Sample - not for sale?

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Ja, großartig. Jetzt dem armen Versender noch das Finanzamt und die Abmahn-Geier auf den Hals hetzen.

Und in zwei Wochen wird dann in einem anderen Thread wieder darüber gejammert, das die bösen Großen die armen Kleinen vom Markt drängen.


Ja, die Welt ist schlecht.
 
War aber in diesem Fall eine Super Werbung!

Ich habe auch erst einmal einen 10er Pack geordert!

:cool:
 
Tomcat schrieb:
… dem armen Versender…
So ganz kann ich Deiner Argumentation nicht folgen…

Welche Preise und Versandbedingungen ein Versender anbietet, ist doch seine Sache. Ich wüsste nicht, dass man sich neuerdings als Käufer angreifbar macht, wenn man zum angebotenen Preis auch die deklarierte Ware erwartet.

Insofern gehe ich – günstiges Angebot hin oder her – mit Caisa konform:
Caisa schrieb:
Ich finde es nicht richtig, wenn Händler Waren verkaufen, die ihnen selbst kostenlos als Proben bzw. zu Test- und Promotionzwecken von einer Marke überlassen wurden.

Andere Baustelle: Ich habe letzte Woche von einem Händler aus UK ein TC NDY1 erworben. Wird nicht mehr hergestellt
Deklariert als "Zustand: Wie neu".
So kam es auch an; man sah, dass es schon mal ausgepackt war und angefasst wurde, ansonsten aber einwandfreier Zustand, wohl ein Ausstellungsstü-OH WARTE! Vorne drauf pappt ein Aufkleber mit der Aufschrift "Property of TC Electronics". Was nun?
Ich habe einen Kaufbeleg eines gewerblichen Händlers, ich wurde nicht wirklich über den Tisch gezogen, dennoch bleibt ein leicht flaues Gefühl in der Magengegend, etwas in meinem Besitz zu haben, was vom Hersteller so eigentlich nicht angedacht war.

Von daher kann ich Wolframs Nachfrage, wenngleich er sich in einer ganz anderen anderen Preisdimension bewegt, durchaus nachvollziehen.
 
Guten Nachmittag,

Auch ich bin der Meinung, dass die eingangs erwähnte Frage berechtigt ist. Die Muster werden, so sehe ich das, zu einem bestimmten Zweck (Werbung etc.) an einen Händler vergeben - mit dem Hinweis 'not for sale'. Die Message ist eindeutig. Nun klar, der eine sagt, dass man deswegen doch kein Fass aufmachen soll, aber es geht um die Grundsatzfrage, ob man das überhaupt darf. Ich denke, dass es in Ordnung wäre, wenn der Händler das 'Werbeprodukt' gratis als solches weitergibt (wie es eigentlich vorgesehen wäre) und nicht damit gewerbmässigen Handel betreibt, also Geld an einem ihm gratis für einen bestimmten Zweck überlassenen Produkt verdient. Für mich Zweckentfremdung. Ob das legal ist oder nicht? Weiss ich nicht. Dafür gibt's Juristen. Und so einfach wird das nicht zu beanworten sein. Da hängt das wahrscheinlich noch von Abmachungen/Verträgen (falls vorhanden) zwischen Hersteller/Vertrieb und Händler ab usw., ob da jemand noch klagen könnte/darf. Meine Meinung. Aber deswegen habe ich jetzt keine schlaflose Nacht.

...just my 5 Cents.

Gruss aus Felsensepphausen

Marco
 
diverse Aussage(n) überrascht/(en) mich etwas.
Zumal diese auch noch partiell von Verkäufern aus dem Gewerbe kommen.

Kleines Planspiel:
Du bist in einem Musikhaus als Verkäufer tätig.
Dein Aufgabengebiet ist in einer "fiktiven Zubehörabteilung" dich um den Saitenverkauf zu kümmern.

Du gehst also -beispielsweise- alle 2 Wochen zum Großhändler oder Checkst verschiedenste Angebote bei verschiedenen Großhändlern um nen möglichst guten Preis für deine Ware auszuhandeln. Danach bestellst du die Chargen und verkaufst sie weiter.

10 km weiter gibt's nen Laden, der -wie auch immer- an nen ganzen Haufen Proben (wie sie z.B. auch schon mal bei ner GW-Session verteilt wurden -> Pyramid Nickle Plated Steel -> ich mag sie ! ;) ) gekommen ist, die er jetzt zum halben Preis vertickt... klar... er hat sie ja schließlich für umme bekommen.

Fändest du das dann ok. Du, der sich jeden dauernd feilschender Weise mit Großhändlern rumschlagen und das Zeug einkaufen muss?


