A
Anonymous
Guest
So, Leute!
Wenn ihr euch outen wollt, dass Ihr zur Gruppe der gitarrenspielenden Zahnwälte gehört, erwartet Euch in diesem Fall keine Häme, sonder Dank.
Ich versuche Mal einen Fall zu schildern und hätte dazu gerne eine unverbindliche Meinung.
Im Wesentlichen geht es um die Kürzung der Gage durch den Veranstalter und aus welchen Gründen er überhaupt dazu berechtigt ist.
Ich weiß, der "abgebrühte" Geschäftsmann unter den Musikern würde sich nicht ohne Gastspielvertrag auf die Bühne stellen, in dem auch Einzelheiten zur Gage stehen und unter welchen Umständen sie gekürzt werden kann.
Mal angenommen, dies habe man unterlassen, sich stattdessen auf mündliche Absprachen verlassen und auf ein vertrauensvolles Geschäftsverhältnis gebaut. Aus Schaden wird man klug und lernt, aber gehen wir jetzt davon aus, es gibt jetzt nur mündliche Vereinbarungen.
Gehen wir von einem Duo aus, dass einen Silvester Gig spielen will. Die Gage ist mit Summe X festgelegt. Über die Spielzeit herrscht eine relativ "lose" Vereinbarung:Sagen wir Beginn um 22.00 Uhr bis die letzten Gäste gegangen sind, was auch subjetiv ausgelegt werden kann, jedoch würde ich hier einen "common sense" unterstellen bezüglich der Einschätzung, wann so ein Ding gelaufen ist und außerdem besteht die Möglichkeit der Absprache mit dem Veranstalter, der vor Ort ist.
Der Abend verläuft aus Sicht des Musikers "ok". Er kann pünktlich beginnen. Erste Gäste sprechen schon während des Hauptgangs auf die Musik an und fühlen sich augenscheinlich unterhalten. Aus der Sicht des Veranstalters läuft der Abend möglicherweise suboptimal. Der Abend wird für ihn dadurch getrübt, dass die Gäste weniger verzehren als geplant war an Getränken und Speisen und so unschöne Ereignisse wie dem, dass sich eine ältere Dame auf den Tisch übergibt, auch wenn die Unterhaltung generell gut ist, was dem Musiker so erstmal auch als Feedback gegeben wird.
Der Veranstalter ist als Person auf seiner Veranstaltung als Gastgeber eher repräsentativ tätig. Um den technischen Ablauf kümmert sich den Abend ein Angestellter des Veranstalters. In einer Spielpause wird nach Rücksprache mit eben jenem Angestellten vereinbart, dass um Punkt 00.00 Uhr keine Live-Musik gespielt werden müsse, da die Gäste üblicherweise den Saal verlassen würden, um draußen auf das neue Jahr anzustoßen.
Aufgrund dieser Info endet der Musiker sein Set um ca. 23.55 Uhr, bemerkt zwar, dass die Gäste keine Anstalten machen, den Saal zu verlassen, verlässt sich aber weiterhin auf die Vereinbarung, die zuvor getroffen wurde und teilt nun beim Verlassen der Bühne dem Veranstalter mit , dass er nun eine "Zigarettenpause" machen würde.
Diesen packt daraufhin auf der Bühne noch die Wut und er fängt an den Musiker zu beschimpfen. Offensichtlich weiß er von der getroffenen Vereinbarung nichts und schätzt die Situation völlig anders ein. Nach einem mehr oder weniger öffentlichen Streit auf der Bühne, setzt der Musiker also sein Set fort. Der Veranstalter verliert offenbar die Contenance und fordert den Musiker auf der Bühne auf andere Musik zu spielen, da der aktuelle Vortrag seiner Meinung nach nicht passen würde.
Der Musiker versucht daraufhin schnell umzudisponieren und erleidet daraufhin technische Probleme mit seinem Equipment. Er kann nach vielleicht einer gesamten Unterbrechung von vielleicht 10-15 min. um ca. 00.10 Uhr wieder mit seinem Programm fortfahren. Jedoch herrschte während dieser Zeit ein unschöner öffentlicher Streit auf der Bühne, in dem der Veranstalter den Musiker, wie man ugs. sagt, öffentlich zur Sau gemacht hat.
