Gitarrenläden und Ihre Verkäufer!

Hi Leutz,

ich kann beide Seiten gut verstehen.

Da stürmt nach Schulschluß eine Bande ungewaschener und mit Dreckpfoten ausgestatteter Schüler den örtlichen Musikshop und fällt über die sauteuren Instrumente her... :lol:

Da sitzt der Schüler mit seinem mühsam gesparten Batzen Kohle und will das Optimale für sein Geld und testet stundenlang, um sich dann zu verabschieden mit so Worten "...muß ich mir nochmal überlegen...":roll:

Nun ich gehe mit fremdem Eigentum immer 1000x pingeliger um als mit meinem Geraffel. Ich habe auch nie Probleme mit antesten. Nein, sie kommen auf mich zu und bieten mir an, doch auch bitte die Birdland noch zu testen. Ich gehe allerdings auch nicht in jeden Laden.
 
*leicht off topic*

Hallo Leutz,

ich habe eben mal wieder ne Erfahrung gesammelt, auf die ich hätte auch verzichten können.
Ich habe bei Musik Produktiv zwangsweise telefonisch(erster Fehler) über die Werkstatt(zweiter Fehler) ein paar Fender Ersatzteile bestellt.
2 Buchsen, 1 Griff und eine Staubschutzhülle.
Musste latürnich erstmal die Hälfte bei Fender bestellt werden, hat dann auch knapp 2 Wochen gedauert. Ich hab dann vorgestern nochmal angerufen um Nachzufragen, da hiess es dann, dass Fender die Bestellung doppelt geliefert hat, weil der Typ 2mal bei Fender angerufen hat(blöd).
Bei meinem ersten Anruf hab ich extra noch die Bestellnummern aus dem Onlineshop angegeben und dachte dann, dass der sich das irgendwie aufgeschrieben hätte. Hat er aber wohl irgendwie doch nicht.
Heute kam das Paket dann an. Die Buchsen waren ok, die Staubschutzhülle war nicht dabei und es war ein falscher Griff dabei.
Der hatte zwar 4 Schrauben, war aber ne teurere Ausführung und kostet laut Rechnung 4€ mehr als das gleiche Teil im Onlineshop.

Jetzt hab ich da eben mal angerufen.
Dieses Mal war jemand anderes am Telefon. Der hat mir dann erzählt, dass der von mir bestellte Griff dann wohl nicht mehr lieferbar gewesen wäre und dass sie deswegen den anderen Griff dabeigepackt hätten.
In solchen Situationen müsste man dann halt neue Löcher bohren, weil das nicht immer passt. Zu dem teureren Preis hat er sich gar nicht erst geäußert. Die Staubschutzhülle wird dann nachgeliefert.

Hab gerade nochmal angerufen und mit n paar anderen Leuten gesprochen.
Ich kann den Griff jetzt doch zurückschicken und jemand kompetenteres kümmert sich dann darum, dass ich den passenden Griff bekomme.
Was'n Aufwand. Das wär bestimmt nicht passiert, wenn die sich an ihre eigenen Artikelnummern gehalten hätten.


__________
 
Banger":1ey0t3jx schrieb:
cook, ich glaube, du hast meine Ironie nicht verstanden... oder wir ironisieren aneinander vorbei ;-)

Ich tippe auf Letzteres ;-)

Zum Topic: Es sollte selbstverständlich sein, dass man mit fremdem Equpiment sorgfältiger umgeht als mit eigenem. Ich habe mal meine Western-Gitarre für einen Auftritt an einen Freund verliehen. Was ich nicht wusste, war, dass er beim Akkordspiel eine sehr ausholende Anschlagsbewegeung hat und nicht nur die Saiten trifft. Jetzt habe ich oberhalb und unterhalb der Saiten viele Kratzer.... :( Ich frag mich, wie man in so kurzer Zeit so oft den Korpus treffen kann... und wie das überhauft geht (ihr müsst euch vorstellen: da, wo bei einer Strat das obere Cutaway wäre, ist alles verkratzt).

Der Umgang mit meinem eigenen Equipment hängt bei mir auch immer von Alter, Qualität und Art der Gitarre ab. Meinen alten Epiphone Les Paul Block fass' ich anders an als die eben erworbene zartgliedrige Ibanez mit Custom Made Schildchen... mag sein, dass ich's da mit der Vorsicht ein bisschen übertreibe (Gruß an Burke ;-) )
 
burke":38pih9dp schrieb:
Marcello":38pih9dp schrieb:
" wärs´s kaputt, wär´s eh ein Gewährleistungsfall (nicht Garantie und ich muss auch nicht dreimal nachbessern lassen, sondern kann die Kohle direkt zurückfordern, wenn mir danach ist!!)"

Hi,

so einfach ist es nicht, da bist Du fehlinformiert.

...
[/quote="burke"]

Burke, du hast natürlich recht. Der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung, allerdings, wie gesagt, kann der Käufer hierfür eine angemessene Frist setzen. (Wenn ich da an mein Computerlaufwerk denke. nach 6 !! Monaten war der Typ immer noch nicht im Stande, das Gerät reparieren zu lassen. Angeblich dauerte das bei Hersteller so lange). Für die meisten Hersteller scheint/ ist es vermutlich nicht möglich diese angemessenen Fristen einzuhalten. Und der Aufwand hierfür ist oft, je nach Ware, höher als der Ertrag den die Ware bietet. (Bei vielen Dingen würde ich länger als eine Woche keinesfalls akzeptieren.) Und dann kommt SchARM. Schadenersatz, Aufwendungsersatz, Rücktritt und Minderung...diese Möglichkeiten bestehen für den Käufer nach erfolgloser Nachbesserung. Wichtig: Diese kleinen Nettigkeiten kann man dem Verkäufer am besten innerhalb 6 Monaten nach Erwerb zukommen lassen, da hier die Beweispflicht beim Verkäufer liegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war.(Übrigens: Achtet mal darauf wieviel Händler in ihren AGBs noch von einer dreimaligen Nachbesserung ausgehen. Wenn die einem damit kommen, kann man davon ausgehen, dass deren AGBs das letzte mal vor drei Jahren überarbeitet wurden).

Ich weiß, alles sehr OT, aber ich wollte hier nicht als Pappnase gelten. Kehr, kehr , kehr, diese Studierten....nix als Ärger mit denen ;-).
 

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