An die Rechtsverdreher..zum Thema "Gage"

Diejenige Person, die den Auftritt ausgemacht hat, wird wahrscheinlich auch die gekürzte Gage angenommen haben. Die hat damit den mündlichen Vertrag im Auftrag beider erledigt. Offensichtlich war sie mit der Berechtigung der Kürzung einverstanden und von der Eigenlseitung nicht allzu angetan.
"Der Kas ist damit gegessen"...(sagt man in Bayern)

Ob rechtens oder nicht - wer Wert auf Recht legt, schließe einen Vertrag. Wer nicht, der braucht nachher nicht auf juristische Expertisen hoffen. Das ist für mich absolut inkonsequent.

Sobald jemand die Gage annimmt, handelt er stellvertretend für alle und die Sache ist abgeschlossen. Der Dritte müsste in diesem Fall seinen Partner mitverklagen, wenn er damit nicht einverstanden wäre.

Ist jetzt nicht provokont gemeint, nur ehrlich ;-)

lg
oli
 
ollie":1cenxyhg schrieb:
...
Sobald jemand die Gage annimmt, handelt er stellvertretend für alle und die Sache ist abgeschlossen. Der Dritte müsste in diesem Fall seinen Partner mitverklagen, wenn er damit nicht einverstanden wäre.
...

Das kommt drauf an. Im semi-professionellen oder professionellen Bereich macht der Bandleader einen Vertrag mit einem Veranstalter, und weitere Verträge mit den einzelnen Musikern. Die darin verhandelten Gagen sind durchaus unterschiedlich, sprich nicht jeder bekommt zwangsläufig den gleichen Anteil. Sollte das der Fall gewesen sein, kann Musiker bei Bandleader die volle Gage einfordern, es ist nicht relevant was Bandleader für Absprachen getroffen hat.

Wenn alle Beteiligten gleichberechtigt waren, das hat Schnabel ja schon ausgeführt, müßen nicht alle einverstanden sein auch wenn einer die Minderung annimmt.

Ciao
Monkey
 
erniecaster":vl9t8i4i schrieb:
Frage: Ließen sich Schadensersatzkosten seitens des Veranstalters konstruieren und sollte ich aus diesem Grund bereits einen schriftlichen Vertrag schließen?

Gruß

e.

Prinzipiell ja, denn hier existiert ein mündlicher Vertrag und der Wirt ist grundsätzlich bereit ihn zu erfüllen, du aber nicht!

Ich würde mir das ja überlegen, ob du das zukünftig nicht änderst. Wenn du so eine Elefantenhaut hast , ist das "ok", mich würde soetwas sehr ankotzen.

Einen Vertrag zu schließen ist grundsätzlich nix schlimmes. Das tust du ja bereits, wenn du beim Einkauf zum Joghurtbecher im Regal greifst! Ausserdem unterstreicht es für beide Seiten die "Ernsthaftigkeit" der Vereinbarung. Und wie gesagt: Hinterher kann man sich immer noch entgegenkommen, soweit das einigermaßen ertragbar ist. Bei der Sache mit dem Wirt, wärst du erstmal grundsätzlich aus dem Schneider gewesen und hättest theoretisch die Möglichkeit gehabt, an deine Gage zu kommen.

Vorlagen zu Verträgen finden sich im Netz und in jeder 3. Band findet sich ein Anwalt, der da mal noch einen prüfenden Blick drüber werfen kann! Das ist kaum Arbeit!

Der Wirt, von dem du schreibst, hätte den korrekten Vertrag wahrscheinlich nicht akzeptiert! Und das meine ich eben: Dann brauchste da garnicht hinfahren, weil du bist eh der "Arsch" in seinen Augen!
 
Monkeyinme":e6g7o45f schrieb:
Wenn alle Beteiligten gleichberechtigt waren, das hat Schnabel ja schon ausgeführt, müßen nicht alle einverstanden sein auch wenn einer die Minderung annimmt.

Ciao
Monkey

Schnabel hat´s, glaube ich , schon erwähnt, oder wer es war! Eine Band nimmt automatisch die rechtliche Position einer GbR ein in der alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Es sei denn, Verträge regeln klar, wem die GbR gehört und wer jeweils von der GbR engagiert wird!

