Frage zu Röhrengarantie?

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Anonymous

Guest
Ich habe seit kurzem einen FAME Verstärker, da war seit 2 Tagen was komisch (Lautstärkeänderungen) - ich habe dann gemerkt, dass nur eine Endstufenröhre geht (2 x EL34) und die gegeneinander getauscht...
Ergebnis: Eine ist defekt.
Ich habe einen vorhandenen Satz eingebaut (gehen beide) und den Laden angeschrieben, dass sie mir doch einfacherweise einen Austauschsatz Röhren zukommen lassen sollen, die defekten könnte ich gerne einsenden...

Geht nur darum, dass ich mir den Versand vom Verstärker erspare und auch, dass ich kein anderes Gerät bekomme (kann man ja nicht ausschliessen).

Heute habe ich schon Antwort erhalten, man sendet mir ein gematchtes Paar EL34 auf Kulanz zu.
...find ich gut, ging ohne Rechnung, aber die haben meine Daten ja in der EDV...

Hoffe, dass damit alles erledigt ist. Musste jetzt halt etwas erklärend ausholen, aber jetzt kommt es...

Fallen denn die Röhren als Teil des Verstärkers nicht unter die Garantie? (ähnl. Leuchtmittel).
Was ist, wenn ein Defekt am Gerät vorliegt und dann der 2te Satz übern Jordan geht, denn das wäre ja sozusagen ein Folgeschaden. Klar in dem Fall müsste ja das Gerät dann zurück.

Aber das sind so die Fälle, bei denen es dann müßig werden kann, habe so etwas leider auch bei einer Küchenlampe erlebt (2 mal Leuchtmittel ersetzt bekommen, dann die Lampe selbst - aber immer geht wieder eine kaputt), und die Lampen gehn auch ins Geld. Man könnte sowas auch zum gewissen Teil auch ausnützen, aber so viel "kleinkriminelle" Energie will ich gar nicht aufbringen :-D

Ist jetzt doch länger geworden....
 
MAD":163ojmin schrieb:
Ist jetzt doch länger geworden....


Ja; und keiner kann am Titel erkennen was du eigentlich willst; und dann schwafelst du und schwafelst und alle klicken weiter bevor sie zum Thema vordringen.
trotz allem eine Antwort: :banana:


Schönes Wochenende wünscht
R
 
MAD":ttxk0bty schrieb:
Fallen denn die Röhren als Teil des Verstärkers nicht unter die Garantie? (ähnl. Leuchtmittel).


Eindeutig NEIN. Röhren sind Verschleißteile.
Die großen Musikhäuser sind da zu Beginn der Garantiezeit aber normalerweise sehr kulant, wie du jetzt auch erfahren hast.
Zum Ende der Garantiezeit müßtest du für die Röhren löhnen.

P.S.: Den Titel des Threads würde ich ändern und deine Einleitung bringt in 2 Tagen keinem mehr was. 8)
 
Danke!!

...habs geändert.

Ich habe sogar schon Antwort erhalten und will die nicht vorenthalten, hab dann gleich noch mal nachgehakt...

Sehr geehrter Herr xxx,

wir senden ein gematchtes Paar der Röhren kulanzhalber zu.
Die defekten Röhren benötigen wir nicht zurück.


Mit freundlichem Gruß / best regards

__________________________

Sehr geehrter Herr xxx,

herzlichen Dank für die sehr schnelle Antwort und natürlich
auch für die lobenswerte und unkomplizierte Abwicklung.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Röhren als Teil des Verstärkers ebenfalls unter die "normale" 2-jährige Garantie fallen.

Ich werde die Röhren dann auch sofort austauschen und hoffe, dass
es nur an der Röhren lag und nicht irgendein Defekt am Verstärker
vorliegt.
Das wird sich ja zeigen, aber ich bin da positiv eingestellt...

UND natürlich auch positiv überrascht, das darf man sicher auch einmal
positiv hervorheben (geltend natürlich fürs ganze Team) - was ich hiermit auch sehr gerne getan habe.

Toller Service!!

Mit freundlichen Grüßen
_________________________________________

Hallo Herr xxxx,

die Röhren werden bei uns innerhalb der "90 Tage Röhren Garantie" ersetzt.
Per AGB sind Röhren jedoch Verschleißsteile wie Saiten oder Leuchtmittel.

