Tomcat
Power-User
- 10 Aug. 2007
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- 2.034
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So ganz kann ich Deiner Argumentation nicht folgen…Tomcat schrieb:… dem armen Versender…
Caisa schrieb:Ich finde es nicht richtig, wenn Händler Waren verkaufen, die ihnen selbst kostenlos als Proben bzw. zu Test- und Promotionzwecken von einer Marke überlassen wurden.
karlchen schrieb:Gerade weil der Markt so hart umkämpft ist, ist das unfair seinen Mitbewerbern gegenüber.
...was ein thread in diesem Forum ja nun auch nicht ist. Auch wenn sich sowas virtuell noch etwas ausweitet, es sind einfach ein paar Zeilen Text unter Billiarden von anderen im Netz.Marco23 schrieb:dass man deswegen doch kein Fass aufmachen soll
frankpaush schrieb:Auch wenn sich sowas virtuell noch etwas ausweitet, es sind einfach ein paar Zeilen Text unter Billiarden von anderen im Netz.
Tomcat schrieb:karlchen schrieb:Gerade weil der Markt so hart umkämpft ist, ist das unfair seinen Mitbewerbern gegenüber.
Ach so, die anderen Mitbewerber kriegen keine Samples denkst du? Doch, kriegen sie. Manchmal werden die als Dreingabe verwendet, meistens aber an die Mitarbeiter verteilt. Von denen gibt es dann nämlich wenigstens eine Rückmeldung, ob das Zeug was taugt.
Da ist dem Grossisten/Hersteller auch deutlich mehr mit gedient. Und dem Händler selbst auch, denn dann muß er sich später nicht wundern, warum 500 Satz YXZ-Saiten liegen wie Blei.
karlchen schrieb:Wir sind uns anscheinend einig *G*
Tomcat schrieb:Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger.
Ja, da ist was dran. Ich reiche den Stiefel weiter und frage die Kritiker: Wer von Euch geht nicht bei rot über die Straße? Wer von Euch sagt der Bedienung beim Kassieren, dass sie sich gerade zu Euren Gunsten verrechnet hat? Und wer von Euch moniert umgehend eine Rechnung, die zu Euren Ungunsten ausfällt?Tomcat schrieb:Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger.
Caisa schrieb:Tomcat schrieb:Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger.
Komisch, wo du doch sonst der erste bist der auf die Barrikaden springt wenns irgendetwas nicht politisch korrekt ist... :roll:
Aber wenn Sodbrennen dein einziges Argument ist, bin ich beruhigt.
Ob man als "Sample" gekennzeichnete Ware annehmen sollte oder nicht ist sicher fraglich. Ich denke wer es tut ist nicht besser als der Händler, der sie verkauft, nur macht das sein (des Händlers) Fehlverhalten nicht besser! Man sollte also nicht das Fehlverhalten des Konsumenten als Rechfertigung heranziehen um den Händler in Schutz zu nehmen....
Meine 2 Würstchen
frank schrieb:...Und wer von Euch moniert umgehend eine Rechnung, die zu Euren Ungunsten ausfällt?...
Marco23 schrieb:....an einen Händler vergeben - mit dem Hinweis 'not for sale'. Die Message ist eindeutig.
frank schrieb:Wer von Euch sagt der Bedienung beim Kassieren, dass sie sich gerade zu Euren Gunsten verrechnet hat? Und wer von Euch moniert umgehend eine Rechnung, die zu Euren Ungunsten ausfällt?
Tomcat schrieb:Nein, sind wir nicht. Von mir aus soll jeder gucken, wo er bleibt. Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger. Wo ist denn der Threadersteller abgeblieben? Hat ihn sein Gewissen, beinahe illegale Ware zum Dumpingpreis erstanden zu haben derart gedrückt, dass er die Saiten zurückgeschickt hat? Nicht? Komisch, 30 Tage Rückgaberecht hat ihm der Versender doch bestimmt auch zugestanden, und das wahrscheinlich auch noch kostenfrei.
volatil schrieb:...Anwalt/Abmahnung/Finanzamt? Da finde ich doch auch, daß man die Kirche im Dorf lassen sollte.
...
Monkeyinme schrieb:Die eigentlich Fragestellung war ja: "Ist das in Ordnung oder nicht?"
Nö. Lieber dreht man die Ursprungsfrage "Ist das in Ordnung oder nicht?"(Danke, Niels!) in die Richtung, in der man sie am ätzensten trifft.Armint schrieb:Aber diese Faktenlage geht anscheinend nicht in jeden Schädel hier rein.
Genau.frank schrieb:Gute Güte, ist das doof.![]()
Marco23 schrieb:Die Frage nach dem 'Darf man das?' kann juristisch beantwortet werden (hat bis jetzt niemand) und dann ist sie auch abschliessend geklärt.
Mathes schrieb:"Wer sich über "Not for Sale" oder "Gratisprobe" hinwegsetzt, erlangt einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch."
Quelle: http://www.anwalt-siegburg.de/