Wenn es einigermaßen ernst ist, mit Auftritten und Gagen, ist es sinnvoll darüber mal zu reden. Allein um so Dinge zu klären, wer für die Absprachen verantwortlich ist und wie Rechnungen gestellt werden. Wer wann wo zu sein hat, an welchem Tag und wozu er sich verpflichtet! klar! Das törnt den Musiker in uns voll ab, ist aber eigentlich nie verkehrt! Und hier geht es eben nicht um Mißtrauen, sondern darum die Verhältnisse zueinander zu regeln im Fall des Falles!

Bei meinem Beispiel ist es so, dass es eine 50-50 Vereinbarung zwischen den Beiden gab, wobei ich immer noch im Dunkeln tappe, wie es dazu kam! Mein Kollege hat den Partner eigentlich engagieren wollen und alles andere mit dem Veranstalter selbst augeheckt. Es war eigentlich sein Ding. Leider hat er das nie klar gemacht und eben Einlassungen unternommen, die diese klaren Stellungen verwischen.
Da zahlt er gerade kräftig Lehrgeld, aber so ist der auch! Kenn ich ganz gut von dem ! ;-)
 
muelrich":1zn40vhv schrieb:
Wieso Fremdschämen? Du bist Du und ich bin ich. Schämen tu ich mich höchstens für Dinge, die ich verbockt habe.

Und hier ist auch nochmal ins Detail zu gehen, ob man sich für jeden Bockmist, auch den eigenen, eigentlich schämen sollte! ;-)
 
Monkeyinme":35q48rsw schrieb:
ollie":35q48rsw schrieb:
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Sobald jemand die Gage annimmt, handelt er stellvertretend für alle und die Sache ist abgeschlossen. Der Dritte müsste in diesem Fall seinen Partner mitverklagen, wenn er damit nicht einverstanden wäre.
...

Das kommt drauf an. Im semi-professionellen oder professionellen Bereich macht der Bandleader einen Vertrag mit einem Veranstalter, und weitere Verträge mit den einzelnen Musikern. Die darin verhandelten Gagen sind durchaus unterschiedlich, Ciao
Monkey

das ist mir durchaus geläufg.
Meine Aussage bezog sich auf die genannte Konstellation (Spielen ohne Vertrag unter gleichberechtigten GbR Mitglliedern) und nicht darauf, wie es im (semi)professionellen Bereich sonst üblich ist und da ist es so, wenn einer handelt und annimmt macht er das rechtsverbindlich für andere mit, da in einer GbR alle Teilnehmer gleichberechtigt sind.

Das von dir genannte Verfahren hat ja vor allem Auswirkungen hinsichtlich steuerrechtlicher Bewertung, wenn einer die "Band" als Unternehmen führt und versteuert und die Musiker quasi Angestellte sind mit Festgagen und nur ihr Einkommen versteuern....
Macht Sinn - ist aber anderes Thema (auch für die Beurteilung Scheinselbstständigkeit ;-) wenn es nur 1 Arbeitgeber ist ).
 
ollie":726c4d3j schrieb:
Monkeyinme":726c4d3j schrieb:
ollie":726c4d3j schrieb:
...
Sobald jemand die Gage annimmt, handelt er stellvertretend für alle und die Sache ist abgeschlossen. Der Dritte müsste in diesem Fall seinen Partner mitverklagen, wenn er damit nicht einverstanden wäre.
...

Das kommt drauf an. Im semi-professionellen oder professionellen Bereich macht der Bandleader einen Vertrag mit einem Veranstalter, und weitere Verträge mit den einzelnen Musikern. Die darin verhandelten Gagen sind durchaus unterschiedlich, Ciao
Monkey

das ist mir durchaus geläufg.
Meine Aussage bezog sich auf die genannte Konstellation (Spielen ohne Vertrag unter gleichberechtigten GbR Mitglliedern) und nicht darauf, wie es im (semi)professionellen Bereich sonst üblich ist und da ist es so, wenn einer handelt und annimmt macht er das rechtsverbindlich für andere mit, da in einer GbR alle Teilnehmer gleichberechtigt sind.

Das von dir genannte Verfahren hat ja vor allem Auswirkungen hinsichtlich steuerrechtlicher Bewertung, wenn einer die "Band" als Unternehmen führt und versteuert und die Musiker quasi Angestellte sind mit Festgagen und nur ihr Einkommen versteuern....
Macht Sinn - ist aber anderes Thema (auch für die Beurteilung Scheinselbstständigkeit ;-) wenn es nur 1 Arbeitgeber ist ).