Danke für Ihr Lob und weiterhin viel Freude an dem Verstärker,


Mit freundlichem Gruß / best regards

_________________________________________

Hallo Herr xxxx,

OK - thx!

...ein Frage noch...
Beginnt die Garantie f. die Röhren jetzt erneut und was wäre wenn sich
herausstellt, dass der Verstärker für den Defekt verantwortlich wäre
und mir den neuen Satz jetzt auch killen würde.

Hab ich dann Pech gehabt wegen den Röhren?

Der amp müsste ja dann eh zu Service.

Ist jetzt natürlich alles fiktiv - rein interessehalber.

Wird ja nun alles prima (davon gehe ich aus).

Es sei denn - man müsste das BIAS erneut einstellen, darauf bleibe ich ja dann "sitzen" ich kann das ja jetzt nicht machen, der amp war klanglich nämlich unglaublich geil vorher (in Kombination mit dem VOX
Tonelab ST), mit den sicher nicht billigen TAD klingt es lange nicht so gut... evtl. Einstellungssache BIAS???

Es geht jetzt mal rein um das Prinzip.

Herzlichen Dank nochmal und liebe Grüße,

@riddimkilla

...du hast sicher das Prinzip nicht verstanden, wie das eigentlich gemeint war...
UND ich verschwafel mich ab und zu.... :lol:

...aber das mit den Kosten für die Einmessung wäre schon ein offener Punkt, da weiss ich nicht wie das gehandhabt wird??

Geht dann wohl nur mit einschicken, einen Gutschein werden sie deswegen ja nicht verteilen :roll:
 
Hi mad,

interessantes Thema. Könnte man vielleicht mal bei Frag Einen Anwalt.DE oder sonstwo einstellen.

Grundsätzlich wird ja zwischen Gewährleistung - gesetzl. geregelt, 1 bis 2 Jahre, bei Endverbrauchern auch durch AGB *nicht* ausschließbar - und Gewährleistung - freiwillige Leistung des Verkäufers und / oder Herstellers - unterschieden.

Ich habe mal irgendwo in den weiten Welten des www ein Gerichtsurteil gelesen, wonach auch Verbrauchsgüter "eine übliche Lebens- Funktionszeit" haben müssen; finde den Link aber nicht mehr.

Zu den AGB: Nicht alles was irgendwo steht ist auch rechtsgültig.

Bin aber kein Anwalt, waren nur so meine Gedanken.

Vielleicht hilft Dir dies auch etwas weiter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewährleistung-oder-Garantie-von-Glühlampen-__f72529.html




Gruß

Ha.Em
 
Hi Ha.Em

...naja.... es geht mir ja wirklich nur interessehalber ums Prinzip, da will ich nun wirklich keinen "Anwalt" zu rate ziehen.
Die ganze Sache ist ja dann auch fiktiv konstruiert, jedoch kann man es ja nicht ausschliessen dass noch was nachkommt, weil ja die Ursache nicht eindeutig ist.

Ich sehs stressfrei, werde dann die neuen Röhren einsetzen und wünsche mir das es dann war.
Soll ja jetzt auch kein Zwergenaufstand werden wegen so einer "popeligen" Röhre, obwohl die Dinger ja jetzt nicht unbedingt Centartikel sind.
Ich sehe es vll. auch deswegen lockerer, da ich nicht wirklich auf den amp angewiesen bin, einerseits weil ich kein Geld damit verdiene (weder will noch muss), abdererseit ich genügend Ausweichmöglichkeiten habe.
Hat man das nicht, dann wäre sicher auch noch das Thema Funktionssicherheit eine wichtige Angelegenheit.

Man könnte auch jetzt sagen "You get, what you´ve paid for..."

In anbetracht des Preises (210€ inkl. Footswitch) will ich da mal nicht meckern, er war um einigesgünstiger als nominell - da Retoure...

Ich bin mir aber eigentlich sehr sicher, dass das jetzt nix mit irgendwelchen Defekten zu tun hatte, eher hat wahrscheinlich der Klang nicht überzeugt.

