Versandversicherung und Transportversicherung?

Mike

Power-User
21 Jan 2002
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MG
Hallo Leutz,

habt Ihr schon Erfahrungen mit der Regulation von Transportschäden bei der Post gemacht?

Heute hat mich mein er-ebay-ter CD-Wechsler erreicht.
Leider ist beim Transport wohl was an der inneren Aufhängung gebrochen, so dass er keine CD's mehr einlesen kann und teilweise Magazine frisst.
Bei CD-Wechslern dieser Marke passiert wohl leider häufiger.

Der Verkäufer meint, dass es nur wenig Sinn macht der Post den Schaden mitzuteilen und auf eine Regulierung zu bestehen.
Er hat mir angeboten, dass ich das Gerät auf meine Kosten zu ihm zurückschicke. Er würde das Gerät dann reparieren und auf seine Kosten zu mir schicken.

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Mike":3quy2owq schrieb:
Hallo Leutz,

habt Ihr schon Erfahrungen mit der Regulation von Transportschäden bei der Post gemacht?

Heute hat mich mein er-ebay-ter CD-Wechsler erreicht.
Leider ist beim Transport wohl was an der inneren Aufhängung gebrochen, so dass er keine CD's mehr einlesen kann und teilweise Magazine frisst.
Bei CD-Wechslern dieser Marke passiert wohl leider häufiger.

Der Verkäufer meint, dass es nur wenig Sinn macht der Post den Schaden mitzuteilen und auf eine Regulierung zu bestehen.
Er hat mir angeboten, dass ich das Gerät auf meine Kosten zu ihm zurückschicke. Er würde das Gerät dann reparieren und auf seine Kosten zu mir schicken.

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Im speziellen Fall kann der defekt auch schon vorher vorgelegen haben ... weißt Du das?

Im Normalfall reguliert die Postversicherung solche Schäden, wenn der Karton beschädigt war und ein Fremdverschulden durch zu läppische Verpackung auszuschließen ist.

Wenn der CD-Wechsler scheiße verpackt war, liegt die Schuld ja beim Verkäufer, d.h. Du hättest ein Recht auf Wandlung. Das kann im konkreten Fall so aussehen, daß er für die Reparatur des Geräts oder im Fall der Irreparabilität für ein funkionierendes ersatzgerät zu sorgen hat, bzw. Dir Dein Geld überweißt und auch den Rücktransport zu zahlen hat.

Das ist aber die Theorie und dem muß manchmal mit Hilfe eines versierten Anwalts und einer Rechtschutzversicherung nachdruck verliehen werden.

Ich habe bisher versandtechnisch erst einmal so einen Gau erlebt, als so eine Trantütin auf die Idee kam, eine Yamaha APX zum Versand in einem Bettlaken und Packpapier los zu schicken. Das ging natürlich nicht gut (ich berichtete im Forum). Walter hat mir diesen schrecklichen Schaden sehr schön wieder hergerichtet und sie ist nunmehr die Lieblingsgitarre meines Freundes Stephan. Nun ja, nachdem diese unglaubliche Frau mir noch etwas blöd kam, wurde ich entsprechend sauer und die Tante hat nicht nur die Reparatur bezahlt, sondern auch den Auktionspreis zurück erstattet. Da kenn ich nix: gerechte Strafe!

Hier der Link zu der Geschichte:

http://www.guitarworld.de/forum/viewtopic.php?t=268&postdays=0&postorder=asc&start=0

Hier noch Bilder zu dem Versandgau:

apx.jpg


... das war Teil des Schreibens an Ihren Anwalt.

... war der CD-Wechsler auch so sachgerecht verpackt?
 
Hallo Doc,

das mit dem Bettlaken ist ja echt der Hammer.

Der CD-Wechsler war eigentlich sehr gut verpackt, von außen war da nix zu sehen.
Der Verkäufer ist wohl so ne Art Radio- und Fernsehtechniker, der überprüft und repariert die Geräte, bevor er sie versteigert.
Der vertickt andauernd Gebrauchtgeräte von Pioneer und hat 99,5% positive Bewertungen von insgesamt 1261.
Das mit den Transportschäden bei den Wechslern passieren wohl öfter, da sind schon mehrere mit dem gleichen Schaden zurückgekommen.

Ich habe -aufgrund verstärkter ebay-Tätigkeiten- noch Unmengen an Kartons und Verpackungsmaterial hier. Ich werde den Wechsler wohl per Karton in Karton-System zum Verkäufer zurückschicken und reparieren lassen.

*... on*
Ist aber schon ne Sauerei von der Post.
Die Versicherung ist Pflicht, aber im Schadensfall zahlen tut sie nicht.
Wenn irgendwas kaputt geht, kann man ja immer noch sagen, dass das ungenügend verpackt war. Wenn's genügend verpackt gewesen wäre, wär's ja nicht kaputt gegangen.

Bei anderen Transportfirmen hab ich mal irgendwo gelesen, dass die Pakete so gut verpackt sein müssen, dass sie einen Sturz aus 2-3 Metern unbeschadet überstehen.
Wird bei der Post wohl auch nich anders sein, nur dass die das nicht extra dabeischreiben und sich damit dann immer aus der Verantwortung ziehen können.
*... off*

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