Frage zu Röhrengarantie?

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...streiche "Gewährleistung", setze "Sachmängelhaftung", dann wird (jedenfalls für mich) die Sache klarer.
 
Ich gebe ja zu, dass ich gerne Garantie mit Gewährleistung "verwurste", auch, dass ich nicht jeden Passus deutscher Rechtssprechung kenne. Daher: Schön, dass es Leute gibt, die es besser wissen. Wieder was gelernt.

Nur, ändert es jetzt in der praktischen Umsetzung etwas? Und welcher Rechtsbeistand wird bei der Höhe des Streitwertes tatsächlich tätig?
 
7-ender":3pkerl5z schrieb:
Ich gebe ja zu, dass ich gerne Garantie mit Gewährleistung "verwurste", auch, dass ich nicht jeden Passus deutscher Rechtssprechung kenne. Daher: Schön, dass es Leute gibt, die es besser wissen. Wieder was gelernt.

Nur, ändert es jetzt in der praktischen Umsetzung etwas? Und welcher Rechtsbeistand wird bei der Höhe des Streitwertes tatsächlich tätig?

Praktische Umsetzung?

Jemand bekommt beispielsweise Röhren die

a) Defekt sind
b) Innerhalb weniger gebrauchsüblicher Nutzungen in einem intakten Amp den Geist aufgeben.

Sollte auf diese Röhren keine Garantie gegeben sein, bleiben dennoch die Gewährleistungsrechte.

Du kannst also den Verkäufer freundlich zur Nacherfüllung auffordern. Will er das nicht, muss er (innerhalb der ersten 6 Monate) darlegen können warum das vorzeitige Ableben der Röhren nicht auf einen Sachmangel zurückzuführen ist.

Er kann sich dabei nicht auf einen Ausschluss der Garantie hinsichtlich der Röhren berufen.

Ob Du das willst, ob du es in jedem Fall und nur unter Zuhilfenahme eines Anwalts durchfechten willst, bleibt dir überlassen. Manche klagen wegen ein par Euro... andere gehen zu einer Verbraucherzentrale.

Wie bereits gesagt, bei solchen Fällen in der Regel ist höfliches Auftreten und gesunder Menschenverstand auf beiden Seiten wertvoller als alles andere.

Aber es schadet doch nichts, um seine Rechte als Verbraucher zu wissen. Oftmals reicht ein entsprechender Hinweis um einen Leistungsunwilligen Verkäufer umzustimmen.

Niemand behauptet man solle nun die Röhren die einem selbst runter gefallen sind reklamieren. Aber ein Quartett eingemessene Edelröhren die nach der dritten Benutzung in Rente gehen, muss man auch nicht in jedem Fall akzeptieren.
 
wary":26uyb49d schrieb:
Aber es schadet doch nichts, um seine Rechte als Verbraucher zu wissen.
Ohne Zweifel, es schadet nichts. Daher nochmal danke, dass Du das selbst für mich verständlich nochmal dargelegt hast.
 
wary":8fjfqmgf schrieb:
Wie bereits gesagt, bei solchen Fällen in der Regel ist höfliches Auftreten und gesunder Menschenverstand auf beiden Seiten wertvoller als alles andere.

Aber es schadet doch nichts, um seine Rechte als Verbraucher zu wissen. Oftmals reicht ein entsprechender Hinweis um einen Leistungsunwilligen Verkäufer umzustimmen.

Niemand behauptet man solle nun die Röhren die einem selbst runter gefallen sind reklamieren. Aber ein Quartett eingemessene Edelröhren die nach der dritten Benutzung in Rente gehen, muss man auch nicht in jedem Fall akzeptieren.

+1
...denn das kann auch schon ins Geld gehen, so ein Quartett kostet schnell mal 100€ und kann auch gerne locker teurer werden.
Auch wenn diese (wie hier) wohl am günstigsten... im Marshall klaglos und dabei richtig gut ihren Dienst verrichten - die gabs vor geraumer Zeit ungematcht f. gut 20€ als 4er Satz

http://cgi.ebay.de/2-x-6P3S-Rohren-6L6- ... 563c0ec9a7

Klar, das ist jetzt vll. das andere "Extrem" zu einem "echten renomiertem NOS" Satz f. vll. 150€
 
Sind natürlich jetzt keine richtig "teuren" Röhren gekommen, dass habe ich aber auch nicht erwartet...

Der Vollständigkeit halber möchte ich euch noch sagen, dass sie schon gestern angekommen sind, eben habe ich sie eingebaut, auch um meine TADs vorerst zu schonen, da ja nicht sicher ist, ob da noch mal was hops geht.