Da spielt es auch erstmal keine Rolle ob sich's um ein paar Saiten oder um ein ganzes Haus geht. Dieses geschäftsgebaren ist nicht in Ordnung. Auch wenn der Kunde der lachende dritte ist.

Gerade weil der Markt so hart umkämpft ist, ist das unfair seinen Mitbewerbern gegenüber.
 
karlchen schrieb:
Gerade weil der Markt so hart umkämpft ist, ist das unfair seinen Mitbewerbern gegenüber.

Ach so, die anderen Mitbewerber kriegen keine Samples denkst du? Doch, kriegen sie. Manchmal werden die als Dreingabe verwendet, meistens aber an die Mitarbeiter verteilt. Von denen gibt es dann nämlich wenigstens eine Rückmeldung, ob das Zeug was taugt.

Da ist dem Grossisten/Hersteller auch deutlich mehr mit gedient. Und dem Händler selbst auch, denn dann muß er sich später nicht wundern, warum 500 Satz YXZ-Saiten liegen wie Blei.
 
Marco23 schrieb:
dass man deswegen doch kein Fass aufmachen soll
...was ein thread in diesem Forum ja nun auch nicht ist. Auch wenn sich sowas virtuell noch etwas ausweitet, es sind einfach ein paar Zeilen Text unter Billiarden von anderen im Netz.

Das Leidlied vom kleinen Händler kann ich irgendwie nicht mehr hören ... es gibt keinen Wirtschaftszweig ohne Hackordnung, wenn das dazu berechtigt, Vereinbarungen zu brechen (in diesem Fall Hersteller<=>Händler) wird die Welt wohl auch nicht besser dadurch. Und ich kenne keinen kleinen oder großen Händler, den nicht seine Kunden zu dem gemacht hätten, was er ist. Darüber zu schimpfen ist wie über den schlechten Geschmack des Publikum zu jaulen ...
 
Tomcat schrieb:
karlchen schrieb:
Gerade weil der Markt so hart umkämpft ist, ist das unfair seinen Mitbewerbern gegenüber.

Ach so, die anderen Mitbewerber kriegen keine Samples denkst du? Doch, kriegen sie. Manchmal werden die als Dreingabe verwendet, meistens aber an die Mitarbeiter verteilt. Von denen gibt es dann nämlich wenigstens eine Rückmeldung, ob das Zeug was taugt.

Da ist dem Grossisten/Hersteller auch deutlich mehr mit gedient. Und dem Händler selbst auch, denn dann muß er sich später nicht wundern, warum 500 Satz YXZ-Saiten liegen wie Blei.

Herzlichen Dank für das Unterstützen meiner Aussage ;)
Genau dafür sollen die Samples genutzt werden. Als Dreingabe oder für's Personal. Oder für's aktiv Werbung machen.

Aber eben NICHT ZUM VERKAUFEN!

Wir sind uns anscheinend einig *G*
 
karlchen schrieb:
Wir sind uns anscheinend einig *G*

Nein, sind wir nicht. Von mir aus soll jeder gucken, wo er bleibt. Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger. Wo ist denn der Threadersteller abgeblieben? Hat ihn sein Gewissen, beinahe illegale Ware zum Dumpingpreis erstanden zu haben derart gedrückt, dass er die Saiten zurückgeschickt hat? Nicht? Komisch, 30 Tage Rückgaberecht hat ihm der Versender doch bestimmt auch zugestanden, und das wahrscheinlich auch noch kostenfrei.

Kasperletheater hier! :hoernsemasoabanich:
 
Tom es geht hier NICHT darum das der Händler so günstig und für lau liefert sondern nur darum das es mit etwas handelt was er nicht dürfte da kann das Ding auch nur 1 Cent kosten er darf es trotzdem eigentlich nicht.

Gruß

Rabber
 
Tomcat schrieb:
Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger.

Komisch, wo du doch sonst der erste bist der auf die Barrikaden springt wenns irgendetwas nicht politisch korrekt ist... :roll:

Aber wenn Sodbrennen dein einziges Argument ist, bin ich beruhigt.

Ob man als "Sample" gekennzeichnete Ware annehmen sollte oder nicht ist sicher fraglich. Ich denke wer es tut ist nicht besser als der Händler, der sie verkauft, nur macht das sein (des Händlers) Fehlverhalten nicht besser! Man sollte also nicht das Fehlverhalten des Konsumenten als Rechfertigung heranziehen um den Händler in Schutz zu nehmen....

