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tommy
Power-User
...streiche "Gewährleistung", setze "Sachmängelhaftung", dann wird (jedenfalls für mich) die Sache klarer.
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7-ender":3pkerl5z schrieb:Ich gebe ja zu, dass ich gerne Garantie mit Gewährleistung "verwurste", auch, dass ich nicht jeden Passus deutscher Rechtssprechung kenne. Daher: Schön, dass es Leute gibt, die es besser wissen. Wieder was gelernt.
Nur, ändert es jetzt in der praktischen Umsetzung etwas? Und welcher Rechtsbeistand wird bei der Höhe des Streitwertes tatsächlich tätig?
Ohne Zweifel, es schadet nichts. Daher nochmal danke, dass Du das selbst für mich verständlich nochmal dargelegt hast.wary":26uyb49d schrieb:Aber es schadet doch nichts, um seine Rechte als Verbraucher zu wissen.
wary":8fjfqmgf schrieb:Wie bereits gesagt, bei solchen Fällen in der Regel ist höfliches Auftreten und gesunder Menschenverstand auf beiden Seiten wertvoller als alles andere.
Aber es schadet doch nichts, um seine Rechte als Verbraucher zu wissen. Oftmals reicht ein entsprechender Hinweis um einen Leistungsunwilligen Verkäufer umzustimmen.
Niemand behauptet man solle nun die Röhren die einem selbst runter gefallen sind reklamieren. Aber ein Quartett eingemessene Edelröhren die nach der dritten Benutzung in Rente gehen, muss man auch nicht in jedem Fall akzeptieren.
MAD":j9skt3yg schrieb:...
Fallen denn die Röhren als Teil des Verstärkers nicht unter die Garantie? (ähnl. Leuchtmittel).....
nichtdiemama":3dt8u4v0 schrieb:MAD":3dt8u4v0 schrieb:...
Fallen denn die Röhren als Teil des Verstärkers nicht unter die Garantie? (ähnl. Leuchtmittel).....
Moin.
Ist in etwa wie beim Auto.
Auch wenn dein Auto 24 Monate gesetzliche Gewährleistung und 6 Jahre Hersteller-Garantie haben sollte, werden Glühlampen, Reifen, Ölfilter und Wischblätter sicher nicht unter diese Garantie oder Gewährleistung fallen. Weil es Verschleißteile sind, für deren regelmäßigen Austausch alleine der Käufer zuständig ist.
nichtdiemama":3dt8u4v0 schrieb:Wenn so ein Fall dann vor Gericht ginge (weil der Händler Gewährleistung verweigert und der Käufer klagt), könnte der Richter sagen "es war fahrlässig, die Endröhren nicht auszutauschen, und Gewährleistung greift nicht bei Schäden in Folge von Fahrlässigkeit".
wary":1kbbc2px schrieb:Es ist egal ob der Schaden unverschuldet, fahrlässig oder vorsätzlich und irre lachend mit einem Vorschlaghammer verursacht wurde. Danach fragt Niemand.
Entscheidend ist, ob zum Zeiitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel vorlag.
nichtdiemama":3jhuzqbe schrieb:Jein. direkt gesehen hast du Recht. Indirekt gesehen sagt der Richter: "wenn der Schaden/Mangel eben durch den Käufer nach Kauf durch Fahrlässigkeit des Käufers erzeugt wurde, lag aller Wahrscheinlichkeit nach kein Mangel beim Gefahrenübergang vor, der Verkäufer haftet ergo nicht".
nichtdiemama":3jhuzqbe schrieb:Praktisch würde ich mit eher weniger Problemen rechnen, denn wenn bei 24 Monaten gesetzl. Gewährleistung ein Nicht-Verschleißteil (z.B. Ausgangstrafo) den Geist innerhalb dieser Zeit aufgibt, wird im Regelfall der Händler/Hersteller ohne Murren für Austausch sorgen. Er kann eventuell eh nicht so leicht nachweisen, dass ein zu später Wechsel der Endröhren (also letztlich unsachgemäße Benutzung) Schuld am Defekt des Ausgangstrafos (oder so) ist.