Aber da ich das Teil tatsächlich nur in Kombination mit dem Vox TLST betreibe und diese in meinen Augen einfach wahnsinnig geil ist... ist das ne ganz andere Geschichte.

Wer weiss schon, warum der zurück ging (Fame VS30 nennt sich das Modell).
Ich jedenfalls finde den amp absolute Spitze, von der Machart, Verarbeitung, Sound, Komponenten - zu dem Preis einfach irre.
Nur.... gehen muss er halt :-D

Mag jetzt vll. manchen nur ein mitleidiges Lächeln erzeugen, oder vll. anspruchslos wirken... aber da muss ich mir keine Gedanken machen. Solange man es einschätzen kann und man sonst sehr zufrieden ist, dann spielt doch alles Weitere keine Rolle mehr.

Ich liebe dieses "Billigschweineteil" einfach ;-)

Bin mal gespannt, was für ein Paar Röhren sie mir schicken??

Verbaut waren russische Electro Harmonix, bestimmt Sovteks - nur halt gelabelt. Klanglich waren die richtig super.

Momentan sind TAD EL34B STR drin, die sind schon deutlich größer und wirken robuster, wenn sie aber falsch angefahren werden, dann killt es sie trotzdem. Optisch aber schaut es absolut gesund aus (orange).

Vll. liegts auch an der enormen Wärmeentwicklung, aber ich werde ja sehen, wie es weitergeht.

Vll. erhalte ich ja noch eine Antwort, finde es immer ganz interessant wie sowas ablaufen kann, ausserdem sieht man, wie gut oder schlecht so ein Service ist - den hier finde ich wirklich OK, besser kann man es nicht machen...

Gut, man könnte mir die Röhren persönlich vorbeibringen inkl. mit einem Fresskorb... aber - man ist ja bescheiden. :roll:
 
Moin Mad,

zunächst: Röhren sind Verschleißteile und fallen nicht unter die Garantie. Abgesehen von diesen 90 Tagen Kulanzgeschichten ist mWn. TAD der einzige, der auf seine Röhren eine 6 monatige Garantie gibt.

Ob und wie die EL34 Deines Ampss einzumessen sind, sollte Dir das Manual verraten (können). Eine kleine Einführung ins Thema mit einer Anleitung zum Thema "Biasing im Notfall" findest Du hier.
 
Moin Alter!!

thx, da werde ich mal lesen...

Manual war keins dabei, es wäre nicht das erste mal, das bei Fame nix dabei ist, bei meinem Fame GX60R dachte ich auch, dass es daran lag, das auch er eine Retoure war...
Doch das ist anscheinend völlig normal, das sie eben "nackich" daherkommen.
Ist natürlich nicht so supertoll, aber jetzt auch nicht so schlimm, denke bei Bedarf kommt man da ran.
Kann ja mal nachhaken.
 
Jepp, anrufen. Die MAs dort sind eigendlich sehr hilfreich und schicken Dir, sofern es etwas gibt ;-) , das Manual als PDF via Mail.
 
7-ender":napc67j2 schrieb:
Moin Mad,

zunächst: Röhren sind Verschleißteile und fallen nicht unter die Garantie.

Das ist viel zu pauschal und im Grunde auch unrichtig.

Was unter die Garantie fällt, bestimmt einzig und alleine der Garantiegebende. Der kann ziemlich frei einzelne Bauteile herausnehmen, denn die Gewährung einer Garantie ist freiwillig.

Wenn also Hersteller XY keine Garantie auf Röhren geben möchte, dann muss er das auch nicht tun. Er muss auch keine Garantie auf das Netzteil geben.

Also halten wir fest : Die Garantie deckt ab, was der Garantiegeber zusichert.

Interessanter ist da die Gewährleistung. Die ist gesetzlich verankert und kann beim Gebrauchsgüterkauf auch nicht umgangen werden.

Das Gesetz kennt den Begriff der Verschleissteile auch nicht. Wäre auch albern, denn im Endeffekt ist doch alles ein Verschleissteil. Selbst ein Stein ist irgendwann aufgerieben ;)

Die Gewährleistung garantiert aber nicht, dass der gekaufte Gegenstand während der Gewährleistungsdauer funktioniert. Sie soll nur gewährleisten, dass der gekaufte Gegenstand zum Zeitpunkt der Übereignung sachmangelfrei war.