Ausserdem sind die TAD gestern nach 2 Stunden wirklich extrem heiss gewesen, da kann man selbst auf der Frontplatte den Fingerrücken nicht lange verweilen lassen. Sie sind auch etwas größer, rücken somit sehr nah an die Pappe des speakers und heizen die Metallteile, die dicht daneben sind gut auf, es geht halt eng her - das ist sicher nicht gut.
Hätte man vom layout evtl. besser postionieren können??

Es handelt sich um 2 slovakische JJ, die jetzt den Dienst verrichten, hoffe doch mal, dass das jetzt gut geht.
Danke nochmals für die lehrreichen und informativen Beiträge.
 
MAD":j9skt3yg schrieb:
...

Fallen denn die Röhren als Teil des Verstärkers nicht unter die Garantie? (ähnl. Leuchtmittel).....

Moin.
Ist in etwa wie beim Auto.
Auch wenn dein Auto 24 Monate gesetzliche Gewährleistung und 6 Jahre Hersteller-Garantie haben sollte, werden Glühlampen, Reifen, Ölfilter und Wischblätter sicher nicht unter diese Garantie oder Gewährleistung fallen. Weil es Verschleißteile sind, für deren regelmäßigen Austausch alleine der Käufer zuständig ist. Und wenn innerhalb der gesetzl. Gewährleistung der Motor kauputt geht, weil der Käufer das Verschleißteil Ölfilter nicht fristgerecht gewechselt hat, wird der Händler oder Hersteller wohl eher nicht für diesen Folgeschaden aufkommen.

Röhren sind ebenfalls Verschleißteile. Teile wie Trafos müssen eigentlich ein amp-lebenlang arbeiten (wie beim Auto z.B. der Motor), Röhren hingegen nicht (wie beim Auto die Reifen).

Wenn ein Händler/Hersteller kulant ist, ersetzt er bei einem Röhrenamp aber allzuschnelle Ausfälle, z.B. in den ersten 4, 8 oder 12 Wochen. Genau wie dir ein Autohändler mutmaßlich auf Kulanz Reifen eines Neuwagens ersetzt, wenn diese z.B. bereits nach 8000 km runtergefahren sind.

Das Thema "Folgeschäden beim vorzeitigem Ausfall von Verschleißteilen" ist ein schwieriges Thema.
Wenn z.B. bei einem neuem Röhrenamp (kein Vorführmodell) nach sagen wir nach 15 Monaten die Endstufenröhren ausfallen und beim Ausfall als Folgeschaden gleich andere, Nicht-Verschleißteile beschädigen (z.B. den Ausgangstrafo) werden, für die noch Restgarantie besteht, könnte es -theoretisch- schwierig werden. Denn -theoretisch könnte der Händler/Hersteller sagen "der Besitzer ist für den regelmäßigen Austausch von Verschleißteilen wie Röhren verantwortlich, Folgeschäden bei Unterlassung sind kein Thema der Gewährleistung/Garantie".
Praktisch würde ich mit eher weniger Problemen rechnen, denn wenn bei 24 Monaten gesetzl. Gewährleistung ein Nicht-Verschleißteil (z.B. Ausgangstrafo) den Geist innerhalb dieser Zeit aufgibt, wird im Regelfall der Händler/Hersteller ohne Murren für Austausch sorgen. Er kann eventuell eh nicht so leicht nachweisen, dass ein zu später Wechsel der Endröhren (also letztlich unsachgemäße Benutzung) Schuld am Defekt des Ausgangstrafos (oder so) ist.

Gehen z.B. bereits in den ersten zwei Monaten die Endröhren kaputt und als Folge hiervon andere Nicht-Verschleißßteile hops, sollte das eh kein Thema sein. Da wird wohl kein Händler/Hersteller sich trauen aufzumucken, und falls doch und es dann vor Gericht geht, hätten sie eh wenig Chancen. Im Gegensatz zu abgefahrenen Reifen sieht Gitarrist nämlich Röhren zumeist nicht an, dass sie demnächst den Geist aufgeben, damit rechnen, dass dies innerhalb weniger Wochen nach Anschaffung geschieht, kann der Käufer auch nicht, also kann sich der Händler nicht aufgrund "Fehlbedienung weil zu später Austausch von Verschleißteilen" aus der Gewährleistung stehlen.