Moin,

macht denn der mündliche Vertrag die beteiligten Gruppen automatisch zu einer GbR mit gleichberechtigten Mitgliedern? Nach meinem Verständnis nicht, es könnten ja auch mehrere mündliche Verträge zwischen den verschiedenen Teilnehmern existieren. Oder? Was meinen rechtliche Fachleute dazu? Ich bin ja nur Laie mit gefährlichem Halbwissen... ;-)

Wie hat unser Wirtschaftsrechtdozent mal so schön formuliert: "Wenn sie einen mündlichen Vertrag abschließen, ist das BGB die rechtliche Grundlage und der Vertrag ist genauso rechtsgültig wie der schriftliche. Tun sie sich und ihrem Vertragspartner einen Gefallen, und schließen sie keine mündlichen Verträge ab. Niemals."
Hintergrund waren Beweisbarkeit von Absprachen und Details, vor allem wenn es keine (unabhängigen) Zeugen geben sollte, was meistens der Fall ist. Zudem können vertragliche Absprachen getroffen werden, die im BGB anders gelöst sind. Damit meine ich jetzt keine strafrechtlich relevanten Geschichten, sondern ganz einfache Dinge wie: Cateringdefinition, Bühnenaustattung, Rücktrittsklauseln, Freiheit des künstlerischen Vortrags usw. Kann man alles mündlich ausmachen, ist aber schwerer durchzusetzen im Falle eines Falles.

Wenn alles glatt läuft wie von beiden Seiten vereinbart, ist das natürlich die schönere Situation. Egal ob schriftlich oder nicht.

Die steuerliche Situation hatte ich eigentlich garnicht im Sinn. Das ist Sache der jeweiligen Parteien.

Ciao
Monkey
 
Hi,
Ihr werft da ein paar Sachen durcheinander. Eine Band ist nicht automatisch eine GbR. Das trifft nur in den meisten Fällen bei einer Amateurband zu. Die von Monkey gebrachte Variante (ein Profi macht die Gigs aus und schließt Verträge mit den anderen Musikern), hat eine andere Rechtsform (Einzelunternehmer bis GmbH, fast alles möglich). Das tut aber für das eigentliche Problem nichts zur Sache.

Schnabel hat's schon geschrieben: Recht haben ist das Eine, Recht bekommen ist etwas ganz anderes.
Oder: Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand. ;-)

Ich habe in den 25 Jahren meiner Semi-Profi-Zeit NUR(!) mit schriftlichem Vertrag gespielt. Deshalb gab es (fast!) keine Probleme. Ich habe allerdings das Wort "Vertrag" selten ausdrücklich erwähnt, um den Veranstalter nicht zu schocken. Wenn ein Gig ausgemacht war, habe ich nur gesagt: "Ok, dann schicke ich Ihnen eine kurze Bestätigung, zweifach, mit dem, was wir vereinbart haben und sie schicken mir ein Exemplar unterschrieben wieder zurück, dann weiß jeder, wo er dran ist und es wird nichts vergessen." Die allermeisten waren froh und dankbar dafür.

Man darf allerdings nicht glauben, dass die Veranstalter auch lesen, was sie da unterschreiben! :shock: Und man muss in vielen Fällen eben etwas nachsichtig sein. Wir hatten in unseren "Vertragsbestätigungen" mehrere Punkte "zum Gelingen der Veranstaltung". Unter anderem die Stromversorgung, die Größe der Bühne, Umkleideräume, Essen, Trinken, Spielzeiten usw. Das hat in den seltensten Fällen wirklich funktioniert. ;-)
Die Bühne war oft zu klein, Umkleideräume wurden "vergessen", an die vereinbarten Spielzeiten wurd nicht mehr gedacht... Gerne wurde auch "vergessen", dass Barzahlung am Ende der Veranstaltung ausgemacht war und ich musste oft dem Geld hinterherrennen. Trotzdem haben wir beim Gig nicht auf jeden Punkt im Vertrag bestanden, sondern versucht, das Beste aus der Situation zu machen. Wir wollten schließlich eine gute Show abliefern und wieder gebucht werden und das wäre mit Zoff und einem Miesepeter-Gesicht nicht gelungen.

Es muss ja nicht ein mehrseitiger Vertrag mit allen Eventualitäten sein. Für eine Amateurband reicht ja vielleicht auch:
"XY-Band spielt am... von... bis... Pausen... Gage... Verpflegung... Unterschrift..."