Innerhalb der ersten 6 Monate muss auf Grund der Beweislastumkehr der Verkäufer nachweisen, dass ein aufgetretener Fehler nicht bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

Alles andere ist egal... Verschleißteil oder nicht. Eine unüblich kurze Lebensdauer eines ohnehin nur gering haltbaren Teiles kann die Vermutung begründen, dass es offenbar von Anfang an nicht mangelfrei war. Kann man dann vortrefflich drüber streiten.

7-ender":napc67j2 schrieb:
Abgesehen von diesen 90 Tagen Kulanzgeschichten ist mWn. TAD der einzige, der auf seine Röhren eine 6 monatige Garantie gibt.

Wenn der Verkäufer eine 90 Tage Röhren Garantie ausschreibt, dann hat das bei in Anspruchnahme nichts mit Kulanz zu tun, sondern ist eben eine Garantie, die auch eine entsprechende Verpflichtung nach sich zieht. Kulanz ist es, wenn ohne rechtlichen Grund eine Leistung zum Zwecke der Kundenzufriedenheit getätig wird.
 
Hi Wary,

genau deswegen ging es mir auch... sind zwar nur Begrifflichkeiten, aber von Kulanz kann keine Rede sein, nicht zu diesem Zeitpunkt...

Denn es ist innerhalb dieser 90 Tage Frist passiert, somit ist das kein Wohlwollen...sondern schlicht eine Garantie.

das sollte man evtl. schon klarstellen, im Folgefall würde dann ja erstmal von falschen Tatsachen ausgegangen werden.

Egal wie es kommt, oder es sich erledigt - interessant finde ich das allemal.

Wer liest schon gerne AGBs ...seien wir doch mal ehrlich, im Regelfall setzt man seinen Haken und akzeptiert die ungelesen.

Im Falle der neuen Röhren gehe ich jetzt mal von einem Neubeginn dieser 90 Tagesfrist aus, es kann ja durchaus sein, dass eine komplette Charge eben fehlerbehaftet ausgeliefert wird und es kann ja nicht sein, dass dann der Kunde deswegen einfach so Pech hat.
Abgesehen davon hat man als Kunde natürlich immer noch die Möglichkeit sich direkt an den Hersteller zzu wenden, habe ich jetzt zwar noch nie ausprobiert und habe das auch nicht vor (ist ja auch nicht notwendig), aber es kann durchaus lohnend sein.

Was auch immer dabei rauskommt. Dass es natürlich auch solche "Kameraden" gibt, die sowas schamlos ausnutzen ist klar.
 
wary":3d8kd6fu schrieb:
Da sich demnach der größte Teil aller Händler (da mir eine Ausnahme bekannt ist, sage ich nicht alle) anscheinend nicht gesetzeskonform verhält, würde ich Dich statt der blumigen Beschreibung um sachliche Fakten (z.B. Gesetzestexte) bitten, die Deine Aussage stützen. Ich betone nochmal, dass ich keinerlei Garantie- oder Gewährleisungsanspruch für Glühbirnen, Röhren, Batterien, Zahnbürsten etc. kenne.
 
...denke, das ist vll. auch der grund, warum in obiger Mailantwort Garantie eben in Anführungszeichen beschrieben ist - wie folgt.

Hallo Herr Kunde,
die Röhren werden bei uns innerhalb der "90 Tage Röhren Garantie" ersetzt.

....die wissen schon genau was sie tun.
 
7-ender":22ugixsq schrieb:
wary":22ugixsq schrieb:
Da sich demnach der größte Teil aller Händler (da mir eine Ausnahme bekannt ist, sage ich nicht alle) anscheinend nicht gesetzeskonform verhält, würde ich Dich statt der blumigen Beschreibung um sachliche Fakten (z.B. Gesetzestexte) bitten, die Deine Aussage stützen. Ich betone nochmal, dass ich keinerlei Garantie- oder Gewährleisungsanspruch für Glühbirnen, Röhren, Batterien, Zahnbürsten etc. kenne.

Mal ganz allgemein:


Noch einmal zur Sicherheit.

