt, dass jährliche Einnahmen bis zu 2100€ weder sozialversicherungspflichtig noch steuerpflichtig sind.

Zu den nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten gehört seit 1991 auch die nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. Vergütungen dafür sind steuer- und sozialversicherungsfrei bisher bis zu 1 848 EUR und rückwirkend ab 1.1. 2007 sogar bis zu 2 100 EUR.
Quelle: Steuerrat24

Da liegen wir weit drunter und das können wir an Eides Statt belegen.

Also alles im grünen Breich.
 
OH, da spielt ihr aber für sehr wenig oder nicht sehr oft... Aber du bist "immer" eine GbR, wenn du dich als Band zusammenfindest und ein gemeinsames Ziel vefolgst (Vortragen von künstlerischer Tätigkeit - also Musik). Lies mal den §§ 705 ff. BGB.


Frizze :cool:
 
So ist es, wir haben durchaus weniger als 10 Auftritte im Jahr.

Ja gut, das mit der GbR kann man halt so sehen.
 
Nee, kann man nicht, man "muss", weil du dich automatisch in den Zustand bei Bandgründung reinbuchsierst. Ist wie Kinderkriegen, welche Kinder bekommen, sind automatisch "Eltern".

Aber der Rechts-Dschungel um Steuer kann wirklich sehr unübersichtlich sein, das geht bei der Gagenabrechnung los - nimmt man MwtSt. oder Ums.St. und dann nur 7 %, etc. ...

Falls du noch Fragen zu Abwicklung wg. des Betruges, schreib'ne PN .



Frizze :-D
 
Tach zusammen!

OT: Wäre dieser Rechts-Dschungel nicht mal eine eigenen Thread wert?

Z.B. wie verhält es sich, wenn jemand in mehreren Bands mit unterschiedlichen Ambitionen spielt, was man absetzen kann, wie Investitionen abgeschrieben werden, wie Fahrtkosten und Übernachtungen anzugeben und abzurechnen sind...

@Sascha: sehr ärgerlich! Ich drücke die Daumen, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt und Ihr Euer Geld kriegt.
 
Man kann natürlich auch zur nä. Veranstaltung der Dame gehen und den Bands kurz vor dem Auftritt sein Maleur schildern... Mal sehen, ob nicht doch eine CD aufgelegt wird....



Frizze ;-)
 
frizze":3mcmba3f schrieb:
Man kann natürlich auch zur nä. Veranstaltung der Dame gehen und den Bands kurz vor dem Auftritt sein Maleur schildern... Mal sehen, ob nicht doch eine CD aufgelegt wird....
Jawoll. Richtig klug, sich im Gegenzug mit einer Verleumdungsklage auseinanderzusetzen zu dürfen. :facepalm:
 
Hallo!

Was Steuern und Hobby-Musiker angeht, dürft Ihr im Internet nur einen einzigen Rat beherzigen: Glaubt nur, dass all diese Ratschläge vermutlich falsch sind.

Gleiches gilt für rechtliche Ratschläge.

Gruß

erniecaster
 
Verleumdung wäre ja wider besseren Wissens! Wenn er seine Geschichte über die ausbleibende Gage erzählt, ist das weder Verleumdung noch üble Nachrede!

Ernie ich gebe dir absolut recht, dass es im Internet nur so von Aussagen mit gefährlichem Halbwissen wimmelt. Deshalb sollte man ja auch jemanden fragen, der sich damit auskennt. Alles andere wäre ja Zeitverschwendung.

Frizze :cool:
 
Hallo!

frizze":2ybck7uu schrieb:
Ernie ich gebe dir absolut recht, dass es im Internet nur so von Aussagen mit gefährlichem Halbwissen wimmelt. Deshalb sollte man ja auch jemanden fragen, der sich damit auskennt. Alles andere wäre ja Zeitverschwendung.

Frizze :cool:

Bei allem nötigen, vor allem menschlichen Respekt vor dir, in aller Freundlichkeit: Gerade deine Beiträge zu Steuern sind es, die mich zu meinem letzten Posting getrieben haben.

Gruß

erniecaster
 
frizze":231righe schrieb:
Ohje, das ist ärgerlich, aber wenn ihr als "Hobby-Band" Erträge (Gage) erzielt, seid ihr sehrwohl steuerpflichtig.

Frizze :cool:

jein. Wenn mit den Veranstaltern klar geregelt ist, dass keine "Steuer" ausgewiesen wird, muss sie als Band auch nicht abgeführt werden. Wir bekommen ja dadurch auch eine um die Steuer verminderte Gage. Als " vorübergehender Steuerempfänger" wärst du ja auch nur "Steuerabgeber", wenn du tatsächlich eine empfängst. Tatsächlich zahlen würde sie ja der Auftraggeber und nicht der Auftragnehmer.
Das ist natürlich jetzt abhängig von der Masse der Autritte. Bei uns ist das vom Finanzamt so abgesegnet.
Wir verlangen immer eine Rechnung ohne Steuer und in 98,7 % der Fällen klappt das auch.
 