Im Übrigen: wenn nichts explizit vereinbart ist, gilt "das Übliche" als vereinbart.

Noch zu dem, was Marcello am Anfang geschrieben hat:
1. Wer von der Bühne geht und dem Veranstalter sagt, "ich mach' jetzt 'ne Zigarettenpause" anstatt zu sagen "wir machen jetzt die mit Herrn Angestellter ausgemachte 24-Uhr-Unterbrechung", braucht sich nicht wundern, wenn der Veranstalter ausflippt. Dem gehört's nicht anders!
Abgesehen davon, dass wir immer bis Punkt 23:59:45 Uhr gespielt, dann abgebrochen und erst einmal allen Anwesenden ein gutes Neues Jahr usw. gewünscht haben, bevor wir uns für ein paar Minuten diskret zurückzogen.
2. Wer sich durch Umdisposition so aus dem Konzept bringen lässt, dass er seine Technik nicht mehr im Griff hat und nachher offenbar seine Leistung nicht mehr erbringen kann, braucht sich auch nicht zu wundern, wenn der Veranstalter wegen Schlechtleistung die Gage kürzt.

Marcellos Kollege sollte das Ganze unter "Erfahrungen, die man auch mal machen muss" ablegen und vergessen. Wenn sich der zweite Kollege mit einer Teil-gage zufrieden gibt, umso besser. ich hätte da ein schlechtes Gewissen und würde ihm trotz allem seinen vollen Anteil auszahlen. Darauf hätte er unter Umständen sogar einen Anspruch (Stichwort Dienstvertrag?).
 
kiroy":26i71ule schrieb:
Hi,
Ihr werft da ein paar Sachen durcheinander. Eine Band ist nicht automatisch eine GbR. Das trifft nur in den meisten Fällen bei einer Amateurband zu. Die von Monkey gebrachte Variante (ein Profi macht die Gigs aus und schließt Verträge mit den anderen Musikern), hat eine andere Rechtsform (Einzelunternehmer bis GmbH, fast alles möglich). Das tut aber für das eigentliche Problem nichts zur Sache.
....

Hi kiroy,

die Gruppe wird schon zur GbR, wenn keine andere Form dahinter steht. Aber wer die Gruppe ist, das kann im Einzelfall unterschiedlich sein, zb wenn ein Musiker den Gig ausmacht, und weitere Musiker dafür anheuert. Das muß garnicht mal nur im professionellen Bereich sein, vorstellbar ist das auch bei Amateuren. Nur nicht so weit verbreitet...
Aber stimmt. Eigentlich tut es nichts zur Sache... ;-)


Ciao
Monkey
 
Monkeyinme":pg1pikey schrieb:
Moin,

macht denn der mündliche Vertrag die beteiligten Gruppen automatisch zu einer GbR mit gleichberechtigten Mitgliedern? Ciao
Monkey

Wir hatten jahrelang einen Juristen in der Band und von dem glaub ich noch zu wissen, dass die Band als Gemeinschaft, welche einer gemeinsamen Aufgabe mit Gewinnabsicht nachgeht (wobei das Wort jetzt nicht überzubewerten ist), geschlossen als GbR gilt.

Und wenn diese GbR Verträge mit anderen abschließt, egal ob schriftlich oder mündlich, gilt das gegen jedes der Mitglieder der GbR. Es muss dabei nicht immer jeder unterschreiben, sondern die verhandelnde Person gilt als Vertreter für alle. Solange die GbR unter sich keine gesonderten Regelungen trifft, haftet jeder gesamtschuldnerisch.

Insofern wird umgekehrt ein Schuh daraus....in der GbR ist jeder gleichberechtigt, solange intern nichts Abweichendes geregelt ist.
 
Hallo!

Problematisch ist, dass hier schon wieder Nichtjuristen (ich schließe mich ein) mit Aussagen um die Ecke kommen, von denen man nicht weiß, ob sie stimmen.

Allerdings haben ja auch drei Juristen vier Ansichten...

Gruß

e.
 
erniecaster":oy2r9lw1 schrieb:
Hallo!

Problematisch ist, dass hier schon wieder Nichtjuristen (ich schließe mich ein) mit Aussagen um die Ecke kommen, von denen man nicht weiß, ob sie stimmen.

Allerdings haben ja auch drei Juristen vier Ansichten...

Gruß

e.

Ja, halten wir besser fest, dass die ersten 1,5 Seiten inhaltlich ok sind und es dann etwas zerfahren wird.