Das die Händler/Hersteller i.d.R. keine Garantie auf von ihnen als "Verschleissteile" deklarierten Gegenstände geben ist absolut das Recht der Händler bzw. Hersteller.

Die können erst einmal garantieren bzw. nicht garantieren wie die lustig sind.



§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.


Die Sache muss also zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Sachmangelfrei sein. Das ist sie, wenn sie die üblichen bzw. die vereinbarten Eigenschaften hat. (§434 BGB)

Das gilt für Verstärker und Autos ebenso wie für Glühbirnen und Zierfische.

Besondere Verschleissteile gibt es im Sinne des Gesetzes nicht.

Ist die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht sachmangelfrei, so kommen den Käufer verschiedene Ansprüche (§437 BGB) zu.

Diese verjähren regelmäßig nach zwei Jahren (§438 I Nr. 3 BGB).

Beim Verbrauchsgüterkauf nach §474 BGB gilt die Beweislastumkehr nach § 476 BGB, wonach bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten 6 Monate die Vermutung gilt, dass dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

Diese Vermutung kann natürlich widerlegt werden. Hat beispielsweise eine Glühbirne eine durchschnittliche Lebensdauer von 5 Monaten, wird bei entsprechendem Ableben der Glühbirne nach diesem Zeitraum wohl niemand einen bereits von Anfang an bestehenden Sachmangel annehmen.


Das im Gesetz keine Sonderregelung für "Verschleissteile" zu finden ist kann ich nicht durch eine Quelle beweisen, denn was nicht da ist kann ich nicht aufzeigen.

Ob ich mit einer Glühbirne die nach 3 Monaten durchbrennt deswegen zum Händler laufen würde. Nein, das würde ich nicht.

Brennt aber ein Satz Röhren in einem völlig intakten Amp innerhalb weniger Nutzungen durch, würde ich schon mal freundlich anklopfen.

Im Endeffekt hilft wie immer der gesunde Menschenverstand und ein höfliches Miteinander

Wenn die Vermutung naheliegt, dass es sich wirklich um Verschleiss handelt, dann nervt man den Händler auch nicht. Den Verschleiss ist kein Mangel.
 
Halten wir also fest: Da der Gesetzgeber gewisse Dinge nicht festgelegt hat, ist der Händler zunächst berechtigt, Dinge aus der Garantie resp. der Gewährleistung herauszunehmen (wie ich sie als "Verschleissteil" deklariert habe). Um sich nun aus möglichen Diskussionen über die "Lebensdauer" herauszuhalten, bietet er von sich aus eine "befristete" Kulanz an. Und schließlich könnte ja auch der Kunde das Produkt missbräuchlich oder falsch, also nicht seiner ursprünglich gedachten Verwendung entsprechend gebraucht haben, was vom Kunden zu beweisen wäre. Sehe ich das so richtig?

Warum kann man dann im Rahmen eines "Nichtanwalts oder -richter Forums" nicht einfach sagen, dass gewisse "Verbrauchsgegenstände" aus der Gewährleistung herausfallen, zumal sich vermutlich die meisten Anwälte auf Grund des doch sehr geringen Streitwertes eh aus der "Diskussion" heraushalten würden? Ich will Dir nichts böses (und bedanke mich für die Aufklärung), aber ich denke da ein wenig an den "Tatbestand" der "Korinthenkackerei", wonach auch nach Klärung der Begrifflichkeiten nichts anderes herauskommen würde...
 
7-ender":35ystavg schrieb:
Halten wir also fest: Da der Gesetzgeber gewisse Dinge nicht festgelegt hat, ist der Händler zunächst berechtigt, Dinge aus der Garantie resp. der Gewährleistung herauszunehmen (wie ich sie als "Verschleissteil" deklariert habe).

NEIN, das kann er nicht. Er kann nichts aus der Gewährleistung herausnehmen. Bitte nochmal genau lesen

7-ender":35ystavg schrieb:
Warum kann man dann im Rahmen eines "Nichtanwalts oder -richter Forums" nicht einfach sagen, dass gewisse "Verbrauchsgegenstände" aus der Gewährleistung herausfallen, zumal sich vermutlich die meisten Anwälte auf Grund des doch sehr geringen Streitwertes eh aus der "Diskussion" heraushalten würden? Ich will Dir nichts böses (und bedanke mich für die Aufklärung), aber ich denke da ein wenig an den "Tatbestand" der "Korinthenkackerei", wonach auch nach Klärung der Begrifflichkeiten nichts anderes herauskommen würde...