Meine 2 Würstchen
 
Ich bin hier. Ich hab allerdings nur mäßig lust drauf mich beschimpfen zu lassen, weil ich mir erlaubt habe ein Sonderangebot zu bestellen.

Ich habe für mich beschlossen bei besagtem Händler nix mehr zu bestellen und hab mein Kundenkonto dort gelöscht.

Anwalt/Abmahnung/Finanzamt? Da finde ich doch auch, daß man die Kirche im Dorf lassen sollte.

Nix detso trotz erwarte ich von einem "ordentlichen" Händler etwas anderes. Wie der Einzelne damit umgeht kann ja jeder für sich entscheiden - sich auch ein Schnäppchen sichern, den armen (kleinen) Händler mit einer Bestellung unterstützen oder was auch immer...
 
Tomcat schrieb:
Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger.
Ja, da ist was dran. Ich reiche den Stiefel weiter und frage die Kritiker: Wer von Euch geht nicht bei rot über die Straße? Wer von Euch sagt der Bedienung beim Kassieren, dass sie sich gerade zu Euren Gunsten verrechnet hat? Und wer von Euch moniert umgehend eine Rechnung, die zu Euren Ungunsten ausfällt?

In dieser Größenordnung bewegt sich der Verstoß des Händlers.

Ach, jeder ab und zu? Und? Bereitet Euch das schlechte Gewissen deshalb schlaflose Nächte? Nein?

Wie wäre es dann mit leben und leben lassen?
 
Caisa schrieb:
Tomcat schrieb:
Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger.

Komisch, wo du doch sonst der erste bist der auf die Barrikaden springt wenns irgendetwas nicht politisch korrekt ist... :roll:

Aber wenn Sodbrennen dein einziges Argument ist, bin ich beruhigt.

Ob man als "Sample" gekennzeichnete Ware annehmen sollte oder nicht ist sicher fraglich. Ich denke wer es tut ist nicht besser als der Händler, der sie verkauft, nur macht das sein (des Händlers) Fehlverhalten nicht besser! Man sollte also nicht das Fehlverhalten des Konsumenten als Rechfertigung heranziehen um den Händler in Schutz zu nehmen....

Meine 2 Würstchen

Du hast mich ja oben schon entsprechend zitiert. - Senf? :roll:
 
Marco23 schrieb:
....an einen Händler vergeben - mit dem Hinweis 'not for sale'. Die Message ist eindeutig.

Sicher. Ich verstehe die Diskussion gar nicht.
Man stelle sich vor, die eigene Band hat 200 CDs zu Demozwecken drucken lassen und jetzt tauchen die für 10€/Stk bei Amazon auf...
 
Oh weia ... Ist auch schon jmd auf die Idee gekommen, dass es sich eínfach um ein blödes Versehen handeln könnte? Irgendein Lagerfuzzy hat in die falsche Kiste gegriffen weil die Artikelnummer ja stimmte?
So easy ist das für den Händler ja auch nicht. Erklär dem FA im Kontrollfall mal, wieso du Ware verkaufst , die du nicht eingekauft hast.
 
frank schrieb:
Wer von Euch sagt der Bedienung beim Kassieren, dass sie sich gerade zu Euren Gunsten verrechnet hat? Und wer von Euch moniert umgehend eine Rechnung, die zu Euren Ungunsten ausfällt?

Aber sicher! Und auch schon öfters vorgekommen!

Walter's Beispiel mit den Demo-CD's ist ein weiteres, sehr treffendes.

Tomcat schrieb:
Nein, sind wir nicht. Von mir aus soll jeder gucken, wo er bleibt. Aber euer moralinsaures Gesülze geht mir erheblich auf den Zeiger. Wo ist denn der Threadersteller abgeblieben? Hat ihn sein Gewissen, beinahe illegale Ware zum Dumpingpreis erstanden zu haben derart gedrückt, dass er die Saiten zurückgeschickt hat? Nicht? Komisch, 30 Tage Rückgaberecht hat ihm der Versender doch bestimmt auch zugestanden, und das wahrscheinlich auch noch kostenfrei.

Danke. Das wollt ich nu hören. Nuja.. da soll sich jetzt jeder selber seine Meinung drüber bilden... :roll: :shock:
 
volatil schrieb:
...Anwalt/Abmahnung/Finanzamt? Da finde ich doch auch, daß man die Kirche im Dorf lassen sollte.

...

Yep, aber das war auch mehr prinzipiell gemeint, und hat sich eigentlich nicht mehr auf den geringen Wert deiner Bestellung bezogen.