Anders wäre es z.B., wenn bei 24 Monaten Gewährleistung nach 15 Monaten (und häufigem Gebrauch des Amps) die Endröhren kaputtgehen und beim Kaputtgehen z.B. als Folge auch das Nichtverschleißteil Ausgangstrafo beschädigt wird.
Wenn so ein Fall dann vor Gericht ginge (weil der Händler Gewährleistung verweigert und der Käufer klagt), könnte der Richter sagen "es war fahrlässig, die Endröhren nicht auszutauschen, und Gewährleistung greift nicht bei Schäden in Folge von Fahrlässigkeit". Aber (siehe oben) ist das ein eher theoretisches Konstrukt. Praktisch wird wohl eher das Teil ausgetauscht, ohne nähere Analyse, warum es kaputt ging.

Tschö
Stef
 
Moin Stef,

....ja... heikel, mir schwant es. Und danke für die umfassenden Zeilen. Die werde ich nachher nochmal in Ruhe lesen.

Mit den Röhren ist es nicht getan, der amp hat was, er wird irgendwann einfach lauter und leiser, läuft dann nur auf der Hälfte :(

Allerdings klingt das "....teil" so dermaßen g...., dass ich einfach Bammel habe den Kasten so wegzugeben, denn ich habs im U...., dass ich da nicht das wiederbekomme, wenn ich die Kiste wegschicke.
Sonst würde ich da auch nicht lange rumzicken. Ich habe echt ein paar gute amps, rein kohlemäßig und kopfmäßig ist diese Retoure eher an der untersten Stufe angesiedelt ich denke dass sehr viele im ersten Moment denken, was solls... so ein 200€ FAME Teil taugt eh nicht viel.... :lol:

Kann ich absolut nachvollziehen, allerdings kenne ich auch ne Reihe viel teurerer amps, die eben nicht so einen tollen sound haben...
Das klingt so unglaublich fett, ich habe fast den Eindruck, dass der nur deswegen so geil klingt weil eben mit dem Teil was nicht in Ordnung ist :roll:
Und das ist dann eben der Moment, wo ich sage... "lass es einfach so, wenn die Kiste sich nun in den foldenden 1,75 Jahren zerschmirgelt... dann ist es auch OK dann greift immer noch die Garantie...".
Alternativ könnte ich mir ja jetzt einen 2ten kaufen und den gegenprobieren, wenn der dann genau so gut wäre, dann könnte man ja den anderen zurückschicken :cool:
Das wäre machbar, aber sicher nicht ganz fair und vl. auch nachvollziehbar - deswegen mache ich das auch nicht, aber zumindest gedanklich kommen einem solche Phantasien.
Man könnte ihn ja dann auch reparieren lassen...

Mit 2 von denen wäre ich sicher auch nicht schlecht bedient, dann hätte ich einen in Reserve, denn so komisch es auch klingen mag, ich hänge an dem Klang. Und für die Kohle ist das ja eh der Oberhammer, denn selbst für 2 dieser Teile bekommt man ja nichts entsprechendes von einem "renomiertem" Hersteller, Engl Thunder und so, das wäre vll. ein ähnliches Gerät, kostet halt ein Vielfaches - aber das wäre nicht das Problem.

Ich finde den Kasten halt richtig klasse vom Klang, der Bauart (kein Pressspan), Verarbeitung... - klar tun muss er.

Vll. wäre es wirklich am vernünftigsten sich einen 2ten herzutun, denn mit diesen amp bin ich echt vollauf zufrieden, auch wenn es absolut "nix besonderes" ist. Aber das spielt ja keine Rolle, wichtig ist was rauskommt und nicht was draufsteht.
 
nichtdiemama":3dt8u4v0 schrieb:
MAD":3dt8u4v0 schrieb:
...

Fallen denn die Röhren als Teil des Verstärkers nicht unter die Garantie? (ähnl. Leuchtmittel).....

Moin.
Ist in etwa wie beim Auto.
Auch wenn dein Auto 24 Monate gesetzliche Gewährleistung und 6 Jahre Hersteller-Garantie haben sollte, werden Glühlampen, Reifen, Ölfilter und Wischblätter sicher nicht unter diese Garantie oder Gewährleistung fallen. Weil es Verschleißteile sind, für deren regelmäßigen Austausch alleine der Käufer zuständig ist.

Oh Nein, bitte nicht. Warum schreibt man sich seitenweise durchs Thema, nur damit dann jemand ein par Wochen später das ganze wieder falsch erklärt?

nichtdiemama":3dt8u4v0 schrieb:
Wenn so ein Fall dann vor Gericht ginge (weil der Händler Gewährleistung verweigert und der Käufer klagt), könnte der Richter sagen "es war fahrlässig, die Endröhren nicht auszutauschen, und Gewährleistung greift nicht bei Schäden in Folge von Fahrlässigkeit".