Aufgrund der erleideten öffentlichen Demütigung und dem darauf folgenden Psycho-Stress, kann der Musiker seine Leistung nur noch sehr eingeschränkt bringen, was er auch subjektiv so bestätigen würde.
Die Veranstaltung läuft daraufhin vielleicht noch ca. 45 min. , dann haben die Gäste den Heimweg angetreten. Somit wäre der Musiker seiner Pflichterfüllung nachgekommen.
Tage später meldet der Veranstalter sich und fordert eine Gagenkürzung um 50% Prozent. Da man dem Duopartner des von mir genannten Musikers -sorry subjektive Einschätzung hier- mit Anlauf ins Gehirn geschissen hat, stimmt dieser zu und begnügt sich mit ca, 60% der verbleibenden Gage während er dem "Musiker" ca. 30% überlässt.
Meine eigentliche Frage, da hier kein im Detail geregelter Vertrag existiert und somit sicherlich allgemeine Grundsätze gelten: Ist es dem Veranstalter überhaupt möglich, unter den genannten Umständen die Gage zu kürzen? (In der Annahme , meine Schilderung trifft genau den mündlich vorab vereinbarten Rahmen)
Und wenn ja, inwiefern kann der Veranstalter den Musiker dafür haftbar machen, dass die Veranstaltung in seinen Augen möglicherweise ein Mißerfolg war. Hat er grundsätzlich ein rechtliche Handhabe, dem Musiker die Gage zu kürzen, aufgrund dessen, dass er objektiv dessen Verpflichtung zwar als erfüllt ansehen muss, aber die erbrachte Leistung für mangelhaft hielt? Würde dies eine Leistungskürzung um 50% vertretbar machen? Nachbessern kann der Musiker ja schlecht!
Problematisch ist wahrscheinlich auch die bereits geschehene Einlassung des Musikers und seines Partners auf die vorgeschlagene Gagenkürzung.
Es geht hier nicht darum, rechtliche Schritte abzuleiten. Ob dies geschehen kann ist aus anderen Gründen äußerst fraglich.
Mich würde aber mal eine rechtliche Einschätzung der Angelegenheit interessieren.
Schonmal Dank im Voraus!
Wenn ihr euch outen wollt, dass Ihr zur Gruppe der gitarrenspielenden Zahnwälte gehört, erwartet Euch in diesem Fall keine Häme, sonder Dank.
Ich versuche Mal einen Fall zu schildern und hätte dazu gerne eine unverbindliche Meinung.
Im Wesentlichen geht es um die Kürzung der Gage durch den Veranstalter und aus welchen Gründen er überhaupt dazu berechtigt ist.
Ich weiß, der "abgebrühte" Geschäftsmann unter den Musikern würde sich nicht ohne Gastspielvertrag auf die Bühne stellen, in dem auch Einzelheiten zur Gage stehen und unter welchen Umständen sie gekürzt werden kann.
Mal angenommen, dies habe man unterlassen, sich stattdessen auf mündliche Absprachen verlassen und auf ein vertrauensvolles Geschäftsverhältnis gebaut. Aus Schaden wird man klug und lernt, aber gehen wir jetzt davon aus, es gibt jetzt nur mündliche Vereinbarungen.
Gehen wir von einem Duo aus, dass einen Silvester Gig spielen will. Die Gage ist mit Summe X festgelegt. Über die Spielzeit herrscht eine relativ "lose" Vereinbarung:Sagen wir Beginn um 22.00 Uhr bis die letzten Gäste gegangen sind, was auch subjetiv ausgelegt werden kann, jedoch würde ich hier einen "common sense" unterstellen bezüglich der Einschätzung, wann so ein Ding gelaufen ist und außerdem besteht die Möglichkeit der Absprache mit dem Veranstalter, der vor Ort ist.
Der Abend verläuft aus Sicht des Musikers "ok". Er kann pünktlich beginnen. Erste Gäste sprechen schon während des Hauptgangs auf die Musik an und fühlen sich augenscheinlich unterhalten. Aus der Sicht des Veranstalters läuft der Abend möglicherweise suboptimal. Der Abend wird für ihn dadurch getrübt, dass die Gäste weniger verzehren als geplant war an Getränken und Speisen und so unschöne Ereignisse wie dem, dass sich eine ältere Dame auf den Tisch übergibt, auch wenn die Unterhaltung generell gut ist, was dem Musiker so erstmal auch als Feedback gegeben wird.