@Kilroy:
Deine Aussage, vielmehr dein Fazit am Ende, macht mich etwas ärgerlich!
Da erzählst du, dass du Verträge machst, die aber nicht so nennst und dann damit zu kämpfen hast, dass Gigs nie so laufen , wie das ursprünglich mal geplant war.

Dann hast du a) entweder nicht richtig gelesen oder b) nicht richtig verstanden und lässt trotzdem eine relativ "großkotzige" Meinung raus, obwohl du selbst vorher selbst eindrücklich dargelegt hast, dass du keine Ahnung hast. (Deine Einlassung zur Rechtsform der Band teile ich aber)

Das mein Kollege hier Lehrgeld zahlt ist offensichtlich. Ebenso, dass er das aus rechtlicher Sicht wohl besser hinnimmt. Ob das aber tatsächlich gerecht ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das man sich vor solchen Erfahrungen schützen sollte auch. Aber bitte nicht mit Verträgen, die man nicht Verträge nennt! Auf keinen Fall! Das ist die Gelegenheit um "abzunicken" und dann doch nichts zu machen!

Ganz ehrlich, wenn ich so eine Unsinn lese, spannt sich bei mir augenblicklich die Nackenmuskulatur ...deswegen bin ich ab jetzt hier raus!
 
Marcello":1phtvsda schrieb:
@Kilroy:
Deine Aussage, vielmehr dein Fazit am Ende, macht mich etwas ärgerlich!
Da erzählst du, dass du Verträge machst, die aber nicht so nennst und dann damit zu kämpfen hast, dass Gigs nie so laufen , wie das ursprünglich mal geplant war.
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Ganz ehrlich, wenn ich so eine Unsinn lese, spannt sich bei mir augenblicklich die Nackenmuskulatur ...deswegen bin ich ab jetzt hier raus!

Marcie,

kann das sein, dass Du Kilroy falsch verstanden hast?

Er nennt die Verträge deshalb nicht Verträge, weil sie z.B. Vorbehalte/Ängste pp. bei seinem kommenden Vertragspartner auslösen können. Dergleichen will er vermeiden.

Mir gefällt das. Man könnte statt Vertrag auch Vereinbarung sagen. In rechtlicher Hinsicht ist das ohne Unterschied.
In zwischenmenschlicher Hinsicht ist es eine freundlich-verbindliche Wortwahl.

Und in diesem Sinn möchte Kilroy auch fortfolgend verstanden werden. Es gibt halt doch immer wieder Veranstalter, die vom Vertrag abweichen. Und dann besteht Kilroy nicht auf komplette Vertragserfüllung, sondern lässt nach, soweit es für ihn vertretbar ist.
Gefällt mir auch, diese Art der "außergerichtlichen" Einigung.
Denn: Keiner von beiden verliert Gesicht.
Und: Man kann künftig mit gutem Gewissen weitere gemeinsame Geschäfte machen.
Ergo: Beide Vertragspartner ziehen aus solchem Verhalten einen Vorteil.
 
Er nennt die Verträge deshalb nicht Verträge, weil sie z.B. Vorbehalte/Ängste pp. bei seinem kommenden Vertragspartner auslösen können. Dergleichen will er vermeiden
.

Genau hier setzt ich an. Was sind seine Vorbehalte und Ängste genau!?Sind sie zu klären, wird er den Vertrag unterschreiben, sind sie es nicht, wird nicht gespielt!


frank":2nk76ooq schrieb:
Ergo: Beide Vertragspartner ziehen aus solchem Verhalten einen Vorteil.

Das garantiert ein Vertrag aber auch! Klar, Vereinbarung - Vertrag-egal. Niemand sollte eine Vertrag unterschreiben in der klar eine Win-Löse Situation vorliegt. Diese sind rechtlich auch oftmals ungültig bzw. anfechtbar!

Meine Erfahrung sagt mir, dass es nicht geht, ohne vorab klare Absprachen getroffen zu haben. Dann weißt man daraufhin , dass man diese Absprachen nochmals schriftlich festhält, denn sie sind bindend. Für beide Parteiein! Ob man das nun Vertrag, Vereinbarung oder auch sonstwie "Gedankenstütze" nennt, ist mir wurscht. Vertrag ist Vertrag. Insofern bin ich da auch d´accord, dass es egal ist, ob man etwas "nüchtern" oder "freundschaftlich" benennt. Meine Erfahrung sagt, dass nüchterne Betrachtung oftmals sehr sinnvoll sein kann.