Kleines Update:

die Sache ist beim Anwalt und nach der Aktenlage habe ich einen Vertrag mit der Frau. Das Schreiben ist ihr zugegangen und heute bekam ich eine Mail mit den wüstesten Beschimpfungen und Beleidigungen, ach ja, ihre Schwester(!!! sic) ist der Meinung, ich komme damit nicht durch... uiiii hab ich Angst!
Jetzt steht noch ne Beleidigung im Raum... ick freu mirn Loch inn Bauch, wa?
 
Das werdet ihr schon durchkriegen. ;)

Wir hatten im letzten Jahr einen ähnlichen Fall. Der Veranstalter hat nur nicht bestritten, dass die Veranstaltung stattfand (bei 1000 Zeugen auch schwierig). Er hat nur nicht reagiert. Weder auf Schreiben von uns, noch auf welche von unserem Anwalt. Das Schreiben mit der Festsetzung des Gerichtstermins muss er aber gelesen haben, weil er einen Tag vor der Verhandlung die Gage überwiesen hat. Zur Zahlung der Anwalts- und Gerichtskosten wurde er trotzdem verklagt. :D

Wie auch immer. Viele Veranstalter rechnen einfach gar nicht damit, dass Musiker den Weg zum Anwalt finden und die Sache konsequent durchziehen.
 
Sascha´s Strat":zboxv5rz schrieb:
Jetzt steht noch ne Beleidigung im Raum...

Mach die Schnepfe lang! Die Beleidigung direkt noch mit auf den Zettel.
Wenn was sein sollte, ich stehe immer noch als Zeuge zur Verfügung.
 
Hi Sascha,

hoffentlich habt Ihr einen Anwalt, der sich (trotz des geringen Streitwerts) auch um die Sache kümmert.

Mit welcher Begründung hat die Veranstalterin eigentlich die Zahlung verweigert? Damit, dass die Veranstaltung nicht existiert hätte, kann sie ja wohl nicht ernsthaft kommen... :shock:
 
Sie behauptet, sie wäre gar nicht der Veranstalter gewesen, sondern nur Gast. Dabei hat sie die ganze Organisation der Veranstaltung übernommen, hat mit mir die Gage abgeklärt, wollte einen Stagerider haben, etc.

Macht sowas ein Gast oder ein Veranstalter? Den Inhaber des Ladens habe ich nie kennengelernt. Alles lief über sie.
 
Sascha´s Strat":3jm0z9ep schrieb:
Sie behauptet, sie wäre gar nicht der Veranstalter gewesen, sondern nur Gast. Dabei hat sie die ganze Organisation der Veranstaltung übernommen, hat mit mir die Gage abgeklärt, wollte einen Stagerider haben, etc.

Macht sowas ein Gast oder ein Veranstalter? Den Inhaber des Ladens habe ich nie kennengelernt. Alles lief über sie.
Aha, mal was Anderes. :?
Dieses Nicht-Zahlen-Wollen scheint mittlerweile zuzunehmen, hab' das in letzter Zeit mehrfach von Kollegen gehört. Unschön ist das. Ein schriftlicher Vertrag schützt davor allerdings auch nicht.

Nicht unterkriegen lassen! :zaunpfahl: Und halt uns auf dem Laufenden!
 
kiroy":1gz2ae33 schrieb:
Ein schriftlicher Vertrag schützt davor allerdings auch nicht.

Macht aber die Durchsetzung der Ansprüche deutlich einfacher, da man sich weniger Gedanken um die Beweisführung machen muss.

Hilft natürlich alles nichts, wenn der Veranstalter rechtzeitig die leeren Taschen nach aussen kehrt.

Dagegen hilft dann nur Vorkasse, oder wenigstens eine angemessene Anzahlung. Aber wer macht das im üblichen "Amateur"-Kreisen schon.
 
Hi Sascha,


Evtl. hilft ja auch die Frage nach dem steuerlichen Anteil der Eintrittsgelder ?!
Andrea und ich haben ja schliesslich Eintritt bezahlt und eine Gegenleistung dafür bekommen!
Wir bezeugen natürlich gerne das dort eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden hat und wir bezeugen auch gerne das die Location unter feuerpolizeilichen Gesichtspunkten nicht als Veranstaltungsort genutzt werden dürfen:

keine Fluchtwege
keine Feuerlöscher (keine sichtbaren)
viel brennbares Material

Ich könnte der Dame - wenn du möchtest und mit dir abgestimmt, eine entsprechende E-Mail schreiben.

Ich könnte darauf hinweisen das ich aus heutiger Sicht über die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung nachdenke und möglicherweise der Sache nachgehe...

Gruß und good luck
Ralf
 

Similar threads

A
Antworten
42
Aufrufe
5K
Anonymous
A
Zurück
Oben Unten