Der Veranstalter ist als Person auf seiner Veranstaltung als Gastgeber eher repräsentativ tätig. Um den technischen Ablauf kümmert sich den Abend ein Angestellter des Veranstalters. In einer Spielpause wird nach Rücksprache mit eben jenem Angestellten vereinbart, dass um Punkt 00.00 Uhr keine Live-Musik gespielt werden müsse, da die Gäste üblicherweise den Saal verlassen würden, um draußen auf das neue Jahr anzustoßen.
Aufgrund dieser Info endet der Musiker sein Set um ca. 23.55 Uhr, bemerkt zwar, dass die Gäste keine Anstalten machen, den Saal zu verlassen, verlässt sich aber weiterhin auf die Vereinbarung, die zuvor getroffen wurde und teilt nun beim Verlassen der Bühne dem Veranstalter mit , dass er nun eine "Zigarettenpause" machen würde.
Diesen packt daraufhin auf der Bühne noch die Wut und er fängt an den Musiker zu beschimpfen. Offensichtlich weiß er von der getroffenen Vereinbarung nichts und schätzt die Situation völlig anders ein. Nach einem mehr oder weniger öffentlichen Streit auf der Bühne, setzt der Musiker also sein Set fort. Der Veranstalter verliert offenbar die Contenance und fordert den Musiker auf der Bühne auf andere Musik zu spielen, da der aktuelle Vortrag seiner Meinung nach nicht passen würde.
Der Musiker versucht daraufhin schnell umzudisponieren und erleidet daraufhin technische Probleme mit seinem Equipment. Er kann nach vielleicht einer gesamten Unterbrechung von vielleicht 10-15 min. um ca. 00.10 Uhr wieder mit seinem Programm fortfahren. Jedoch herrschte während dieser Zeit ein unschöner öffentlicher Streit auf der Bühne, in dem der Veranstalter den Musiker, wie man ugs. sagt, öffentlich zur Sau gemacht hat.
Aufgrund der erleideten öffentlichen Demütigung und dem darauf folgenden Psycho-Stress, kann der Musiker seine Leistung nur noch sehr eingeschränkt bringen, was er auch subjektiv so bestätigen würde.
Die Veranstaltung läuft daraufhin vielleicht noch ca. 45 min. , dann haben die Gäste den Heimweg angetreten. Somit wäre der Musiker seiner Pflichterfüllung nachgekommen.
Tage später meldet der Veranstalter sich und fordert eine Gagenkürzung um 50% Prozent. Da man dem Duopartner des von mir genannten Musikers -sorry subjektive Einschätzung hier- mit Anlauf ins Gehirn geschissen hat, stimmt dieser zu und begnügt sich mit ca, 60% der verbleibenden Gage während er dem "Musiker" ca. 30% überlässt.
Meine eigentliche Frage, da hier kein im Detail geregelter Vertrag existiert und somit sicherlich allgemeine Grundsätze gelten: Ist es dem Veranstalter überhaupt möglich, unter den genannten Umständen die Gage zu kürzen? (In der Annahme , meine Schilderung trifft genau den mündlich vorab vereinbarten Rahmen)
Und wenn ja, inwiefern kann der Veranstalter den Musiker dafür haftbar machen, dass die Veranstaltung in seinen Augen möglicherweise ein Mißerfolg war. Hat er grundsätzlich ein rechtliche Handhabe, dem Musiker die Gage zu kürzen, aufgrund dessen, dass er objektiv dessen Verpflichtung zwar als erfüllt ansehen muss, aber die erbrachte Leistung für mangelhaft hielt? Würde dies eine Leistungskürzung um 50% vertretbar machen? Nachbessern kann der Musiker ja schlecht!
Problematisch ist wahrscheinlich auch die bereits geschehene Einlassung des Musikers und seines Partners auf die vorgeschlagene Gagenkürzung.
Es geht hier nicht darum, rechtliche Schritte abzuleiten. Ob dies geschehen kann ist aus anderen Gründen äußerst fraglich.
Mich würde aber mal eine rechtliche Einschätzung der Angelegenheit interessieren.
Schonmal Dank im Voraus!