Und wieder jemand der nicht versteht was der Sinn der Gewährleistung ist. Es ist egal ob der Schaden unverschuldet, fahrlässig oder vorsätzlich und irre lachend mit einem Vorschlaghammer verursacht wurde. Danach fragt Niemand.

Entscheidend ist, ob zum Zeiitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel vorlag.

:deadhorse:
 
wary":1kbbc2px schrieb:
Es ist egal ob der Schaden unverschuldet, fahrlässig oder vorsätzlich und irre lachend mit einem Vorschlaghammer verursacht wurde. Danach fragt Niemand.

Entscheidend ist, ob zum Zeiitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel vorlag.

Jein. direkt gesehen hast du Recht. Indirekt gesehen sagt der Richter: "wenn der Schaden/Mangel eben durch den Käufer nach Kauf durch Fahrlässigkeit des Käufers erzeugt wurde, lag aller Wahrscheinlichkeit nach kein Mangel beim Gefahrenübergang vor, der Verkäufer haftet ergo nicht".

Hat der Käufer dagegen nix falsch gemacht, dann wird davon ausgegangen, dass der Mangel bzw. die Mangelursache bzw. die Abweichung vom vertraglich vereinbartem Gegenstand (ergo nichtdefekte Neuware) schon beim Kauf/Gefahrenübergang vorlagen, ergo haftet der Verkäufer.

Insofern spielt eben Fahrlässigkeit nach Gefahrenübergang schon eine Rolle. Der Verkäufer wird das nämlich als Begründung dafür anbringen, dass die Ware beim Gefahrenübergang mangelfrei war und der mangel erst danach durcch den Käufer "erzeugt" wurde und Richter werden dem zumeist folgen (es sei den der Käufer kann nachweisen, dass es anders ist, was i.d.R. eben nicht möglich ist ohne sehr teures Gutachten).
 
nichtdiemama":3jhuzqbe schrieb:
Jein. direkt gesehen hast du Recht. Indirekt gesehen sagt der Richter: "wenn der Schaden/Mangel eben durch den Käufer nach Kauf durch Fahrlässigkeit des Käufers erzeugt wurde, lag aller Wahrscheinlichkeit nach kein Mangel beim Gefahrenübergang vor, der Verkäufer haftet ergo nicht".

Du wirfst mit so einer Argumentation aber einiges durcheinander. Fahrlässigkeit benötigt man für eine Haftungsbegründung. Natürlich ist im Ergebnis eine fahrlässig durch den Käufer verursachte Beschädigung kein Fall der Gewährleistung.

Aber die Kausalverknüpfung passt nicht.

In der Praxis hat ohnehin die Beweislastumkehr den entscheidenden Einfluss. Denn der Beweis ob ein Fehler bereits bei Gefahrübergang vorlag ist oftmal nur schwer und mit erheblichen Aufwand/Kosten verbunden, oftmals sogar garnicht führbar.

Wenn Du mit einem 1,5 Jahre alten Amp Gewährleistungsrechte geltend machen willst, wird so mancher Verkäufer einfach mit den Schultern zucken. Er wird nicht danach fragen, ob Du die Röhren auch brav regelmäßig gewechselt hast (wobei die durchaus ihre zwei Jahre und länger halten). Und genau deswegen würde ich diese Aussage auch stark anzweifeln.

nichtdiemama":3jhuzqbe schrieb:
Praktisch würde ich mit eher weniger Problemen rechnen, denn wenn bei 24 Monaten gesetzl. Gewährleistung ein Nicht-Verschleißteil (z.B. Ausgangstrafo) den Geist innerhalb dieser Zeit aufgibt, wird im Regelfall der Händler/Hersteller ohne Murren für Austausch sorgen. Er kann eventuell eh nicht so leicht nachweisen, dass ein zu später Wechsel der Endröhren (also letztlich unsachgemäße Benutzung) Schuld am Defekt des Ausgangstrafos (oder so) ist.

Hat praktisch dank Garantie aber wohl eher selten eine Bedeutung.

Man muss einfach einsehen, dass bei solchen Themen Halbwahrheiten und Ungenauigkeiten einfach fehl amp Platz sind.

Wenn ich sage, dass jemand der mit einem roten T-Shirt über die Straße geht keinen Diebstahl damit begeht, ist das im Ergebnis richtig. Wenn aber der nächste aus dieser Aussage die Erkenntnis zieht, dass jemand der ein rotes T-Shirt trägt keinen Diebstahl begehen kann...

etwas polemisch, das Beispiel, aber im Kern trifft es zu.
 

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