Weil es einfach nicht stimmt.

Entweder wir führen eine Diskussion, oder lassen es. Ich bin deiner Bitte nachgekommen, und habe meine Aussagen durch Verweise auf entsprechene Gesetzestexte belegt.

Als dank vermischt Du weiterhin munter Gewährleistung und Garantie, liest nicht richtig und wirfst mir "Korinthenkackerei" vor.
 
Dann frage ich mich natürlich, warum das in den allermeisten AGBs die ich kenne, ausgeschlossen wird. Und warum sich dieser Tatsache noch niemand angenommen hat. Egal...
 
7-ender":10qmbhya schrieb:
Dann frage ich mich natürlich, warum das in den allermeisten AGBs die ich kenne, ausgeschlossen wird. Und warum sich dieser Tatsache noch niemand angenommen hat. Egal...

Verlinke doch bitte einfach mal ein Beispiel, wo in den AGB die GEWÄHRLEISTUNG für "Verschleissteile" ausgeschlossen wird.

Abgesehen davon steht in manchen AGB so mancher unhaltbarer Passus. Nachdem auch AGB mitunter in den Blickpunkt der Wettbewerbsrechtlichen Betrachtung gerückt sind, wird das eventuell so mancher überdenken.

Dir mag es wie Korinthenkackerei vorkommen. Ich empfinde das als grundsätzlichen Verständnis der Sachmangelhaftung. Das viele Konsumenten diese nicht richtig verstehen, dürfte ein Grund für viel unnötigen Stress sein.


Mal aus Interesse, vielleicht schreibe ich ja gerade auch zu wirr. Wo hast Du bitte herausgelesen, dass der Händler "Verschleissteile" aus der Gewährleistung nehmen kann?
 
der betreffende Text:

GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

a) Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.

b) Wir organisieren und bezahlen für Verbraucher im Sinne §13 BGB innerhalb der EU den Rücktransport mangelhafter Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist, wenn diese im Versandgeschäft erworben wurde. Bitte benachrichtigen Sie uns dazu unter der Rufnummer xxxxxxxxxxx Wir behalten uns vor, im Gewährleistungsfall den Mangel ggf. durch einen Servicepartner des Herstellers oder der Firma xxxxxx beheben zu lassen.

c) Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr. Die Frist läuft ab Gefahrübergang.

d) Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt gegenüber Verbrauchern ein Jahr, gegenüber Unternehmern ebenfalls ein Jahr ab Gefahrübergang. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der Gewährleistung.

e) Sollten Mängel auftreten, kann der Käufer während der Gewährleistungszeit zunächst kostenlose Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

f) Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß Lieferbedingungen, Absatz h) nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher gem. §13 BGB ist.

g) Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Verschleißteile wie z. B. Saiten, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED‘s, Sticks, Akkus/Batterien, Potis, Fader, Laserdioden, Pitchbender, Tastaturen, Schalter, alle Röhren (auch eingebaut), Stimmzungen von Mundharmonikas, Melodicas und Akkordeons etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen.

h) Wir behalten uns vor, die uns durch ungerechtfertigte Reklamationen entstehenden Kosten (Versandkosten, Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen.

i) Angaben über die Reparaturdauer sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich ein Termin zur Fertigstellung vereinbart.

j) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Music Store lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, arglistiger Täuschung, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder der Verletzung des Käufers an Leben, Körper oder Gesundheit durch xxxxxx oder Erfüllungsgehilfen (z.B. dem Zustelldienst) von xxxxxxxx beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


Diese 90 Tage werden hier nicht erwähnt, oder ich habe nichts bezügliches finden können, auch nicht in den gesamten AGB.