Die eigentlich Fragestellung war ja: "Ist das in Ordnung oder nicht?"
 
a) Ich weise die Kassiererin darauf hin, wenn sie sich zu meinen Gunsten verrechnet hat bzw. falsch rausgegeben hat. (Vorausgesetzt ich merke es selbst, was eher unwahrscheinlich ist, da ich Rückgeld nicht nachzähle.)
b) Wir haben hier auch genug Ware die "Sample not for sale" ist.
c) Wenn mir ein Händler so eine Päckchen schickte und ich dafür (egal wie wenig) bezahlt hätte, könnt ihr davon ausgehen, dass ich ihn anriefe und fragte, ob er noch alle Nadeln auf der Tanne hat.

"Sample not for sale" zu verkaufen ist eine Frechheit und Vertrauensbruch gegenüber dem Hersteller/ Vertrieb.
Da gibts nichts daran zu deuteln.
Wenn er die zu einem Cent pro Packung einbucht um sie mit Lieferschein verkaufen zu können und sie dann auch mit 50% oder mehr Nachlass verkauft, macht er immer noch mehr Gewinn als bei einem regulären Verkauf. -> Er verarscht auch den Käufer.

Aber diese Faktenlage geht anscheinend nicht in jeden Schädel hier rein.
 
Monkeyinme schrieb:
Die eigentlich Fragestellung war ja: "Ist das in Ordnung oder nicht?"

Genau. Und hierbei handelt es sich um eine relativ einfache Frage, die gestellt worden ist, welche grundsätzlich nicht grossartig und mit soviel Emotionen diskutiert werden müsste. Die Frage nach dem 'Darf man das?' kann juristisch beantwortet werden (hat bis jetzt niemand) und dann ist sie auch abschliessend geklärt. Der Fragesteller bekommt eine Antwort auf seine 'Darf man das?'-Frage - entweder ein Ja, ein Nein oder ein Ja, aber oder ein Nein, aber.

Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, dass seine Frage einen rechtlichen Bezug hat und diese so beantwortet haben wollte, nicht aber Einwürfe darüber, was man selbst für richtig, unrichtig oder zu vernachlässigen findet. Alle anderen Beiträge betreffend Moral usw. sind, aus meiner Sicht, OT, da diese nicht wirklich zur Fragebeantwortung etwas beitragen (übrigens: das hier ist kein 'schriftlicher' Angriff auf diejenigen, die hier was gepostet haben).

Wünsche euch einen schönen Tag (ist heute auch wettermässig ausnahmsweise mal nicht verkehrt...zumindest hier)

Gruss, Marco
 
Noch was im Nachgang:
"Sample not for Sale" beinhaltet übrigens noch etwas anderes:
You may - fucking not - claim any warranty for this item!

Samples müssen nämlich nicht (können aber) die Endkontrolle passiert haben.
 
Armint schrieb:
Aber diese Faktenlage geht anscheinend nicht in jeden Schädel hier rein.
Nö. Lieber dreht man die Ursprungsfrage "Ist das in Ordnung oder nicht?"(Danke, Niels!) in die Richtung, in der man sie am ätzensten trifft.

Aber dankenswerterweise liefert man direkt die richtige Klassifizierung mit:
frank schrieb:
Gute Güte, ist das doof. :cry:
Genau.
 
Marco23 schrieb:
Die Frage nach dem 'Darf man das?' kann juristisch beantwortet werden (hat bis jetzt niemand) und dann ist sie auch abschliessend geklärt.

Denke, die Frage habe ich auf Seite 2 hier im Thread beantwortet:

Mathes schrieb:
"Wer sich über "Not for Sale" oder "Gratisprobe" hinwegsetzt, erlangt einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch."

Quelle: http://www.anwalt-siegburg.de/

Ergänzend dazu vielleicht:
Unter der o.g. Quelle werden auch die zugehörigen Urteile genannt: LG Köln (Beschluss vom 18.07.11, Az. 81 O 68/11) bzw. EuGH (Urteil vom 03.06.2010, Az. C-127/09).

Ging da zwar eigentlich um den unerlaubten Verkauf von Parfüm-Proben, aber ich wüsste nicht, was dagegen spricht, den Fall auf den Verkauf von Gitarrensaiten-Muster zu übertragen.
---
Aber ich will hier nicht den Sheriff spielen ;-) Nur eine Mogelei, wie es viel andere ähnlich auch machen.
Von mir hätte der Laden nichts Negatives zu befürchten. Kleinkram! Nicht weiter der Rede wert.
Zurückgeschickt hätte ich die Samples, wenn sonst ok, jedenfalls auch nicht.
Halte die Sache aber trotzdem aus unternehmerischer Sicht (wie schon dargelegt) für ziemlich unklug.

Grüsse Mathes
 

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