Als seriöser Geschäftspartner erwarte ich , dass ich nicht nur gebe, sondern auch das bekomme, was ich mir vorstelle. Das gilt ja auch immer für bei Seiten. Deshalb sollte immer "geradeaus" vereinbart werden.

Ich gebe unumwunden zu, dass ich hier große Patzer schon von beiden Seiten gesehen habe. Übrigens nicht meine Verantwortung, aber da hängt man dann mit drin und das ist eine beschissene Erfahrung, dass kann ich dir sagen. Mehrmals war es klar, dass wir dann etwas am Start hatten, was der Veranstalter nicht buchen wollte. Ihm wurden offensichtlich andere Versprechungen gemacht, vielleicht hat er sich aber auch nur nicht gewissenhaft informiert. Whatever! Vor Ort darf man das dann stressigst ausbaden. Der Musiker ist im Zweifel immer der Arsch, denn er ist derjenige der die Verantwortung auf der Bühne hat! Schreibt euch das hinter die Ohren!
Versagt die Technik, die mitunter sogar von dritten Gestellt wird, bekommt der Musiker den Anschiss dafür, dass er nicht spielen kann. Ist oft so, erfinde ich nicht eben mal!
Auf der Veranstalterseite kam das aber auch zuweilen auch vor, dass übelst Fould gespielt wurde. Interessanter Weise, habe ich aber wenig Patzer von Veranstalter Seite erlebt!

Ob das damit zusammenhängt, dass beide Seiten eindeutige Vereinbarungen hatten? Die meisten Patzer traten immer dann auf, wenn schon im Vorfeld nicht richtig "Tacheles" gesprochen wurde. Isso!!!

Ich nenn mal ein Beispiel: Im tech. Raider, der übrigens Eindeutig als Bestandteil des Vertrages gekennzeichnet werden sollte, stehen 6m2 Bühne drin.

Der Veranstalter schafft nur 5! Ruft vielleicht vorher an, um das mitzuteilen! Im schlimmsten Falle sieht man es vor Ort, aber der Veranstalter erklärt den Umstand. Alles ok, kann man sich arrangieren. Vor allem erkennt er hier ein Problem und sorgt sich um eine gute Veranstaltung, denn der Teufel liegt im Detail.

Schafft er z.B. nur 3m2: Die Bühne ist vollkommen unterdimensioniert. Die Band bekommt keinerlei Rückmeldung darüber, aus welchen Gründen dies so geschehen ist. (Lag´s am Geld? Wird man überhaupt seine Gage sehen, wenn hier offenbar ohne Angabe von Gründen an ein paar Bühnenelementen gespart wurde) In der Folge sind die Performance Möglichkeiten der Band erheblich eingeschränkt. Es besteht die Gefahr, dass die Veranstaltung als auch die Band schlechter "wegkommen" als es sein müsste. Hier ist die Frage zu stellen, inwiefern ein Imageverlust (für beide Seiten) erleidet worden ist, zuzüglich der Sorge, warum das überhaupt alles so gekommen ist, obwohl doch eine klare Vereinbarung herrscht! Die Frage zu klären, wäre im Nachhinein ein Hirnfick! Fakt ist aber, dass 3m2 Bühne fehlen. Hieraus sind möglicherweise sofort Folgen abzuleiten!

Verstehste?

Anders sehe ich das bei regelmäßigen Veranstaltungen. Ist das ein Club, eine Kneipe, etc. pp. , die schon seit Jahr und Tag bekannt ist dafür regelmäßig Musikveranstaltungen abzuhalten und man kennt die Bedingungen, man kennt den Leumund, bzw. die allgemein üblichen Konditionen, die sich über Jahre etabliert haben, ist ein schriftliche Vereinbarung nicht unbedingt notwendig, kann aber auch nicht schaden. Müsste ich 200 km anreisen, der Veranstalten für mich eher unbekannt, wäre ich auch hier eher vorsichtig!
 
Marcello":523yg6xe schrieb:

Na sicher doch, Marcie.

Aber darum ging es mir doch gar nicht. Vielmehr darum, dass Du so verärgert warst, dass Du sogar aus dem Thema aussteigen wolltest. Und das ist doch unnötig; denn bis auf die Frage, wie das Kind genannt wird, seid Ihr zwei Euch doch einig.
 

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