Aber, es kommt mit Sicherheit auch drauf an, wie man an die Sache rangeht.
Also Freundlichkeit und Höflichkeit... Respekt - immer gut, auch hier ;-)

Abesehen davon kann ich natürlich gewissen Einschränkungen bei der Garantie zu Verbrauchsmitteln nachvollziehen, ohne diese rechtfertigen zu wollen. Auch wenn man es jetzt nicht nur aus der Sicht des Kunden, oder Händlers sehen möchte....
Ist natürlich eine "heisse" Geschichte, auch abhängig von dem Gebrauch und der Gegebenheiten, die ja total unterschiedlich sein können. Manche definieren das ja als "normalen Gebrauch" - sicher auch zum Teil Ermessungssache, oder verschiedenstartig grundsatzurteilsmäßig abgehandelt.
Aber ein Vergleich mit einem Auto ist da vll. gar nicht mal so falsch - dennoch empfände ich es als fair, wenn es garantierte Eigenschaften bei Verschleissteilen geben würde (sofern es diese gibt), denn sonst wäre der Hersteller ja fein raus.
 
MAD":38ifuces schrieb:
g) Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Verschleißteile wie z. B. Saiten, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED‘s, Sticks, Akkus/Batterien, Potis, Fader, Laserdioden, Pitchbender, Tastaturen, Schalter, alle Röhren (auch eingebaut), Stimmzungen von Mundharmonikas, Melodicas und Akkordeons etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen.

Das besagt eben nur, dass die grundsätzlich vom Händler übernommene Garantie sich nicht auf die bezeichneten Gegenstände erstreckt.

Einen Gewährleistungsausschluss kann und soll dies nicht bewirken.

Wenn keine anderweitige Garantie zugesagt wurde, dann besteht auch keine.

Wenn der Händler also sagt er macht das auf Kulanz, ist das nicht ganz falsch.

Fakt ist aber auch, dass inerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Fehler von Anfang an vorlag. Kann ein Händler dies nicht wiederlegen, müsste er also ohnehin Ersatz leisten.

Aber das ist hier doch vollkommen egal. Du hast neue Röhren, und jut is.
 
wary":3jl0myhs schrieb:
Mal aus Interesse, vielleicht schreibe ich ja gerade auch zu wirr. Wo hast Du bitte herausgelesen, dass der Händler "Verschleissteile" aus der Gewährleistung nehmen kann?
Nun sagen wir, er tut es.
Neben dem von MAD zitierten Beispiel hätten wir da in Auszügen:
Fa. T. aus B. :
Von der Garantie ausgenommen sind
...
Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigem Verschleiß unterliegen...

Fa S. aus F. :
Mängel oder Beschädigungen...sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für einen auf Gebrauch beruhenden Verschleiß.

Fa. MP. aus I. :
In folgenden Fällen greift die Garantie nicht ein:
a) Bei Produkten, die dem Verschleiß unterliegen.

etc.pp.
 
wary":2vthe11e schrieb:
Aber das ist hier doch vollkommen egal. Du hast neue Röhren, und jut is.

...noch nicht :lol:

Klar ist es irgendwo Latte und jut...

Aber man kann sich ja unterhalten, immer noch besser als die 100.000ste Frage zu einer neuen Gitarre um 350€.
UND auch nicht ganz uninteressant.
Ich habe dazugelernt.
 
7-ender":3q141fs3 schrieb:
Nun sagen wir, er tut es.

Nein, er tut es nicht.

7-ender":3q141fs3 schrieb:
Neben dem von MAD zitierten Beispiel hätten wir da in Auszügen:
Fa. T. aus B. :
Von der Garantie ausgenommen sind
...
Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigem Verschleiß unterliegen...

7-ender":3q141fs3 schrieb:
Fa. MP. aus I. :
In folgenden Fällen greift die Garantie nicht ein:
a) Bei Produkten, die dem Verschleiß unterliegen.

etc.pp.

Das sind Garantiebeschränkungen. Nochmal Garantie, nicht Gewährleistung.

7-ender":3q141fs3 schrieb:
Fa S. aus F. :
Mängel oder Beschädigungen...sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für einen auf Gebrauch beruhenden Verschleiß.

Auch hier werden keine Verschleissteile von der Gewährleistung ausgeschlossen, sondern festgestellt das Verschleiss kein Mangel ist. Diese Feststellung hätte es nicht bedurft, da sie aus dem Gesetzt hervorgeht.

