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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1.
Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma ProGuitar und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
2.
Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Proguitar erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
3.
Die Firma ProGuitar behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma ProGuitar sind ausgeschlossen.
4.
Wird die Firma ProGuitar im Rahmen eines Werkvertrages für den Kunden tätig, so gilt die Verbindungsordnung für Bauleistungen / Teil B (VOB/B) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung als vereinbart.
§2 Lieferung
1.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma ProGuitar einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
2.
Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten. Alle auf der ProGuitar Web-Site aufgeführten Preise sind Sonderpreise und somit teilweise bis zu 50% günstiger als der empf. Listenpreis.
3.
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
4.
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
5.
Schadensersatzansprüche gegen die Firma ProGuitar wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§3 Rückgaberecht
1.
Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen alle Artikel (ausser speziell für den Kunden angefertigte Produkte) aus unserem aktuellen Angebot innerhalb von 10 Tagen an uns zurückzusenden und auf diese Weise von unserer „Geld-zurück-Garantie“ (Money Back) Gebrauch zu machen, soweit er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß §312b BGB. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma ProGuitar zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rückzahlung des Kaufpreises erfolgt auf Kundenwunsch per Scheck. Ausgenommen sind hier unsere Gitarren: diese werden vor dem Versand mit der vom Kunden gewünschten Saitenstärke ausgestattet, daraufhin die Saitenlage kompl. neu eingestellt, sowie auch daraufhin die Intonation/Bundreinheit neu angepasst.
2.
Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Datenträgern wie z.B. Software aller Art und nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird.
3.
Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware kann nicht als Paket versandt werden. Die Rückgabefrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden zu laufen.
4.
Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt werden oder speziell für Ihn modifiziert wurden (z.B Gitarren, Verstärker, Pedal Boards usw.).
5.
Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Firma ProGuitar berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen.
6.
Des Weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, der Firma Thomann die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat.
7.
Die Firma ProGuitar trägt die Kosten der Rücksendung nur dann, wenn die Ware fehlerhaft ist
§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
1.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma ProGuitar nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
2.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
3.
Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
4.
Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
5.
Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
6.
Liegt ein von der Firma ProGuitar zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Firma ProGuitar nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nichterfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma ProGuitar ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Die Firma ProGuitar behebt den Mangel auf ihre Kosten in ihrer Firma. Es bleibt der Firma ProGuitar aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Kunden nähergelegenen Fachmann, ausführen lässt.
Ist die Firma ProGuitar zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die die Firma ProGuitar zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.
Soweit sich nicht aus Nr. 8 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma ProGuitar oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
9.
Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
§5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1.
Die Rechnungen der Firma ProGuitar sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
1.
Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach $1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu verzinsen.
Falls der Firma ProGuitar ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma ProGuitar berechtigt, diesen geltend zu machen.
§6 Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma ProGuitar. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma ProGuitar das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma ProGuitar gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma ProGuitar und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma ProGuitar ab. Die Firma ProGuitar nimmt diese Abtretung an.
§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma ProGuitar bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Schwarzenbruck.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma ProGuitar ist Hersbruck. Dieses gilt auch für Klagen der Firma ProGuitar gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§6 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.