Aber wie man sieht, im Zweifelsfall verlangen viele Leute im Zweifelsfall das man ihnen einen genauen schriftlichen Passus vorweisen kann

7-ender":3q141fs3 schrieb:
[würde ich Dich statt der blumigen Beschreibung um sachliche Fakten (z.B. Gesetzestexte) bitten, die Deine Aussage stützen. I

Könnte ein Verkäufer bestimmte Teile als "Verschleissteile" deklarieren und damit die Gewährleistung ausschliessen, würde das bedeuten er könnte munter mangelhafte Ware verkaufen.

Nach deiner Logik (Auschluss von "Verschleissteilen" bei der Gewährleistung) hätte der Verkäufer keine Pflicht dazu, mir funktionierende Röhren zu schicken.

Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein grundsätzlicher.
 
Hi wary,

leider ein all zu verbreitetes Problem: viele kennen den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht. Auch wissen viele Kunden im Falle einer Reklamation (Gewährleistungsfall) nicht, dass sich aussuchen können, bei wem sie ihre Ansprüche geltend machen: Händler *oder* Hersteller.

Auch habe ich den Eindruck, dass seit Wegfall des AGB-Gestzes 2002 viele Händler der Meinung sind, Vertragsfreiheit bedeute AGB-Freiheit.

Wie geht der alte Spruch nochmal: Wo kein Kläger, da kein Richter.


Gruß

Ha.Em
 
wary hat komplett Recht.
Es gibt ja durchaus einige Sachen, für die irgendwelche an sich gültigen generellen Garantien nicht zutreffen. Ein Beispiel seien hier Klamotten.
So kann ich natürlich kein Paar Schuhe nach einem halben Jahr in den Laden zurückbringen, mit der Begründung, die Sohlen seien abgelatscht.
Ich habe aber sehr wohl schon ein Paar Schuhe zurückgegeben, bei denen nach dem ersten Nasswettereinsatz die Farbe nicht nur verblich sondern auch in Richtung meiner Strümpfe abgesondert wurde. Der Schuhhändler weigerte sich zuerst, mit irgendeiner komischen Begründung, das seien ja auch keine Gummistiefel oder sowas, außerdem wären die Schuhe nach dem ersten Tragen sowieso vom Umtausch ausgeschlossen. Was ausgemachter Unsinn war. Ich sprach damals mit einem Bekannten (angehender Anwalt mit Schwerpunkt Verbraucherrecht), der fand auch einen entsprechenden Passus in irgendeinem Gesetzestext (ich weiß leider nicht mehr, welcher es war, aber es ging eben auch um Gewährleistung, nicht um Garantie), den schrieb ich mir auf und ging erneut zum Schuhladen. Was meint ihr, wie schnell ich mein Geld wiederhatte... bzw., es ging nicht so schnell, der Besitzer wollte erst gar nichts, dann nur einen Warengutschein rausrücken (solche Ansagen sind in der Regel im übrigen auch komplett null und nichtig). Darauf hin wurde ich laut und habe die anderen Ladenbesucher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man in diesem Laden (es handelte sich übrigens um Bata in FL, nur mal so...) besser keine Geschäfte tätigen sollte. Da wurde mir dann mit der Polizei gedroht. Ich bat darum und machte unverzüglich mit meiner kleinen "Informationsrunde" weiter. Die Polizei kam natürlich nicht (auch wenn wichtig zum Telefonieren ins Hinterzimmer gegangen wurde...), dafür gab es Bares. Und Hausverbot. (Letzteres darf der Typ übrigens tatsächlich machen, mit Ausnahme öffentlicher Einrichtungen kann einem jeder Eigentümer Hausverbot erteilen, auch ohne Angabe von Gründen. Leider.)
Wie dem auch sei, gerade diese Verschleißteilsache ist gesetzlich relativ vage ausgelegt, die Händler (bzw. AGB) handhaben das aber oftmals eben so, dass es extrem strikt ausgelegt wird, und eben nicht kulant (s. mein Beispiel). Im "normalen" Alltag sollte aber hoffentlich (s. MADs Röhrengeschichte) der gesunde Menschenverstand siegen.

- Sascha
 

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